Ich weiß nicht, ob Du wenigstens gerüchteweise davon gehört hast, aber es gibt da so ein Ding, das heißt Grundgesetz. Da steht in Artikel 20 Abs. 3 was vom Rechtsstaatsprinzip; aus dem leitet sich die Unschuldsvermutung ab. Wenn Dir das nicht ausreicht, schau mal in Artikel 11 Abs. 1 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder Artikel 2 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Gerade im Bereich der Sexualdelikte ist die Zahl der falschen Verdächtigungen unverhältnismäßig hoch. Als Mann wirst Du vielleicht noch einmal auf Knien dankbar sein für ein rechtsstaatliches Verfahren, wenn Dir eine Frau irgendwas anhängt. Gerade im Bereich Umgangs- und Sorgerecht ist eine Anzeige gegen den Expartner eine gerne verwandte Waffe der Frau.