Die Quelle "Gesetzesentwurf" (es gibt meines Wissens nur einen) stand bereits in meinem Beitrag
"Den" Entwurf? Es gibt so viele Gesetzesentwürfe, meintest Du vielleicht den zur Hackfleischverordung?
Und wenn Du "den" Gesetzentwurf zum bayerischen Polizeiaufgabengesetzt meinst, was meinst Du mit "den"? Welche Fassung? Glaubst Du, die haben sich abends beim Bier hingesetzt und "den" Entwurf in einem Zug auf einen Bierdeckel runtergeschrieben und dann in die Druckerei gegeben? Ich wette, es gibt mindestens ein halbes Dutzend verschiedene Fassungen.
einfach mal richtig lesen
Gute Idee.
Dann fang mal an zu lesen. Es dürfte sich dabei wahrscheinlich um die Endfassung des Regierungsentwurfs handeln, also das, von dem ich annehme, daß Du damit "den" Entwurf meinst.
Die komplette Norm zu zitieren wäre Quatsch
Falsch. Hier z.B. unterscheidet sich der Frisör vom Juristen.
Jetzt wirds aber langsam albern. In dem verlinkten Artikel ist die Vorschrift bereits im ersten Absatz genauso zitiert
Ja, da. Aber nicht in Deinem Beitrag.
Wer es in einem Gesetzesentwurf nicht mal schafft, eine Legaldefinition in § 1 zu finden, ist an der Komplexität allerdings schon früh gescheitert. DAS schaffe ich jedenfalls noch nach 5 Bier.
Geh mal getrost davon aus, daß ich "den" Entwurf besser kenne (und verstehe) als Du. Und jetzt trink Deine fünf Bier und lies dann den von mir verlinkten Entwurf.
p.s.: Warum kehrst Du nicht zurück zu Deinem sonstigen Betätigungsfeld, der Exploration und Erläuterung der weiblichen Psyche. Davon verstehst Du zwar auch nix, aber da sind Deine Ergüsse wenigstens amüsant zu lesen.