Ich hatte schon länger eine bestimmte Fotokamera auf kleinanzeigen.de im Blick. Nun hat ein Anbieter den Preis auf eine akzeptable Höhe gesenkt und ich daraufhin dem Verkäufer ein entsprechendes Angebot gemacht, das er akzeptierte.
Sicher bezahlen scheitert, weil er nur Kreditkarte oder Google Pay ermöglichen will, über das ich beides nicht verfüge.
Ich habe dann gefragt, ob er auch noch andere Bezahlwege akzeptiere, z.B. PayPal. Er meinte dann, ich könne auch per PayPal Freunde oder Banküberweisung zahlen. Doch angesichts 430 Euro Kaufpreis ist mir Paypal "Freunde" mit faktischem Ausschluss des sicheren Bezahlens zu heikel. Und da frage ich mich dann auch, wie zuverlässig es mit nur Überweisung ist.
Das alles auch vor dem Hintergrund, dass Kleinanzeigen bei meinen letzten drei Kaufanfragen jeweils drei Tage später den Verkäufer löschte, während ich Paypal Freunde nicht akzeptiert hatte. Lt. Kleinanzeigen.de sei der Verdacht aufgekommen, dass das Verkäufer-Konto fremdgekapert wurde und mein Geld futsch gewesen wäre. Das scheint aber unabhängig vom Nachrichtenverlauf zu sein. Denn ein Kauf wurde dadurch versaut; ich hatte bereits über Paypal gezahlt und mir wurde dadurch die Möglichkeit genommen, ggf. den Anbieter aufzuspüren, falls es tatsächlich Probleme gäbe.
Ich erwiderte jedenfalls, ich würde die PayPal-Gebühr übernehmen. Darauf hat er noch nicht reagiert.
Derweil versuche ich als Smartphone-DAU bislang vergeblich, wenigstens Google Pay einzurichten. Und parallel ist mir beim vorfreudigen Blick auf das Datenblatt aufgefallen, dass erst das Nachfolgemodell dieser Kamera eine Funktion hat, weswegen ich diese Kamera überhaupt wollte.
Da bis jetzt noch kein Betrag geflossen ist, habe ich die Kaufanfrage per Nachricht zurückgezogen. Doch ist das rechtlich überhaupt noch möglich? Oder gilt der bisherige Schriftverkehr über das Nachrichtensystem bereits als geschlossener Vertrag, den ich ohne Entgegenkommen des Verkäufers erfüllen muss?