Hier haben wir immer noch die von der EU beschlossene Vorratsdatenspeicherung.
Offiziell jedenfalls darf jetzt nicht so ohne weiteres Datenverarbeitung in den USA stattfinden, wo CIA und NSA ungestört darauf zugreifen können.
Ein Kommentator meinte vorhin trocken auf HR-Info, Facebook würde dann eben seine AGBs dahingehend ändern, daß man der Datenübertragung und -Verarbeitung in Übersee zustimmt; wer dem nicht zustimmt, bekommt halt seinen Account gelöscht.
Das halte ich für ein naheliegendes Szenario, und solange sich niemand traut, seinen Facebook-Account selbst zu löschen bzw. zu "verlieren", müssen sich Google, Facebook und Konsorten nicht wirklich Sorgen machen.
Es ist ja inzwischen so, daß in vielen Firmen und Fachbereichen die Kommunikation über Facebook stattfindet; keiner weiß, warum die überhaupt damit angefangen haben, aber aus der Nummer kommen die nicht ohne weiteres wieder raus.
Das Urteil halte ich für ein wichtiges Signal, mehr aber leider auch nicht.