Bei einem Dreierpatchwork - beispielsweise leibliche Mutter, leiblicher Vater, neuer sozialer Vater - würde der Unterhalt gedrittelt. Sind vier Elternteile beteiligt, soll er geviertelt werden.
Die Grünen denken aber noch weiter. So sieht ein Zusatzpapier, das der taz exklusiv vorliegt, vor, dass die Unterhaltspflicht bestehen bleiben soll, wenn sich die Patchworkeltern wieder trennen.
Noch ein Grund, diese abgedrehten Irren nicht zu wählen.