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hai ,
isch hädde da mal ne Frage ..
Wie ist die derzeitige rechtliche Lage ,
wenn ich eine Freundin habe , die nicht arbeitet , also kein eigenes Einkommen erwirtschaftet ,
wenn sie bei mir in meiner Wohnung lebt und von mir unterhalten wird ,
ohne daß Kinder vorhanden sind und
ohne daß eine Eheschließung / eingetragene Partnerschaft vorliegt .
Muß ich sie nach einer bestimmten Zeit für immer versorgen ?
Oder gibt es solche Bestimmungen nicht ?
Weiß jemand zufällig Genaueres ?
Grüße
Edison
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