Ich habe die Wahlkabinen im türkischen Generalkonsulat in Frankfurt nicht gesehen; aber die Wahlan waren wohl frei genug, daß eine Menge Wähler dagegen gestimmt haben.
Weniger als 40 Prozent. Und wenn die Nichtwähler hypothetisch fifty-fifty aufgeteilt werden, was dann berücksichtigt, dass einige eingeschüchtert waren, andere einfach zu träge waren - Annahmen, die insgesamt vorsichtig zugunsten der Opposition sprechen, kann man die 30 Prozent Hypothese ohne weiteres verwerfen.
Das muß die Ehre abkönnen. Deshalb ist Meinungsfreiheit auch ein wichtigeres Rechtsgut als "Ehre" (wobei mir immer noch keiner hat wirklich erklären können, was diese"Ehre" eigentlich ist)
Nun, wenn man berücksichtigt, dass die berechtigten - weil Existenz betreffenden - Anliegen der Kurden, als terroristisch gewertet werden und diese Einstellung vom deutschen Staat aus Rücksichtnahme gegenüber der türkischen Führung gefördert werden, kann durchaus von einer Ehrverletzung der Kurden bzw. Ehrloses Verhalten seitens der u.a. der deutschen Regierung gesprochen werden.
Ich bin sowieso der Meinung, dass die einseitige Fixierung auf den Eros als psychische Triebfeder bei Vernachlässigung des Thymos zu inadäquaten Resultaten führt. Aber das ist wieder so eine linke Baustelle.
Sticks and stones can break my bones but words will never hurt me.
So einfach ist das leider nicht, wenn aggressive, völkerrechtswidrige Militäraktionen gegen Nachbarländer verherrlicht werden.
Grenzüberschreitungen sind wesentlicher Bestandteil der Meinungsfreiheit.
Wir reden hier nicht von ideellen Grenzüberschreitungen.
Blödsinn.
Natürlich ist die deutsche Politik einseitig zugunsten der türkischen Führung.
Und das hat jetzt ganz genau was mit Artikel 5 GG zu tun?
Das Thema hast du aufgebracht.
Nenn mir ein Beispiel. Nur ein einziges.
Unter dem Stichwort "Verbot kurdischer Demontrationen" liefert Google unzählige Beispiele.
Es erscheint mir absurd, nur ein einziges darunter hervorzuheben.