Autor Thema: Ummeldung  (Gelesen 6210 mal)

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Offline Araxes

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Ummeldung
« am: 30. Dezember 2014, 15:58:41 »
Ich habe heute meine bzw. Ummeldung in die neue Wohnung gemacht. Wir ziehen zwar erst am 2.2. ein, aber das haus steht schon da und da Frau im Februar nicht mehr in Deutschland ist, wollte ich das jetzt machen. Da ist mir fast wieder die Ämter-Unflexibilität auf die Füße gefallen. Ich war in der naiven Annahme, daß ich da auch ein paar Wochen vorher hingehen kann und eine Ummeldung zu einem Termin in der nahen Zukunft machen kann. Denkste. Ummeldungen gehen immer nur nachträglich. So ein Quatsch. Erst wollten die uns wieder wegschicken. Dann habe ich dem Bearbeiter klargemacht, daß ich das aber lieber jetzt schon machen will. Da kam dann die Aussage: "Dann haben Sie mir aber eine falsche Info zum Umzugstermin gegeben." Ich daraufhin: "na, gut, also ziehe ich dann wohl Anfang Januar um." Antwort: "Nein, das geht auch nicht." Ich: "Gut, dann bin ich eben gestern umgezogen". Antwort: "Ja, das geht."

Wenistens war der Bearbeiter flexibler als die ihm vorgegebenen Regeln.

Meine Güte, watt'n Terz. Kann das jetzt noch irgendwie nachteilig werden, daß ich nun schon seit 30.12. da gemeldet bin, obwohl ich erst einen Monat später wirklich umziehe? Ich habe jedenfalls den Bauträger gebeten, einen der Briefkästen schon mal mit meinem Namen zu beschriften.

Offline Mattieu

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Re: Ummeldung
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2014, 16:50:21 »
Kann das jetzt noch irgendwie nachteilig werden, daß ich nun schon seit 30.12. da gemeldet bin, obwohl ich erst einen Monat später wirklich umziehe?

Erhebt Berlin Zweitwohnungsitzsteuer?
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Offline Stachelhaut

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Re: Ummeldung
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2014, 16:54:28 »
Erhebt Berlin Zweitwohnungsitzsteuer?

Wohl nicht, wenn beide Wohnsitze in B. liegen. Ansonsten sind jegliche Nicht- und Falschmeldungen Ordnungswidrigkeiten, die aber selten verfolgt werden.
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Offline Araxes

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Re: Ummeldung
« Antwort #3 am: 30. Dezember 2014, 16:58:02 »
Erhebt Berlin Zweitwohnungsitzsteuer?

Ja, für Außerirdische Auswärtige, aber ich bin ja immer noch nur in einer Wohnung gemeldet. Das ist ja auch normal, daß man während der Umzugsphase mal beide Wohnungen gleichzeitig hat. In welcher von beiden ich dann tatsächlich schlafe, sollte eigentlich niemanden interessieren. Es sei denn, das Haus brennt ab und sie suchen nach Überlebenden oder die Polizei will plötzlich was von mir.
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2014, 17:01:03 von Araxes »

Offline glotzgurke

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Re: Ummeldung
« Antwort #4 am: 26. März 2015, 13:35:09 »
Noch so eine Posse.
Mein Schwiegersohn wurde 2012 Obdachlos, hatte nicht mal eine Postadresse. Zum Ende des letzten Jahres hat er dann einen neuen Ausweis gebraucht und beantragt. Er hat inzwischen wieder eine Wohnung. Alles lief zur Zufriedenheit.
Doch nun der Hammer.
Er soll 80€ zahlen, weil er sich 2012 nicht umgemeldet hat.
Er hat dem Amtsschimmel  erzählt, das er ja keine Wohnung gehabt hätte und sich somit nicht ummelden konnte. Er immer bei Freunden für ein paar Tage untergekommen sei.
Das wäre egal, so der Amtsschimmel, die 80€ wären fällig, Basta.
Was für eine verrückte Welt.

Offline Kulle

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Re: Ummeldung
« Antwort #5 am: 26. März 2015, 17:49:05 »
....Mein Schwiegersohn wurde 2012 Obdachlos, ....
Wie wird man Obdachlos? Hat deine Tochter ihn raus geworfen? Dass mir den 80 € ist natürlich misst.

Yossarian

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Re: Ummeldung
« Antwort #6 am: 26. März 2015, 20:37:28 »
Wie wird man Obdachlos?

Man hört auf zu wohnen.  8)

Offline Kulle

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Re: Ummeldung
« Antwort #7 am: 26. März 2015, 20:55:36 »
Man hört auf zu wohnen.  8)
Könnte sein. Machen die das freiwillig?
Aktuell könnte man bissig fragen, wie stirbt man in einem Flugzeug? Antwort: Man hört einfach auf zu fliegen. *grübel*

Offline glotzgurke

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Re: Ummeldung
« Antwort #8 am: 26. März 2015, 23:05:27 »
Wie wird man Obdachlos? Hat deine Tochter ihn raus geworfen? Dass mir den 80 € ist natürlich misst.

Zu der Zeit waren die beiden noch nicht bekannt.
Er war in einer WG und der Hauptmieter hat die Miete zwar kassiert, aber nicht überwiesen. Eines Tages standen die Möbelpacker vor der Tür. Da er nicht mit im Vertrag stand, konnte er sehen wo er bleibt.

Yossarian

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Re: Ummeldung
« Antwort #9 am: 27. März 2015, 09:35:39 »
Da er nicht mit im Vertrag stand, konnte er sehen wo er bleibt.

Da wäre er mal besser zu einem Mietrechtler gerannt und hätte sich eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung besorgt.

Offline Mattieu

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Re: Ummeldung
« Antwort #10 am: 27. März 2015, 10:17:00 »
Vielleicht stand er ja trotzdem mit im Räumungstitel.
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Yossarian

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Re: Ummeldung
« Antwort #11 am: 27. März 2015, 10:27:13 »
Das ist natürlich möglich.

Offline Stachelhaut

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Re: Ummeldung
« Antwort #12 am: 27. März 2015, 10:30:50 »
Vielleicht stand er ja trotzdem mit im Räumungstitel.

Sicher, sonst hätte man ihn nicht räumen können.
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Yossarian

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Re: Ummeldung
« Antwort #13 am: 27. März 2015, 10:34:32 »
Das heißt ja nicht unbedingt was. Manche Gerichtsvollzieher sehen das nicht so eng und spekulieren darauf, daß Bewohner "freiwillig" gehen.

Offline glotzgurke

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Re: Ummeldung
« Antwort #14 am: 27. März 2015, 12:21:25 »
Naja, er war damals 19 Jahre jung. Wer hat da schon Ahnung vom Mietrecht? Der Hauptmieter hat ihn ja auch nicht vorgewarnt. Erst als die Möbelpacker vor der Tür standen wusste er Bescheid und geschockt.