Viel interessanter ist, daß der Herr Zapp vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegen ist.
"Wer aufgrund staatlicher Vorschriften aus einer Religionsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten will, kann seine Erklärung nicht auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Verbleib in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft beschränken"
Man kann in Deutschland also nicht nur aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts "katholische Kirche" austreten und trotzdem Katholik bleiben. Wie die das kirchenrechtlich gebacken bekommen, weiß ich nicht.