Ich finde es bemerkenswert, daß das OLG offensichtlich auch keinen Plan hat, sonst hätten sie den Fall kurzerhand entschieden.
Etwas schräg finde ich den Vorschlag der Pächter, einen Getränkeautomaten aufzustellen. Bier, Wein und Sekt scheint in dem Laden okay zu sein, solange die Pächter es nicht anfassen müssen müssen; oder so ähnlich. Daß die Vereinsmitglieder selbst einen Kasten Bier mitbringen, scheint auch okay zu sein.
Irgendwie erinnert mich das an ein Arbeitsgerichtsverfahren, wo ein muslimischer Arbeitnehmer nach einer Epiphanie plötzlich meinte, in einem Getränkeverlag nur noch Kisten mit alkoholfreien Getränken schubsen zu müssen. Der Arbeitgeber und das Arbeitsgericht sahen das anders.
Dann ist da noch die Bemerkung der Richterin zu Schnitzel und Pommes, ein Vergleich, der ebenfalls hinkt.
Wenn ein Verein, sich ausdrücklich auf ein exotisches Spezialitätenrestaurant als Pächter einläßt, dann weiß er, daß es da möglicherweise keine Schnitzel mit Pommes gibt. Aber halt Bier. Wobei sich die meisten Vereinskneipen mit exotischerem Speisekarten über kurz oder lang allein aus wirtschaftlichen Erwägungen dazu herablassen, brummelnd und widerwillig Schnitzel, Corrywurst und Pommes anzubieten.
Mich würde mal interessieren, ob in dem Lokal aus religiösen, kulturellen oder kollektiv zwangsneurotischen Gründen auch kein alkoholfreies Bier ausgeeschenkt wird. Dann wäre das Ganze völlig absurd.
Edit:
Ein Blick auf die Speisekarte hilft. Es gibt tatsächlich auch kein alkoholfreies Bier.