Autor Thema: Der Papst und der Mißbrauch  (Gelesen 61856 mal)

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Blues

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Re:Der Papst und der Mißbrauch
« Antwort #105 am: 08. März 2010, 13:39:57 »
Du würdest es tolerieren.
macht er doch - er hat nur gesagt "lass mich"..
keine Drohungen, keine Nötigungen, kein Zwang, nicht mal die Bitte gemeinsam vor die Haustür zu gehen.

TP MENSCH kann alles übertreiben auch das Erbsenzählen!


« Letzte Änderung: 08. März 2010, 13:43:52 von Blues »

marple

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Re:Der Papst und der Mißbrauch
« Antwort #106 am: 08. März 2010, 14:02:12 »
Teppichporsche, Toleranz ist nicht gleich Duldsamkeit. Da verwechselst du was. Ich kann was tolerieren. was ich dennoch ablehne und/oder hinterfrage. Nur als Dulder nehme ich alles einfach hin. Nicht umsonst gibt es eine Toleranzgrenze aber keine Duldsamkeitsgrenze.

Blues

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Re:Der Papst und der Mißbrauch
« Antwort #107 am: 08. März 2010, 14:03:40 »
Gleichberechtigung ist hier das Schlüsselwort.

Siehe Marple und selbst  Duldung heißt nur "Mach man ".. heißt aber nicht unbedingt mit mir

marple

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Re:Der Papst und der Mißbrauch
« Antwort #108 am: 08. März 2010, 14:38:17 »
Entscheidend für den Begriff der Toleranz ist die Anerkennung der Gleichberechtigung unterschiedlicher Meinungen.

Da verwechselst du was. Anerkennung bedeutet nicht Annehmen der anderen Meinung. Ich darf trotzdem dagegen sein, auch wenn ich es als Meinung anerkenne.

marple

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Re:Der Papst und der Mißbrauch
« Antwort #109 am: 08. März 2010, 14:43:33 »
Das bedeutet nicht unbedingt, dass die andere Meinung übernommen wird, sondern "nur" als gleichberechtigt gelten gelassen wird.

Fein. Wie kommst du denn dann darauf:

Wenn du tolerant wärest, würdest du auch nichts dagegen haben, wenn dir jemand seine Sichtweise aufzwingen will. Du würdest es tolerieren.

Und wo bleibt die Achterbahn?!

marple

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Re:Der Papst und der Mißbrauch
« Antwort #110 am: 08. März 2010, 14:56:36 »
Da verwechselst du was. Etwas anerkennen bedeutet nicht "nichts dagegen zu haben".

Macht Spaß mit dir.  8)

Offline ElTorro

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Re:Der Papst und der Mißbrauch
« Antwort #111 am: 08. März 2010, 14:59:20 »
Und wo bleibt nu' die Achterbahn?

Offline ElTorro

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Re:Der Papst und der Mißbrauch
« Antwort #112 am: 08. März 2010, 15:00:03 »
[Klugscheißmodus]Präzise: Ich weiß, daß ich *nicht* weiß
(En oida oti ouden oida)[/Klugscheißmodus]

q.e.d.

marple

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Re:Der Papst und der Mißbrauch
« Antwort #113 am: 08. März 2010, 15:24:17 »
Erklär das mal so, dass auch ich das verstehen kann!

Puh, DAS wird schwer...


Na gut:

Ich kann anerkennen, dass du mit mir Achterbahn fahren willst, weil du es gern möchtest. Das heisst noch lange nicht, dass ich nichts dagegen habe, dass du mich da reinbringen willst, obwohl mir dabei immer schlecht wird. Ich toleriere deinen Wunsch, habe aber entschieden was dagegen ihn dich ausführen zu lassen.

Bin ich jetzt intolerant?

Offline DüDo

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Re:Der Papst und der Mißbrauch
« Antwort #114 am: 09. März 2010, 00:29:06 »
ist das korrekt??

Zitat
Die Kirche hat mit den Nazis einen Vertrag geschlossen das sie ihre eigene Gerichbarkeit hat somit ist der deutsche Staat macht los! KONKORDAT ZWISCHEN DEM HEILIGEN STUHL UND DEM
DEUTSCHEN REICH 16. Juli 1935 und dies ist heute noch gültig
http://kulturserver-hessen.de/home/zeitzeichen/konkodat.htm
Fortdauer des Vertrags nach 1945
Auf Beanstandung des Apostolischen Nuntius beantragte die Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht möge feststellen, dass das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 in der Bundesrepublik Deutschland unverändert fortgeltendes Recht sei und dass das Land Niedersachsen durch Erlass der §§ 2, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 des Gesetzes über das öffentliche Schulwesen in Niedersachsen vom 14. September 1954 gegen das in Reichsrecht transformierte Reichskonkordat verstoßen und damit das Recht des Bundes auf Respektierung der für ihn verbindlichen internationalen Verträge verletzt habe. Die Regierung des Landes Niedersachsen beantragte, den Antrag der Bundesregierung abzuweisen. Die Landesregierungen von Bremen und Hessen traten dem Verfahren bei und beantragten die Anträge der Bundesregierung zurückzuweisen

Offline ganter

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Re:Der Papst und der Mißbrauch
« Antwort #115 am: 09. März 2010, 00:49:14 »
Graf Niemand? Ich glaub, du wirst hier ganz dringend gebraucht.
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
"Im Vergleich zur bricom dürfte jede Wand einer öffentlichen Bedürfnissanstalt ein Quell unendlicher Weisheit sein...."
Bodo

Yossarian

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Die "Wissenschaft" und das "Irrationale"
« Antwort #116 am: 09. März 2010, 10:20:34 »
Naturwissenschaften - sind auch nur  Spukgeschichten -
sie basiert auf Annahmen - die im Moment anscheinend gut mit dem was wir als Realität wahrnehmen,  harmonieren.


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 14/2010 vom 9. März 2010

Beschluss vom 18. Februar 2010 – 2 BvR 2502/08 –

-------Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am "CERN" unzulässig-------

Die Beschwerdeführerin ist eine deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz
im Ausland. Mit einem Eilantrag zum Verwaltungsgericht Köln versuchte
sie vergeblich, die Bundesrepublik Deutschland zu verpflichten, gegen
die Versuchsreihen der Europäischen Organisation für kernphysikalische
Forschung (Organisation Européenne pour la Recherche Nucléaire - CERN)
einzuschreiten. In dieser Forschungseinrichtung können nach einer in der
kernphysikalischen Wissenschaft diskutierten Theorie sogenannte
Miniatur-Schwarze-Löcher erzeugt werden. Nach überwiegender
wissenschaftlicher Meinung birgt dieser Versuchsaufbau am CERN kein
Gefahrenpotential. Die Beschwerdeführerin befürchtet allerdings eine
Zerstörung der Erde durch die geplante Versuchsreihe. Mit ihrem Antrag
hatte sie auch in der Rechtsmittelinstanz keinen Erfolg.

Die Beschwerdeführerin rügt mit ihrer Verfassungsbeschwerde insbesondere
eine Verletzung ihres Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. Die
Bundesrepublik Deutschland sei wegen ihrer Beteiligung an "CERN" von
Verfassungs wegen verpflichtet, auf diese Organisation einzuwirken, um
die bei der Versuchsreihe eingesetzte Energie auf ein unbedenkliches Maß
zu beschränken. Dies gelte jedenfalls solange, wie die Warnung, die Erde
könne zerstört werden, nicht empirisch widerlegt sei.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat diese
Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist
unzulässig, weil die Beschwerdeführerin nicht substantiiert darlegt,
dass sie durch die ablehnenden Gerichtsentscheidungen in ihrem
Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt ist. Ein schlüssiger
Vortrag der Beschwerdeführerin, der von ihr befürchtete Schaden werde
eintreten, fehlt. Für die Darlegung der Möglichkeit eines solchen
Schadenseintritts genügt es insbesondere nicht, Warnungen auf ein
generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen, also gegenüber
theoretischen Aussagen der modernen Naturwissenschaft zu stützen.
Praktisch vernünftige Zweifel setzen wenigstens die Auseinandersetzung
mit Gegenbeispielen, also Widerlegungsversuchen der jeweiligen Aussagen
voraus. Namentlich im Bereich der theoretisch weit fortgeschrittenen
Naturwissenschaften erfordern vernünftige Zweifel zudem ein
hinreichendes fachliches Argumentationsniveau. Dabei kann man sich nicht
wie die Beschwerdeführerin auf solche Hilfserwägungen beschränken, die
ihrerseits mit dem bewährten, anerkannten Hintergrundwissen des
jeweiligen Faches in Widerspruch stehen und nach ihrem eigenen Vortrag
bislang weder wissenschaftlich publiziert, noch auch nur in Umrissen
theoretisch ausgearbeitet sind.

Ebensowenig reicht es für einen schlüssigen Vortrag aus, dass die
Beschwerdeführerin Schadensereignisse als mögliche Folge der
Versuchsreihe ankündigt und diese Ankündigung damit zu begründen sucht,
dass sich die Gefährlichkeit der Versuchsreihe eben in den von ihr für
möglich gehaltenen Schadensereignissen manifestiere. Ein solches
Vorgehen hinzunehmen hieße, Strategien zu ermöglichen, beliebige
Forschungsanliegen durch entsprechend projektspezifische Warnungen zu
Fall zu bringen.

Die Größe eines vermeintlichen Schadens hier die Vernichtung der Erde
erlaubt keinen Verzicht auf die Darlegung, dass ein wenigstens
hypothetisch denkbarer Zusammenhang zwischen der Versuchsreihe und dem
Schadensereignis besteht.

Ob und inwiefern eine staatliche Schutzpflicht zugunsten
Grundrechtsberechtigter auch in den Fällen besteht, in denen wie
vorliegend die behauptete Gefahr von einer Internationalen Organisation
ausgeht, an der Deutschland beteiligt ist, bedarf danach keiner
Entscheidung.

Das Oberverwaltungsgericht konnte sich hier darauf beschränken, die von
der Bundesregierung vorgenommene Einschätzung des Gefährdungspotentials
zu kontrollieren. Für diese Bewertung obliegt der Exekutive im Rahmen
ihrer jeweiligen Zuständigkeit eine gesteigerte Verantwortung für
Entscheidungen, die auf ungewissen Folgenabschätzungen beruhen. Das gilt
insbesondere dann, wenn wissenschaftlich und praktisch noch
unerschlossenes Neuland betreten wird. Es ist nicht Sache der
gerichtlichen Kontrolle, die der Exekutive zugewiesene Wertung
wissenschaftlicher Streitfragen einschließlich der daraus folgenden
Risikoabschätzung durch eine eigene Bewertung zu ersetzen.

Die danach durch die Exekutive pflichtgemäß vorzunehmende Bewertung ist
vorliegend erfolgt. Der wissenschaftliche Meinungsstand zur
Gefährlichkeit der von der Organisation betriebenen Versuche lässt sich
soweit aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich dahingehend
zusammenfassen, dass selbst die Vertreter der Minderheit, die ein
Schadensszenario für möglich halten, lediglich behaupten, dass die von
ihnen aufgezeigten theoretischen Denkmodelle, die von einer Vielzahl
unwägbarer Prämissen abhängen, bisher nicht widerlegt worden seien.
Demgegenüber schließt die Mehrheit der mit dieser Frage befassten
Wissenschaftler schon die Möglichkeit des Eintritts dieser Prämissen
aus. Entsprechende Szenarien sehen sie sogar als widerlegt an.

Yossarian

  • Gast
Re:Der Papst und der Mißbrauch
« Antwort #117 am: 09. März 2010, 11:22:21 »
Also grundsätzlich muss man sagen, dass diese Dame keine Ahnung von der Materie hat.

Vorausgesetzt, man unterstellt Wissenschaft als "wahr". Der eine oder andere Medizinmann hätte zu dem Problem vielleicht eine ganz andere Meinung, die er durchaus überzeugend begründen könnte.

Blues

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Re:Der Papst und der Mißbrauch
« Antwort #118 am: 09. März 2010, 11:57:56 »
http://www.amazon.de/Cosm-Gregory-Benford/dp/3453170873/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1268132213&sr=8-1

die Dame hat Benford gelesen -

und der betreibt -nach meinem Kenntnisstand- eine sehr gute Recherche

Offline ganter

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"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
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Bodo