Autor Thema: Als Käufer eine akzeptierte Kaufanfrage auf Kleinzeigen.de zurückziehen?  (Gelesen 8 mal)

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Offline schnorchel

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Ich hatte schon länger eine bestimmte Fotokamera auf kleinanzeigen.de im Blick. Nun hat ein Anbieter den Preis auf eine akzeptable Höhe gesenkt und ich daraufhin dem Verkäufer ein entsprechendes Angebot gemacht, das er akzeptierte.

Sicher bezahlen scheitert, weil er nur Kreditkarte oder Google Pay ermöglichen will, über das ich beides nicht verfüge.

Ich habe dann gefragt, ob er auch noch andere Bezahlwege akzeptiere, z.B. PayPal. Er meinte dann, ich könne auch per PayPal Freunde oder Banküberweisung zahlen. Doch angesichts 430 Euro Kaufpreis ist mir Paypal "Freunde" mit faktischem Ausschluss des sicheren Bezahlens zu heikel. Und da frage ich mich dann auch, wie zuverlässig es mit nur Überweisung ist.

Das alles auch vor dem Hintergrund, dass Kleinanzeigen bei meinen letzten drei Kaufanfragen jeweils drei Tage später den Verkäufer löschte, während ich Paypal Freunde nicht akzeptiert hatte. Lt. Kleinanzeigen.de sei der Verdacht aufgekommen, dass das Verkäufer-Konto fremdgekapert wurde und mein Geld futsch gewesen wäre. Das scheint aber unabhängig vom Nachrichtenverlauf zu sein. Denn ein Kauf wurde dadurch versaut; ich hatte bereits über Paypal gezahlt.

Ich erwiderte jedenfalls, ich würde die PayPal-Gebühr übernehmen. Darauf hat er noch nicht reagiert.

Derweil versuche ich als Smartphone-DAU bislang vergeblich, wenigstens Google Pay einzurichten. Und parallel ist mir beim vorfreudigen Blick auf das Datenblatt aufgefallen, dass erst das Nachfolgemodell dieser Kamera eine Funktion hat, weswegen ich diese Kamera überhaupt wollte.


Da bis jetzt noch kein Betrag geflossen ist, habe ich die Kaufanfrage per Nachricht zurückgezogen. Doch ist das rechtlich überhaupt noch möglich? Oder gilt der bisherige Schriftverkehr über das Nachrichtensystem bereits als geschlossener Vertrag, den ich ohne Entgegenkommen des Verkäufers erfüllen muss?
« Letzte Änderung: Heute um 12:30:36 von schnorchel »

Offline Mattieu

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Nach meinem Dafürhalten ist neben dem Kaufobjekt selbst, dem Preis und der Form der Übergabe natürlich auch die Zahlungsweise Bestandteil des Vertrags.  Wenn in einem der Punkte Dissens besteht - kein Vertrag.

Wäre Google Pay denn überhaupt sicher?
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Offline schnorchel

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Wäre Google Pay denn überhaupt sicher?

Keine Ahnung, bislang war ich zurückhaltend bei all diesen Geschichten via Smartphone, die rein über eine App hinausgehen und möglicherweise im Zuge dessen mehr Daten abgreifen als mir lieb ist oder überhaupt korrekt funktioniert.
Die Sparkassen-App zum Beispiel hat immer schlechtere Bewertungen mit zwei oder auch nur einem Stern.

Offline Mattieu

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Funktionieren tut Google Pay. In der Regel hinterlegst Du in Google Pay eine Bezahlkarte (Kredit oder Debit), über die das Konto belastet wird. Das ist wie zahlen mit der Karte selbst.

Ich meinte Sicherheit in Bezug auf Betrug durch Warenvorenthaltung. Es kommt wahrscheinlich auf die Art der Karte an und letztlich auf den Vertrag mit dem Kartenherausgeber, ob und wie lange man Zahlungen zurückordern kann.

Ich erwiderte jedenfalls, ich würde die PayPal-Gebühr übernehmen. Darauf hat er noch nicht reagiert.

Das halte ich für das einzig Sinnvolle. Wenn er das ablehnt, weißt Du, dass keine Ware im Spiel ist.

Auf Kleinanzeigen.de gibt es auch eine eigene sichere Zahlungsfunktion, wenn ich mich nicht irre.   
Dass die nicht akzeptiert wird, wirkt schon dubios.

Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.