Das geht mal wieder nach dem dem Schopenhauerschen Kunsgriff, eine angreifbare Position zu unterstellen und dann dagegen zu argumentieren. Denn "Anstatt den Anschuldigungen zunächst Glauben zu schenken, werden sofort Gründe und Motive bemüht, warum diese falsch sein könnten"
...halte ich für eine substanzlose Behauptung. War das so bei Christine Blasey Ford? War es nicht. Mr. Trump ist nicht der Maßstab aller Dinge.
Seit die Buchtheokratien den "guten" Sex auf die eheliche Produktion von Kanonenfutter oder Klima-GAU-Verdichtungsstress beschraenkt haben, laden alle SexpraktikantInnen nur aus Spass an der Freud zumindest moralische, oft aber auch mit Missbrauch staatlichen Rechtes existenzvernichtende "Schuld" auf sich. Mit einer Schutzbehauptung, frau sei vergewaltigt worden, kann sie sich auf dem Puckel des Mannes reinwaschen. Das Interesse an einer Falschbeschuldigung ist damit offensichtlich und muss gar nicht erst bemueht werden. Dieses Interesse ist dem wirklichen Kriminalisten schon seit Generationen bekannt. Und es erstreckt sich von der neunjaehrig durch eine Jugend"liebe" Geschwaengerten, die ihren Stiefvater verleumdet bis zur mit allen Hunden gehetzten und mit allen Wassern gewaschenen verheirateten Politikerin, die ihren Suff- und Sexpartner in die Pfanne zu hauen versucht, um vor Familie, WaehlerInnen und Medien als Opfer zu brillieren statt als Mittaeterin die theokratischen Folgen mitzutragen.
Dabei gibt es einige besonders merkwuerdige Konstellationen.
Frauen befreunden und verloben sich gerne mit Reichen und Maechtigen. Waehrend Jahren wird das voreheliche Sexleben bis hin zu Macht- und Gewaltspielen still geduldet oder gar genossen. Erst wenn der Megascheck Eheschein abzuschwimmen droht, "entdecken" die Frau nur Fastgeneral oder nur Fastfernsehstar, dass sie eigentlich vergewaltigt oder anderweitig sexuell missbraucht worden seien.
Die Blaeserin Blasey haette ihren angeblichen Missbrauch zeitnah anzeigen sollen. Es ist auch den Rechtsfrieden keulend, wenn jahrzehntealte oder gar schon verjaehrte Anschuldigungen dann oeffentlich verbreitet werden, wenn die eingetretene Beruehmtheit des Beschuldigten einen Abglanz auf die Beschuldigerin verspricht. Ist es schon in zeitnahen Faellen oft die einzige Loesung, im Zweifel Beide laufen zu lassen, laesst sich die wirkliche sekundaere Motivation einer Fellierenden nach Jahrzehnten kaum mehr zuverlaessig rekonstruieren.
Ein guter Kriminalist schenkt nur dem Glaben, was bewiesen und nicht nur behauptet wird. Der Weg zu immer mehr tragischen Juxitzirrtuemern bis hin zum Juxtizmord ist mit Glauben an unbewiesene Behauptungen gepflastert. Die Behauptungen der Anzeigerin sind zu ueberpruefen. Wenn notwendig und zulaessig mit allen Mitteln bis hin zu U-Haft. Wenn dann aber die Behauptungen der Anzeigerin nicht bewiesen, oder diese gar widerlegt werden koennen, ist mit dem gleichen Eifer gegen diese zu ermitteln, statt sie vorschnell von der Angel zu lassen. In Nochrechtsstaaten ist falsche Anschuldigung, insbesondere in Verbindung mit mittelbarer Freiheitsberaubung ein schweres Verbrechen. Zu bestrafen mit ungefaehr der doppelten Strafe, die der falsch Beschuldigte als Juxtizopfer erlitten haette oder gar hat....