Ich verschleiere jetzt mal, wo das herkommt, um Stammhirnreflexe zu vermeiden. Vielleicht nicht gleich nachgoogeln, sondern erst Mal selber beurteilen:
n Deutschland besteht seit 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Selbstständige können sich „freiwillig“ in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern lassen. Insbesondere bei Vorerkrankungen besteht faktisch oft nur die Option der GKV.
Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt mit Einführung der Krankenversicherungspflicht auch für eine soziale Abfederung derjenigen zu sorgen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge zu 100 % selbst zahlen müssen. Von diesem Problem sind vor allem kleinere Selbstständige betroffen. Denn die pauschalisierten Regelungen zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden der Situation vieler Selbständiger längst nicht mehr gerecht. Das Gesetz legt nicht die tatsächlichen Einkommen zugrunde, sondern unterstellt allen Selbständigen hohe Einkünfte, die zu hohen Mindestbeiträgen führen. Dies bedeutet besonders für viele Selbstständige im unteren Einkommensbereich, dass sie einen erheblichen Anteil ihrer Einkünfte für ihre Sozialversicherungsbeiträge aufwenden müssen.
Die Einkommenssituation der Selbstständigen ist höchst unterschiedlich. Zwar liegt das Einkommensniveau aller Selbstständigen im Durchschnitt über dem der abhängig Beschäftigten. Jedoch stehen den partiell sehr hohen Einkommen der Selbstständigen mit eigenen Beschäftigten und gut bezahlten Freiberuflern und Experten die sehr geringen Einkommen vieler Solo-Selbstständiger gegenüber. Die Einkommen der letzteren Gruppe liegen nur leicht über dem Durchschnitt der Arbeitnehmer und sind weit gespreizt. Etwa ein Drittel aller Erwerbseinkommen von Solo-Selbstständigen liegt auf Niedriglohnniveau.
Die Ungleichbehandlung von abhängig Beschäftigten und Selbstständigen in der GKV ist erheblich. Für Selbstständige gilt hier eine Mindestbemessungsgrenze (derzeit monatlich 2.178,75 Euro) und daraus resultierend ein Mindestmonatsbeitrag von 328,99 Euro (ohne Krankengeldanspruch). Eine weitere Beitragsreduzierung um ca. ein Drittel auf 219,33 Euro ist in Härtefällen möglich. Somit ergeben sich, auch für Selbstständige in den unteren Einkommensbereichen, verhältnismäßig hohe Beiträge. Für abhängig Beschäftigte existiert eine solche Mindestbemessungsgrenze nicht bzw. liegt bei der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro und mithin einem Beitrag von rund 68 Euro.
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Prämien zwar unabhängig vom Einkommen des Selbstständigen und bemessen sich an individuellen Faktoren. In den unteren Einkommensbereichen liegen die durchschnittlichen Beiträge de facto jedoch sogar noch ein wenig höher als in der GKV.
In der Konsequenz beträgt der Anteil der Krankenversicherungskosten für Selbstständige in diesem Bereich durchschnittlich 46,5% (GKV) bzw. 58% (PKV) des jährlichen Einkommens! Dies bedeutet, dass viele Selbstständige sich diese Beiträge nicht leisten können. Oft bleibt dann nur noch die Erwerbstätigkeit ganz aufzugeben.
Die Beitragsrückstände und die Zahl der so genannten Nichtzahler aus dem Kreise der Selbstständigen sind auf hohem Niveau. Die Beitragsschulden in der GKV belaufen sich mittlerweile auf 5,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren hatten die freiwillig Versicherten „nur“ etwa eine Milliarde Beitragsrückstand bei ihren Kassen.
Zwar hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren Versicherten mit Beitragsschulden die Rückkehr in die Krankenversicherung ermöglicht. Doch war dies letztlich nur Symptombekämpfung. Denn das Risiko, den Beitrag für die Krankenversicherung nicht zahlen zu können, ist geblieben.
Dieses Problem betrifft nicht nur die GKV. Die PKV ist erst recht nicht in der Lage, die soziale Absicherung von Selbständigen mit geringeren Einkommen zu gewährleisten. Die PKV erhebt Beiträge grundsätzlich nach dem individuellen Gesundheitsrisiko und nicht nach dem Einkommen, sie umfasst keine Familienversicherung, sie wird mit zunehmendem Alter trotz Kapitalrücklagen immer teurer, so dass für Versicherte mit geringeren Einkommen die Belastung gerade im Alter immer stärker ansteigt. Selbständige im unteren Einkommensbereich tragen in der PKV inzwischen eine Last von rund 58 Prozent ihres Einkommens für die Krankenversicherung.
Dieses Problem kann sich künftig durch die weiter stark steigenden Prämien in der PKV weiter verschärfen. Wenn die Beiträge unbezahlbar werden, bleibt vielen privat versicherten Selbständigen nur noch der Ausweg, ihren Versicherungsschutz einzuschränken oder höhere Zuzahlungen im Krankheitsfall in Kauf zu nehmen.
Deshalb muss auch für die PKV-Versicherten eine Lösung gefunden werden. Hier ist zumindest mittelfristig anzustreben, dass alle Personengruppen in ein gemeinsames Versicherungssystem einzahlen.
Wir N.N. wollen:
grundsätzlich eine uneingeschränkt bezahlbare Gesundheitsversorgung für alle
kurzfristig strikt am tatsächlichen Einkommen orientierte Krankenkassen-Beiträge für freiwillig Versicherte und freiwillig Versicherte Selbstständige. Die allgemeine Mindestbeitragsbemessung soll dabei auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 Euro abgesenkt werden.
mittelfristig die Einbeziehung aller Krankenversicherten (GKV und PKV) in ein uneingeschränkt solidarisch finanziertes Gesundheitsversorgungssystem.