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Seltsames Verkäuferverhalten - Betrugsversuch?

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schnorchel:
Ich habe Anfang des Monats auf Ebay bei einem Autoteilehändler ein Ersatzteil für mein Auto gekauft, nachdem mein örtliches Autohaus es nicht auf die Kette bekam, das Teil trotz Ankündigung auch nur zu bestellen.

Als auch einen Tag nach dem in der Anzeige angekündigten Datum keine Lieferung erfolgte und ich nicht einmal eine Sendungsnummer erhalten hatte, schrieb ich den Verkäufer an, was da los sei und wann ich nun mit der Zustellung rechnen könne.

Tags darauf erhielt ich eine Antwortmail mit kurzer Entschuldigung und der Sendungsnummer.
Und zwei Tage ein Päckchen mit meiner Anschrift, aber drinnen eine falsche Bestellung für jemand in 200 km Entfernung und mit auch nicht annähernd ähnlicher Bestellnummer.

Daraufhin meinen Ebay-Account gecheckt, ob ich was falsch verstanden hätte. Aber alles korrekt. Das Teil war offiziell gekauft und bezahlt. Dazu vom Verkäufer eine (vermutlich automatisierte) 5-Sterne-Beurteilung mit "Vielen Dank für Ihre Bestellung".

Dann nochmal das Angebot aufgerufen, und da stand zu meiner Verblüffung "Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da es einen Fehler enthielt." Ich – leicht angepißt, ob der mich betrügen will – vom durch Ebay dokumentierten Kauf und der via PayPal erfolgten Bezahlung Screenshots gemacht. Diese einer weiteren nüchternen Nachricht angehängt und mit Verweis darauf und auf die richtige Bestellnummer die Zustellung angefordert, sowie um Retourenschein für Rücksendung der falschen Teile gebeten.
Als die Retoure raus war, ihm deren Sendungsnummer gemailt.
Schließlich das richtige Ersatzteil bekommen und erfolgreich eingebaut.


Vier Tage später überweist er mir unaufgefordert den Betrag des Kaufpreises zurück mit Verweis auf den Kauf, sonst aber ohne weitere Erläuterung.

Was für einen Betrug versucht der da, und wie gehe ich damit am besten um?
Einfach nochmal neu überweisen und immer wieder bis in alle Ewigkeit?
Anzeige erstatten?


Im bewußten Angebot wird inzwischen der nahezu doppelte Preis aufgerufen.

Yossarian:
Ist das ein gewerblicher Verkäufer?

Wahrscheinlich ist das einfach nur ein absolut chaotischer Laden. Ich würde da nicht soweit gehen, ihm einen Betrugsversuch zu unterstellen.

Sei froh, daß Du Dein Geld wieder zurückbekommen hast, gib ihm eine entsprechende Bewertung und kauf das Teil woanders.

schnorchel:
Ja, ein gewerblicher Anbieter. Wie geschrieben ein Händler für Autoteile. Kann durchaus sein, daß der Laden chaotisch ist. Die wenigen negativen Bewertungen bei 97% Zufriedenheit deuten in die Richtung.

Ich bin aber nicht froh, daß ich mein Geld zurückhabe. Ich bin froh, daß ich das Teil habe und mein Auto wieder fahrtüchtig ist.
Der bietet das identische Bauteil mehrfach an zu verschiedenen Preisen, und so hab ich natürlich das günstigste Angebot gewählt. Da bau ich das doch jetzt nicht wieder aus, nur weil ihm nachträglich einfiel, daß er lieber mehr Kohle genommen hätte.

Auf mich wirkt das alles, als wolle er sich irgendwie aus dem Kauf rauseiern. Und daß er hofft, daß mir die Rücküberweisung nicht auffällt, damit er mir nach Ablauf irgendeiner Frist daraus einen Strick drehen kann.

Wenn ich den Betrag also nochmals überweise, was schreibe ich da sinnigerweise in den Verwendungszweck: "Ablehnung der Rücküberweisung"? "Keine Erstattung verlangt"? "Korrektur der fälschlichen Rückzahlung"?

Yossarian:
Ja was jetzt?

Er schickt Dir (versehentlich?) ein falsches Teil, das für jemanden anderen bestimmt war.

Das schickst Du ihm zurück?

Du bekommst Dein Geld zurück, und er schickt Dir (davor / danach?) trotzdem das richtige Teil?

Also hast Du das bestellte Teil und bis jetzt noch gar nichts dafür bezahlt?

Sorry, aber entweder ich bin noch nicht wach, oder Deine Sachberhaltsdarstellung ist konfus.

schnorchel:

--- Zitat von: Yossarian am 29. August 2021, 11:18:40 ---Sorry, aber entweder ich bin noch nicht wach

--- Ende Zitat ---

So siehts wohl aus ;-)


--- Zitat von: schnorchel am 29. August 2021, 07:41:02 ---Schließlich das richtige Ersatzteil bekommen und erfolgreich eingebaut.
--- Ende Zitat ---

Mich erinnert das an den Fall, als einer seinen Passat versteigerte, aber keine Mindestgebot gesetzt hatte. Das fiel ihm erst nach Auktionsende auf, weil das Höchstgebot geringer ausfiel, als er sich vorgestellt hatte. Er weigerte sich, den Wagen auszuhändigen mit Verweis auf seinen Irrtum. Ein Gericht gab dem erfolgreichen Bieter recht, daß mit dem Zuschlag ein korrekter Kaufvertrag geschlossen worden sei.

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