Autor Thema: Libidounterschied  (Gelesen 12499 mal)

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Offline DieFrau

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Re: Libidounterschied
« Antwort #30 am: 01. Januar 2014, 20:54:08 »
Es gibt überhaupt gar nichts anderes als "Zweckbeziehungen".
Oder warum sollte gerade eine, die zum Zwecke der Kopulation geführt wird, anders heißen?

Quatsch, der leider faktisch nicht auszuschließen ist, weil manche zurückgeblieben sind :kotz

Wir sind keine Bonbons mehr  :schild
 
Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk und der rationale Geist ein treuer Diener.
Wir haben eine Gesellschaft erschaffen, die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat!...Einstein

Yossarian

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Re: Libidounterschied
« Antwort #31 am: 01. Januar 2014, 23:15:21 »
Es gibt überhaupt gar nichts anderes als "Zweckbeziehungen".
Oder warum sollte gerade eine, die zum Zwecke der Kopulation geführt wird, anders heißen?

Wenn das Poppen der Hauptgeschäftszweck der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, dürfte die Geschäftsgrundlage weggefallen sein.

Offline ganter

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Re: Libidounterschied
« Antwort #32 am: 02. Januar 2014, 00:49:16 »
das ist juristisches Kauderwelsch. Kannste das mal für Normalos übersetzen?
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
"Im Vergleich zur bricom dürfte jede Wand einer öffentlichen Bedürfnissanstalt ein Quell unendlicher Weisheit sein...."
Bodo

Offline simplemachine

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Re: Libidounterschied
« Antwort #33 am: 02. Januar 2014, 06:42:22 »
Tja, die Juristen sind wohl tendenziell eher unromantisch veranlagt. Da wird aus der Mann-Frau-Beziehung schnell mal die Bums-GbR.

Yossarian

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Re: Libidounterschied
« Antwort #34 am: 02. Januar 2014, 08:20:20 »
Kannste das mal für Normalos übersetzen?

Wenn die sich damals nur fürs Poppen zusammengetan haben, ist jeglicher Grund, jetzt noch zusammenzubleiben, weggefallen.

Offline Iphigenie

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Re: Libidounterschied
« Antwort #35 am: 02. Januar 2014, 12:45:52 »
Wenn die sich damals nur fürs Poppen zusammengetan haben, ist jeglicher Grund, jetzt noch zusammenzubleiben, weggefallen.

Der Grund, der noch bleibt ist: der gesetzliche Güterstand

....man kann es auch etwas "schöner" formulieren: "die Ehe steht unter dem  besonderen Schutz der staatlichen Ordnung"  :kotz