Das Männerforum
Beziehungen - ernstgenommen => Allgemeine Beziehungsfragen => Thema gestartet von: Edison am 01. Juni 2013, 20:20:39
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hai ,
isch hädde da mal ne Frage ..
Wie ist die derzeitige rechtliche Lage ,
wenn ich eine Freundin habe , die nicht arbeitet , also kein eigenes Einkommen erwirtschaftet ,
wenn sie bei mir in meiner Wohnung lebt und von mir unterhalten wird ,
ohne daß Kinder vorhanden sind und
ohne daß eine Eheschließung / eingetragene Partnerschaft vorliegt .
Muß ich sie nach einer bestimmten Zeit für immer versorgen ?
Oder gibt es solche Bestimmungen nicht ?
Weiß jemand zufällig Genaueres ?
Grüße
Edison
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Hey, Edison ;)
Du bist ja ein recht eifriger (neuer) Poster. Zu Deiner Frage - ist sie bei Dir hauptgemeldet ?
Was meinst Du mit "unterhalten" - finanziell (gibt es hierfür Rechnungsbelege), oder meinst
Du, dass Du sie unterhältst, indem Du soooo lustig bist ?
...nix für Ungut, od. so,....
--><Druide>
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Wenn Du nichts Schriftliches (Rechte/Pflichten) mit ihr abgeschlossen hast, gibt es auch keine Verpflichtungen für Dich.
Setzt Du sie jetzt auf die Straße oder wieso fragst Du danach?
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Wenn Du nichts Schriftliches (Rechte/Pflichten) mit ihr abgeschlossen hast, gibt es auch keine Verpflichtungen für Dich.
Setzt Du sie jetzt auf die Straße oder wieso fragst Du danach?
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nein, das nicht ,
ich möchte nur nicht selbst erpressbar werden .
Edison
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Es gibt nur eine moralische Verpflichtung, keine rechtliche.
Allerdings kann sie kein ALG 2 (Hartz 4) in Anspruch nehmen, solange sie bei Dir lebt und eine sog. Bedarfsgemeinschaft besteht.
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ich möchte nur nicht selbst erpressbar werden .
Was hätte ein rechtlicher Anspruch mit Erpressung zu tun?
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Meiner Meinung nach solltest Du sie dazu anhalten, sich nicht von Dir abhängig zu machen, also was zu lernen und sich einen Job zu suchen. Dabei kannst Du ihr übrigens auch helfen. Sonst machst Du s i e erpreßbar, nicht Dich.
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Was hätte ein rechtlicher Anspruch mit Erpressung zu tun?
Wahrscheinlich empfindet er den Satz: "Wenn du mich verlässt, verklage ich dich auf Unterhalt!" als Erpressung?
Allerdings denke ich, solange er nicht verheiratet ist, braucht er sich da keine Sorgen zu machen.
(Ich frage mich aber gerade weshalb er mit ihr überhaupt zusammengezogen ist, wenn er so viel Angst vor Erpressung hat.)
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Weiß jemand zufällig Genaueres ?
Ja, der freundliche Fachanwalt für Familienrecht gleich um die Ecke. Den Nächstgelegenen kannst Du bei der örtlichen Anwaltskammer in Erfahrung bringen.
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(Ich frage mich aber gerade weshalb er mit ihr überhaupt zusammengezogen ist, wenn er so viel Angst vor Erpressung hat.)
Die Angst, dass eine gescheiterte Liebesbeziehung zu einer lebenslänglichen finanziellen Katastrophe wird, ist nicht zufällig unter Männern verbreitet.
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Die Angst, dass eine gescheiterte Liebesbeziehung zu einer lebenslänglichen finanziellen Katastrophe wird, ist nicht zufällig unter Männern verbreitet.
....auch Frauen haben diese Angst ;)
Allerdings war es speziell das Wort "Erpressung", das mich aufhorchen liess. Denn erpressen kann man ja nicht nur finanziell, sondern auch anders.
Wenn man also in seinen Partner (obwohl man "nur" mit ihm zusammenlebt) einen potentiellen Erpresser sieht, dann klingt das für mich irgendwie eigenartig (kann aber sein, dass es nur für mich so klingt und für andere nicht).
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Das kommt wohl oft auf die eigenen Erfahrungen an. Ich werde auch keiner Frau mehr trauen (jedenfalls keiner gutaussehnenden).
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Ich werde auch keiner Frau mehr trauen (jedenfalls keiner gutaussehnenden).
Das heisst dann wohl übersetzt, dass du zumindest zu mir volles Vetrauen hast. ;)
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....auch Frauen haben diese Angst
Noch nicht lange, und ganz ehrlich: Es wurde auch Zeit.
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Noch nicht lange, und ganz ehrlich: Es wurde auch Zeit.
Sehe ich auch so. Ich habe sowieso noch nie verstanden, weshalb z.B. Kinder eine Frau an der Berufstätigkeit hindern sollen.
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Es gibt nur eine moralische Verpflichtung, keine rechtliche.
Allerdings kann sie kein ALG 2 (Hartz 4) in Anspruch nehmen, solange sie bei Dir lebt und eine sog. Bedarfsgemeinschaft besteht.
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na wunderbar , das ist doch schon mal eine klare Aussage !
Ich kläre das bei Gelegenheit noch mal mit einer Fachberatung von der ÖRA ab ,
da scheint mir doch mehr Wissen notwendig zu sein .
Grüße
Edison
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Meiner Meinung nach solltest Du sie dazu anhalten, sich nicht von Dir abhängig zu machen, also was zu lernen und sich einen Job zu suchen. Dabei kannst Du ihr übrigens auch helfen. Sonst machst Du s i e erpreßbar, nicht Dich.
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. . . oder uns beide voneinander abhängig .
Langfristig war das weder so geplant noch wirklich gut .
Sie hat eine abgeschlossene Berufsausbildung ,
findet nur z.Zt keinen Job , bemüht sich aber .
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Die Angst, dass eine gescheiterte Liebesbeziehung zu einer lebenslänglichen finanziellen Katastrophe wird, ist nicht zufällig unter Männern verbreitet.
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genau das habe ich auch gedacht ,
und niemand kann heute eine Garantie dafür geben ,
daß eine Liebesbeziehung ewig hält und nicht irgendwann in Kampf umschlägt .
Es gibt viele Paare , die einen Ehevertrag schließen ,
in dem u.a. finanzielle Kleinigkeiten geregelt sind .
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Sehe ich auch so. Ich habe sowieso noch nie verstanden, weshalb z.B. Kinder eine Frau an der Berufstätigkeit hindern sollen.
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Nun , Kinder hindern sie nicht ,
da sie keine hat , weder von mir noch von ihrem Ex ,
aber eben die Lage auf dem Arbeitsmarkt .
Ich verstehe auch , daß sie mit einer Berufsausbildung und einigen Jahren
Berufserfahrung nicht für 1 Euro arbeiten will .
Faul ist sie nicht . Wenn sie den passenden Job findet , wird sie arbeiten .
So viel Vetrauen habe ich schon zu ihr !
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Ich sehe da kein Problem, Unterhaltspflichten für die Freundin gibt es nicht und sie entstehen auch nicht durch längere freiwillige Versorgung. Wenn man freiwillig dazu bereit ist, ist es doch ein schöner Zuneigungsbeweis und man wird in gewisser Weise gebraucht, alles Dinge, die sich positiv auf die Stabilität einer Beziehung auswirken.
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na wunderbar , das ist doch schon mal eine klare Aussage !
Ich kläre das bei Gelegenheit noch mal mit einer Fachberatung von der ÖRA ab ,
da scheint mir doch mehr Wissen notwendig zu sein .
Grüße
Edison
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Oha. Ein Doppelwitz.
Für das Protokoll: Die ÖRA ist die öffentliche Rechtsauskunft für Bedürftige. Wer da hinmuß, ist eher nicht in der Position, irgendwen zu unterhalten. Außer in humoriger Hinsicht. Und ich glaube nicht, daß die gesamte ÖRA mehr fachliches Wissen hat als ich.
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Für das Protokoll: Die ÖRA ist die öffentliche Rechtsauskunft für Bedürftige.
Ach sooo. Und ich dachte schon, es sei wieder was österreichisches.
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Es ist auf jeden Fall was Lokales; bei uns im Süden gibt es das noch nicht.
Sinn und Zweck ist wohl, die Beratungshilfe auszuhebeln.
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gegoogelt: was hanseatisches für Arme.
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Es gibt viele Paare , die einen Ehevertrag schließen ,
Die haben dann einen von Deinem abweichenden Familienstand mit entsprechenden Rechtsfolgen.
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ÖRA ist die Hamburger Beratungshilfe. Beratungshilfe über Anwälte gibt es hier nicht. Der Laden ist eine eigene Behörde mit einer Juristin als Behördenleiterin und ein paar weiteren Juristen, die die Beratung und außergerichtliche Vertretung Bedürftiger übernehmen. Arme Schweine sind das. Überlastet, unterbesetzt, müssen alle Rechtsgebiete abdecken und jedes noch so exotische Problem lösen.