Autor Thema: Miesepeter- und Trübsalbläserthread  (Gelesen 203297 mal)

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Offline Iphigenie

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #885 am: 22. April 2013, 13:29:37 »
...und keiner meine verfickten Mandanten, Staatskasse oder Rechtsschutzversicherungen zahlt was.

Theoretisch müßten zwei Wochen Bali drin sein, und ich hadere hier wegen notwendiger Reparaturen weil das Pack seine Rechnungn bei mir nicht zahlt.  :sauer1

....und ich dachte immer als Anwalt verdient man gut :o (Da bin ich ja wirklich froh um meine Anstellung!)

Verlangst du eigentlich keinen Vorschuss von deinen Mandanten?

Mein vorheriger Anwalt hat keinen Finger ohne Vorschuss gerührt.....(nach dem Vorschuss hat er zwar auch nicht gerade besonders seine Finger gerührt, dafür ist er eben jetzt nicht mehr mein Anwalt 8))


Offline ElTorro

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #886 am: 22. April 2013, 17:01:12 »
... incl. überfälliger Inspektion ...

Die ist doch bestimmt optional.

Es soll Leute geben, die außer Bremsen, Kette und gelegentlichen Ölwechsels nie irgend etwas machen (lassen), außer tanken und Luftdruck prüfen natürlich.

Yossarian

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #887 am: 22. April 2013, 18:35:06 »
Die ist doch bestimmt optional.

Das vergibt sich nicht viel; Öl- Luftfilter- und Kerzenwechel stehen eh demnächst an. Die 200 Tacken für den Reifen pissen mich an; ich dachte, der hält noch mindestens eine Saison.

Offline Unikum

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #888 am: 22. April 2013, 22:32:37 »
haste kein Schweizermesser? ;D
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Offline Iphigenie

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #889 am: 26. Juni 2013, 16:10:40 »
Ich bin völlig ausgelaugt.....habe gerade geschlagene 3 Stunden mit meiner Anwältin über der Scheidungsvereinbarung "gebrütet".

Jetzt werde den Entwurf der Notarin mit unseren Änderungen versehen und noch ein paar Fragen mit ihr klären.
Dann hoffe ich, dass sie einen neuen Entwurf schickt, den man dann der Gegenseite als Vorschlag unterbreiten kann.
(Was dann von der Gegenseite kommen wird, daran mag ich jetzt noch gar nicht erst denken. :-\)

So nebenbei hat sich bei dem Gespräch mit meiner Anwältin noch herausgestellt, dass ich nochmals die Bank wegen einer Änderung fragen muss.

Ach ja und das Schmankerl, das ich heute noch vom Vermessungsamt serviert bekommen habe: mein Haus steht zum Teil auf des Nachbars Grundstück und ich darf eine Ausgleichzahlung an den Nachbarn in Höhe von 4200 Euro leisten :o. :kotz

Öhm...von euch hat nicht zufälliger Weise jemand einen Goldesel im Keller stehen, den er mir leihen könnte? ???

Yossarian

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #890 am: 26. Juni 2013, 16:15:50 »
mein Haus steht zum Teil auf des Nachbars Grundstück

Wie kann denn so was passieren?

Kann man dafür nicht den Bauträger / Verkäufer drankriegen?

Offline Iphigenie

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #891 am: 26. Juni 2013, 16:30:34 »
Nein kann man nicht; siehe Auszug aus Bauträgervertrag:

Der Käufer weiß, dass sich in Folge einer Schlussvermessung noch
geringfügige Flächenänderungen ergeben können und erklärt sich
hiermit ausdrücklich einverstanden. Ziffer 13. bleibt unberührt.

13. Vereinfachte Umlegung
Nach Durchführung der wesentlichen Arbeiten im Baugebiet wird
unter Federführung der Gemeinde voraussichtlich ein
Verfahren der vereinfachten Umlegung (§§ 80 ff. BauGB) durchgeführt
werden. Dies dient dazu, die rechtlichen Grundstücksgrenzen mit den
tatsächlichen Grundstücksgrenzen, wie sie sich durch Bebauung,
Straßen- und Wegeerrichtung, Grenzbepflanzung und Zaunerstellung
ergeben haben, in Übereinstimmung zu bringen. Der Käufer erklärt
sich mit der Durchführung eines solchen Verfahrens ausdrücklich
einverstanden. Maßgeblich für die endgültigen Grenzen des von ihm
erworbenen Vertragsobjekts werden dann also diese Grenzen sein,
deren genaue Lage somit die Gemeinde nach billigem Ermessen
festlegen wird. Der Käufer unterwirft sich dieser Festlegung und
erteilt der Gemeinde Vollmacht, ihn in diesem Verfahren
uneingeschränkt zu vertreten.
Flächenänderungen sind dann zwischen den zum maßgeblichen
Zeitpunkt Beteiligten auf der Grundlage eines Grundstücksquadratmeterpreises
von 699,00 Euro auszugleichen.
Diese Verpflichtungen und Vollmachten sind Rechtsnachfolgern mit
Weiterübertragungsverpflichtung aufzuerlegen

Offline Iphigenie

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #892 am: 26. Juni 2013, 16:41:26 »
In meinem Kopf rattert gerade der Grob-Rechner, was auf mich voraussichtlich in den nächsten Monaten an Zahlungen zukommen wird:

- 4200 Euro Ausgleichzahlung für Nachbarn
- 3000 Euro Scheidung
- 4000 Euro Notarkosten
-   500 Euro Umschreibung Darlehen fürs Haus
- ? Euro Gerichts-, Anwaltkosten für Sorgerecht / Umgang
- ? Euro Scheidungsvereinbarung
- ? Euro Vorschuss auf Prozesskostenhilfe für meinen Ehemann

Ich überlege, hab ich noch irgendetwas vergessen, was ich bei der Planung berücksichtigen müsste? (abgesehen davon, dass ich ohnehin momentan gar kein Geld habe, sondern das erste Mal seit ca 20 Jahren Minus :kotz auf meinem Konto habe.)

Offline ElTorro

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #893 am: 26. Juni 2013, 17:12:25 »
Ihr habt aber gesalzene Grundstückspreise. Bei uns 130 €, 5 km weiter in der Kreisstadt ab 200 €, in Langen südlich von Frankfurt (vor einigen Jahren) 400 €.

Und an der Prozesskostenhilfe für den Noch-Ehemann kommst Du nicht vorbei?
Notar wg. Grundstück oder was hat der damit zu tun?

Offline Stachelhaut

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #894 am: 26. Juni 2013, 17:47:33 »
Moment mal. Du musst hier mehrere Sachen im Auge behalten:

1. Solange die Umlegung nicht stattgefunden hat, liegt ein Fall des § 912 BGB vor, und Du schuldest dem Nachbarn u. U. eine Geldrente als Entschädigung nach § 912 Abs. 2 BGB.
2. In dem Umlegungsverfahren hast Du die Gemeinde bevollmächtigt, Dich zu vertreten. Das war m. E. ein Fehler, weil die so erstmal über Deinen Kopf hinweg entscheiden können. Du solltest diese Vollmacht widerrufen und Dich selber kümmern.
3. In dem Umlegungsverfahren hat ein Flächentausch Vorrang vor Entschädigung - kriegst Du einen Streifen vom Nachbarn, kriegt er einen passenden anderen Streifen von Dir. Nur wenn das nicht geht, gibt es eine Entschädigung.
4. Ich frage mich, ob die Festlegung des Quadratmeterpreises in dem Bauträgervertrag auch im Verhältnis zu Deinem Nachbarn gilt. Hat der den Vertrag denn auch unterschrieben? Ist in Deinem Vertrag überhaupt aufgeführt, wer genau Vertragspartner sein soll?

Laß Dich dazu mal ausführlich beraten, und trau insbesondere nicht der Gemeinde über den Weg.
« Letzte Änderung: 26. Juni 2013, 17:51:13 von Stachelhaut »
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Yossarian

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #895 am: 26. Juni 2013, 17:50:29 »
(vor einigen Jahren)

Eben. Die Grundstückspreise im Rhein-Main Gebiet steigen. Ein paar Straßen weiter bauen sie auf einem Grundstück, auf dem bis vor kurzem ein Zweifamilienhaus stand, zwei Doppelhäuser. Trotz Teilung nach WEG (Realteilung aufgrund der winzigen Parzellierung - aus eins mach vier - nicht mehr möglich) rufen die pro Doppelhaushälfte 335 Große auf - und bekommen sie auch.

Offline Stachelhaut

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #896 am: 26. Juni 2013, 17:53:13 »
335 Große zahlst Du hier in manchen Stadtvierteln für eine ETW 2 Zimmer mit Balkon, Tiefgarage geht extra.

EDIT: Und zur Miete kriegt man gar nix. Ich suche nun schon seit 9 Monaten nach einer zentrumsnahen Wohnung. Auf etwa 20 Wohnungen habe ich mich beworben, ich habe nie auch nur eine Absage erhalten. Ach ja: Keine Schulden, keine Kinder, keine Haustiere. Schufa positiv. Keine Probleme mit früheren Vermietern. Nettoeinkünfte deutlich über dem Bevölkerungsdurchschnitt und etwa 4 bis 5-mal so hoch wie die ins Auge gefasste Warmmiete (mir reicht eine kleine Whg., sie soll nur nicht so weit weg von der Arbeitsstelle und von der Whg. meiner Freundin sein).
« Letzte Änderung: 26. Juni 2013, 18:10:07 von Stachelhaut »
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Offline Iphigenie

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #897 am: 26. Juni 2013, 22:26:28 »
Und an der Prozesskostenhilfe für den Noch-Ehemann kommst Du nicht vorbei?

Das weiß ich leider noch nicht. Meine Anwältin hat mein Einkommen und meine "Vermögens"verhältnisse ans Gericht weitergeleitet und jetzt warte ich ab was kommt.

Notar wg. Grundstück oder was hat der damit zu tun?

Ja, den Notar brauchen wir, weil der Eigentumsanteil meines Ehemannes auf meinen Vater übertragen werden soll, der dann für ihn in die Schuldhaft eintritt.
Damit das ganze auch Hand und Fuß hat, muss dazu beim Notar noch eine Scheidungsvereinbarung getroffen werden.


@Stachelhaut,
danke für die Info.
Soviel ich weiß haben alle den gleichen Bauträgervertrag unterschrieben.
Irgenwelchen umständlichen Flächenausgleich möchten werder mein Nachbar noch ich.
Ich finde die Regelung, die im Vertrag getroffen wurde, eigentlich schon ok.
Der Zeitpunkt ist nur eben einfach ungünstig, weil alle Kosten in einem relativ kurzen Zeitraum auf mich zukommen und ich leider nicht so schnell so viel Geld ansparen kann.


Tja, und weil eine schlechte Nachricht am Tag ja noch nicht reicht, habe ich heute die Schlussrechnung von meinem vorherigen Anwalt bekommen: 1258,06 Euro zahlbar bis 02.07.2013.
Das Positive daran ist: endlich ist die lang ersehnte Rechnung da.
Das Negative:....jetzt wo ich kein Geld mehr hab.


So, und jetzt gehe ich den Goldesel suchen.

Yossarian

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #898 am: 26. Juni 2013, 22:36:13 »
zahlbar bis 02.07.2013.

Nicht mal ne Woche. Das ist frech.

Offline Iphigenie

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Re: Miesepeter- und Trübsalbläserthread
« Antwort #899 am: 26. Juni 2013, 22:49:32 »
Nicht mal ne Woche. Das ist frech.

Vielleicht hat er sich nur einfach an meine schnelle Zahlweise gewöhnt. Denn ich habe seine bisherigen durch E-Mail erhaltenen Rechnungen sofort am selben Tag per Onlineüberweisung bezahlt.
Im Vergleich dazu ist eine Woche schon eine gefühlte Ewigkeit.

Ein Blick auf meinen Haushaltsplan sagt mir, dass ich monatlich theoretisch 611,31 Euro sparen kann, wenn ich nicht mehr als den Sozialhilferegelsatz zum Leben ausgebe.
D.h das ich ca 19 Monate brauchen werde, um die in meinem vorherigen Beitrag geschätzten 12000 Euro anzusparen.

Hm, da werde ich wohl eine Zwischenlösung brauchen.....hach, das wird eine grübelvolle schlaflose Nacht werden. :-\