Ich habe da einen Mandanten, der sich eine Abmahnung wegen eines unappettitlichen Filmchens eingefangen hat.
Zum ersten mal erlebe ich es, daß ein Abmahngangster nicht einen Download abmahnt, sondern behauptet, daß das Filmchen vom Internetanschluß seines Computers öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll, d.h., er soll den Film "über die Internet-Tauschbörse Bittorrent öffentlich zum Download angeboten" haben.
Es folgt das übliche Rhabarbersülz mit IP-Nummer, Tag, Uhrzeit und dem juristischen Kram.
Kann das sein, daß der Computer des Mandanten gekapert wurde und sich darauf entsprechende Software befindet, ohne daß der Mandant das weiß bzw. mitbekommen hat?
Wie kann er / man das feststellen?