Das Männerforum

Beziehungen - ernstgenommen => gesellschaftliche Aspekte => Thema gestartet von: Araxes am 30. Dezember 2014, 15:58:41

Titel: Ummeldung
Beitrag von: Araxes am 30. Dezember 2014, 15:58:41
Ich habe heute meine bzw. Ummeldung in die neue Wohnung gemacht. Wir ziehen zwar erst am 2.2. ein, aber das haus steht schon da und da Frau im Februar nicht mehr in Deutschland ist, wollte ich das jetzt machen. Da ist mir fast wieder die Ämter-Unflexibilität auf die Füße gefallen. Ich war in der naiven Annahme, daß ich da auch ein paar Wochen vorher hingehen kann und eine Ummeldung zu einem Termin in der nahen Zukunft machen kann. Denkste. Ummeldungen gehen immer nur nachträglich. So ein Quatsch. Erst wollten die uns wieder wegschicken. Dann habe ich dem Bearbeiter klargemacht, daß ich das aber lieber jetzt schon machen will. Da kam dann die Aussage: "Dann haben Sie mir aber eine falsche Info zum Umzugstermin gegeben." Ich daraufhin: "na, gut, also ziehe ich dann wohl Anfang Januar um." Antwort: "Nein, das geht auch nicht." Ich: "Gut, dann bin ich eben gestern umgezogen". Antwort: "Ja, das geht."

Wenistens war der Bearbeiter flexibler als die ihm vorgegebenen Regeln.

Meine Güte, watt'n Terz. Kann das jetzt noch irgendwie nachteilig werden, daß ich nun schon seit 30.12. da gemeldet bin, obwohl ich erst einen Monat später wirklich umziehe? Ich habe jedenfalls den Bauträger gebeten, einen der Briefkästen schon mal mit meinem Namen zu beschriften.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Mattieu am 30. Dezember 2014, 16:50:21
Kann das jetzt noch irgendwie nachteilig werden, daß ich nun schon seit 30.12. da gemeldet bin, obwohl ich erst einen Monat später wirklich umziehe?

Erhebt Berlin Zweitwohnungsitzsteuer?
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Stachelhaut am 30. Dezember 2014, 16:54:28
Erhebt Berlin Zweitwohnungsitzsteuer?

Wohl nicht, wenn beide Wohnsitze in B. liegen. Ansonsten sind jegliche Nicht- und Falschmeldungen Ordnungswidrigkeiten, die aber selten verfolgt werden.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Araxes am 30. Dezember 2014, 16:58:02
Erhebt Berlin Zweitwohnungsitzsteuer?

Ja, für Außerirdische Auswärtige, aber ich bin ja immer noch nur in einer Wohnung gemeldet. Das ist ja auch normal, daß man während der Umzugsphase mal beide Wohnungen gleichzeitig hat. In welcher von beiden ich dann tatsächlich schlafe, sollte eigentlich niemanden interessieren. Es sei denn, das Haus brennt ab und sie suchen nach Überlebenden oder die Polizei will plötzlich was von mir.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: glotzgurke am 26. März 2015, 13:35:09
Noch so eine Posse.
Mein Schwiegersohn wurde 2012 Obdachlos, hatte nicht mal eine Postadresse. Zum Ende des letzten Jahres hat er dann einen neuen Ausweis gebraucht und beantragt. Er hat inzwischen wieder eine Wohnung. Alles lief zur Zufriedenheit.
Doch nun der Hammer.
Er soll 80€ zahlen, weil er sich 2012 nicht umgemeldet hat.
Er hat dem Amtsschimmel  erzählt, das er ja keine Wohnung gehabt hätte und sich somit nicht ummelden konnte. Er immer bei Freunden für ein paar Tage untergekommen sei.
Das wäre egal, so der Amtsschimmel, die 80€ wären fällig, Basta.
Was für eine verrückte Welt.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Kulle am 26. März 2015, 17:49:05
....Mein Schwiegersohn wurde 2012 Obdachlos, ....
Wie wird man Obdachlos? Hat deine Tochter ihn raus geworfen? Dass mir den 80 € ist natürlich misst.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Yossarian am 26. März 2015, 20:37:28
Wie wird man Obdachlos?

Man hört auf zu wohnen.  8)
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Kulle am 26. März 2015, 20:55:36
Man hört auf zu wohnen.  8)
Könnte sein. Machen die das freiwillig?
Aktuell könnte man bissig fragen, wie stirbt man in einem Flugzeug? Antwort: Man hört einfach auf zu fliegen. *grübel*
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: glotzgurke am 26. März 2015, 23:05:27
Wie wird man Obdachlos? Hat deine Tochter ihn raus geworfen? Dass mir den 80 € ist natürlich misst.

Zu der Zeit waren die beiden noch nicht bekannt.
Er war in einer WG und der Hauptmieter hat die Miete zwar kassiert, aber nicht überwiesen. Eines Tages standen die Möbelpacker vor der Tür. Da er nicht mit im Vertrag stand, konnte er sehen wo er bleibt.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Yossarian am 27. März 2015, 09:35:39
Da er nicht mit im Vertrag stand, konnte er sehen wo er bleibt.

Da wäre er mal besser zu einem Mietrechtler gerannt und hätte sich eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung besorgt.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Mattieu am 27. März 2015, 10:17:00
Vielleicht stand er ja trotzdem mit im Räumungstitel.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Yossarian am 27. März 2015, 10:27:13
Das ist natürlich möglich.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Stachelhaut am 27. März 2015, 10:30:50
Vielleicht stand er ja trotzdem mit im Räumungstitel.

Sicher, sonst hätte man ihn nicht räumen können.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Yossarian am 27. März 2015, 10:34:32
Das heißt ja nicht unbedingt was. Manche Gerichtsvollzieher sehen das nicht so eng und spekulieren darauf, daß Bewohner "freiwillig" gehen.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: glotzgurke am 27. März 2015, 12:21:25
Naja, er war damals 19 Jahre jung. Wer hat da schon Ahnung vom Mietrecht? Der Hauptmieter hat ihn ja auch nicht vorgewarnt. Erst als die Möbelpacker vor der Tür standen wusste er Bescheid und geschockt.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: DieFrau am 07. August 2015, 15:16:29
Ich habe heute früher als sonst aufgehört und als erstes schaue ich im Briefkasten rein, paar Rechnungen und ein A4 Umschlag von eine Versicherungsgesellschaft.
Ich wusste nicht, dass ich die letzte Zeit eine 2.Gebäudeversicherung abgeschlossen habe und der genannten Herr am Briefkopf habe ich in keiner Angelegenheit begegnet geschweige einen Vertrag mit ihm als Huptvertreter unterschrieben.

Eine Gebäudeversicherung und Versicherungsschein mit einem zum 20.08.15 fälligen Beitrag in Höhe von 312,70 € , Grund des Schreibens ist Änderung zum "Wohngebäudevertrag" was das immer auch heißt  ???

Also habe ich bei der Gesellschaft angerufen und nachgefragt was das sein soll, der gute Herr fragte nach dem "Vertragsnummer" und ich sagte, was für ein Vertrag? ich habe nie was unterschrieben oder beauftragt... damit es auch weiter geht habe ich ihn irgendein PIM Nummer durchgegeben, die auf dem Versicherungsschein steht.
Irgendwie bin im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen  :o und somit geht die Gebäudeversicherung "bequem" über, na ja es wäre natürlich bequem das Häuschen für den Betrag zu haben, das zahle ich mit herzlichen Dank an den Verkäufer  :evil

Na ja, Ich habe ihm erklärt, dass das Eigentum Wechsel schon am 2011 statt gefunden hat, ich nicht neue Eigentümerin bin und eine Gebäudeversicherung schon damals abgeschlossen wurde, eine 2. brauchen wir nicht, hab seinen Name notiert und er wird die Sache klären und ruft mich zurück.....unter welchen Nummer habe ich gefragt, "na die auf dem Display" ich habe ihm gefragt ob er überhaupt eine Nummer sieht!... ups er sieht natürlich keine, weil meine Nummer unterdrückt ist  :.) , so habe ich die Nummer gegeben und jetzt bin ich gespannt was noch kommt  :.)
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Yossarian am 07. August 2015, 16:10:42
Irgendwie bin im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen

Meinen Glückwunsch zum neuen Eigenheim!  :D :D :D

Zitat
bin ich gespannt was noch kommt  :.)

Laß Dir sicherheitshalber vom Grundbuchamt einen aktuellen Satz unbeglaubigter (!) Grundbuchauszüge kommen. Wer weiß, was da sonst noch so alles drin steht.  :evil
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Araxes am 07. August 2015, 16:57:21
Irgendwie bin im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen

....ich nicht neue Eigentümerin bin...

Nur eine der beiden Aussagen kann korrekt sein.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Yossarian am 07. August 2015, 18:07:03
Nur eine der beiden Aussagen kann korrekt sein.

Jaaaiiinnn....

Es gibt den öffentlichen Glauben an das Grundbuch; d.h., man kann arglos davon ausgehen, daß das, was im Grundbuch steht, den Tatsachen entspricht (manchmal ist es sogar rot unterstrichen  :evil ). Deshalb muß es aber nicht richtig sein. Wenn eine Witwe ihren Mann beerbt und sein Haus erbt, aber das Grundbuch nicht ändern läßt, steht da eben für Jahre oder Jahrzehnte der Verstorbene als Eigentümer drin und nicht sie.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: DieFrau am 07. August 2015, 18:41:40
Ich habe seit dem Telefonat Nachmittag nicht mehr von der Versicherung gehört, das hat sich auf nächste Woche verlegt.

Ich habe den Mitarbeiter gefragt, ob er irgendein Dokument mit meinem Unterschrift hat, natürlich nein aber im System steht das der Eigentum an mich übergangen ist und Grundbuch blabla.

Zum Grundbuch, ich war beim Notar dabei als der Kaufvertrag abgeschlossen wurde und danach habe ich die Mitteilung und ein offizielle Auszug über die Eintragung im Grundbuch bekommen, die ich auch "so intern" kontrolliert habe und ich weiss was drin steht, mein Name definitiv nicht.
Selbst die Abgaben und Gebühren werden an den Eigentümer als Zahlungspflichtiger adressiert dazu steht c.o. Frau****, weil ich eben diesen Kram für sie erledige.

Mir fällt gerade ein, dass der Beitrag der tatsächlich abgeschlossene Gebäudeversicherung zum 15.08. fällig! hat das eine mit dem andere zu tun oder ist es nur ein Zufall?     
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: grashopper am 07. August 2015, 18:48:07
Fordere Dir einen neuen GB-Auszug an und überzeuge Dich selbst davon, was jetzt drin steht. Kostet zwar, aber dann hast Du Gewissheit. Vorher würde ich diesem Schnösel nichts Unterschriebenes geben. Erst nach eigener Prüfung.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: DieFrau am 07. August 2015, 19:09:41
Neee, unterschreiben auf keinen Fall, außer die übliche Einzugsermächtigung zur Abbuchung lag nicht bei zum unterschreiben, die Sache scheint abgeschlossen zu sein  :iro
Ich habe überlegt ob ich zurück schreibe und die Unterlagen wegen Irrtum zurück schicken aber ich wollte nicht mal eine Antwort unterschreiben, wer weiss was sie damit anstellen können.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Yossarian am 07. August 2015, 19:13:41
Kostet zwar

12 € oder so. Sollte man sicherheitshalber investieren.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Mattieu am 07. August 2015, 22:39:19
Muss man nicht ein berechtigtes Interesse vorweisen zum Erhalt eines Grundbuchauszugs?
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Mattieu am 07. August 2015, 22:42:17
Frau, sollte das Objekt mehrfach versichert sein, ist es kein Problem, die nachgekommenen Versicherungen aufzulösen. Nachweis der bestehenden  Versicherung genügt.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: Yossarian am 07. August 2015, 22:44:14
Muss man nicht ein berechtigtes Interesse vorweisen zum Erhalt eines Grundbuchauszugs?

Ja, aber das sehen die einzelnen Grundbuchämter unterschiedlich eng. Wenn man einen Mietvertrag vorlegt und sagt, ich will wissen, wem das Haus, in dem ich wohne eigentlich gehört, ist das ausreichend.
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: DieFrau am 10. August 2015, 00:59:42
Da die Eigentümer nicht in Deutschland Wohnhaft sind die Sprache nicht mächtig sind, erhalte ich als offizielle Vertreterin die Mitteilung über jede Eintragung oder Änderung in der Angelegenheit des Hauses. Ich wurde bis jetzt über keine neue Eintragungen informiert.
Ich habe einen Zugang zur Grundbuchdaten, morgen schaue ich den aktuellen Stand an und rufe bei der Versicherung an.

Frau, sollte das Objekt mehrfach versichert sein, ist es kein Problem, die nachgekommenen Versicherungen aufzulösen. Nachweis der bestehenden  Versicherung genügt.
 

Das ist mein Kenntnisstand, bei dem Verkauf wollte ich die bestehende Gebäudeversicherung nicht übernehmen und der ehemalige Eigentümer sollte sie eigentlich kündigen. Es kann sein, dass er dies nicht gemacht hat. Aber, dass sie sich erst nach 4 Jahren  melden, ist schon untypisch, außerdem der Name des Eigentümer sollte bei der Verkäufer bekannt sein  ??? 
Titel: Re: Ummeldung
Beitrag von: DieFrau am 17. August 2015, 10:25:16
außerdem der Name des Eigentümer sollte bei der Verkäufer bekannt sein  ???

und trotzdem hat er die alte Versicherung falsche Angaben gegeben und mein Name als Eigentümerin angegeben, warum?weiss ich nicht.

Der Versicherungsvertreter hat wie vereinbart angerufen, ich habe ihm die Eigentum- und Mietverhältnisse erklärt, die Unterlagen mit den richtigen Daten und gleich die Kündigung der alte Versicherung.

Ab Bekanntgabe(das war der vorletzter Freitag) hätte ich 2 Wochen-Frist für die Kündigung.