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Autor Thema: Erben oder nicht?  (Gelesen 726 mal)
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Supermann
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« Antworten #15 am: 13. Januar 2010, 16:11:27 »

Welche Gründe veranlassen ein Amtsgericht, eine notariell erklärte Erbausschlagung nicht anzuerkennen?

Hieße das mit anderen Worten, man wird zur Annahme des Erbes verpflichtet?

passiert dann wenn im nachherein festgestellt wurde,dass ja noch ein grundstück vorhanden ist und dieses evtl.so groß und wertvoll sein kann,dass das kind eben doch erben könnte.
wie gesagt,als erziehungsberechtigter war und bin ich in der pflicht,das kind vor schulden zu bewahren oder ggflls.das vermögen zu sichern.
da außer schulden nichts geblieben ist,"musste" ich das erbe ablehnen.
zum kindeswohl sozusagen....

ich hab damals ein erneutes ausschlagungs-schreiben ans amtsgericht gesendet,sozusagen eine verzichtserklärung im namen meiner tochter.
damit war die sache erledigt.

eine pflicht zur annahme des erbes?
wäre was zu erben gewesen,hätt ich im namen meiner tochter das erbe annehmen müssen,ja....sozusagen erbpflege.
bei mir lag der ganze ärger halt daran,dass wir nicht verheiratet waren, somit eine uneheliche,noch nicht volljährige tochter im spiel war.











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DAS wüsst ich aber!
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