Autor Thema: From the News...  (Gelesen 644227 mal)

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Offline Yossarian

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Re: From the News...
« Antwort #2460 am: 01. März 2020, 20:15:18 »
Benzin desinfiziert.  8)
"I came to a point where I needed solitude and just stop the machine of thinking and enjoying what they call living, I just wanted to lie in the grass and look at the clouds."

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maxim

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Re: From the News...
« Antwort #2461 am: 01. März 2020, 21:41:51 »
Habe mir deshalb am Wochenende ein Waschbecken sowohl im Auto und(!) am Motorrad installiert. Du bist ja ein ganz Schlauer...
Ich bin kein Biker, daher ist es mir eine klare Arbeitsteilung für die Hände möglich: rechte Hand zum Lenken, linke Hand zum Kratzen.

Offline Yossarian

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Re: From the News...
« Antwort #2462 am: 01. März 2020, 21:51:40 »
rechte Hand zum Lenken, linke Hand zum Kratzen.

Geht auch andersrum.
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Offline ganter

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Re: From the News...
« Antwort #2463 am: 02. März 2020, 00:54:21 »
Habe mir deshalb am Wochenende ein Waschbecken sowohl im Auto und(!) am Motorrad installiert. Du bist ja ein ganz Schlauer...
endlich versteht mich einer. THX!
Mann kann bei entsprechender Befürchtung auch Desinfektionsmittel verwenden. Müssen aber die Richtigen sein.
Laut Robert Koch-Institut (RKI) sind Mittel sinnvoll, die mit folgenden Eigenschaften gekennzeichnet sind: "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren), "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid". "Auch Alkohol-basierte Händedesinfektionsmittel auf Propanol-Basis mit der Deklarierung "begrenzt viruzid" funktionieren wohl",  heißt es bei der Deutschen Apotheker Zeitung. Sind viruzid wirkende Desinfektionsmittel ausverkauft, können diese in Apotheken angemischt werden.
« Letzte Änderung: 02. März 2020, 00:58:17 von ganter »
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
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Bodo

Offline Mattieu

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Re: From the News...
« Antwort #2464 am: 02. März 2020, 10:25:04 »
Hab ich ein paarmal probiert. Keine einzige hat mir geglaubt.

 8) ;D
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Offline Yossarian

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Re: From the News...
« Antwort #2465 am: 03. März 2020, 10:08:52 »
Mal wieder ein bißchen Sachlichkeit reinbringen. Das hier habe ich gerade geklaut:

Coronavirus: Rechtliche Infos zu Entschädigungszahlungen, Aufwendungsersatz und möglichen Grundrechtseinschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz

Ich habe mal verschiedene Infos zur Fortzahlung von Erwerbseinkommen im Krankheits- und  Quarantänefall zusammengestellt.

Hier erst mal aus arbeitsrechtlicher Sicht: https://t1p.de/dzdq
Zum Thema Entschädigung auch für Selbstständige und Freiberufler: https://t1p.de/zzbf und https://t1p.de/ig22
Coronavirus aus Sicht von Arbeitgebern:   https://t1p.de/d7a4

Aus sozialrechtlicher Sicht ist folgendes anzumerken:
Wenn es dazu kommt, dass Arbeitsgeber den Lohn nicht zahlen oder Selbstständige und Freiberufler nicht mehr über genügend Einkommen verfügen, ist es unabdingbar dass erstmal ein SGB II-Antrag gestellt wird. Der Antrag wirkt immer auf den Monatsersten zurück und es kann auf den Antrag jederzeit, sofern es doch zu Lohnzahlung oder genügend Einkommen kommen sollte, nach § 46 SGB I verzichtet werden.
Es ist aber zu erwarten, dass Entschädigungszahlungen nach § 56 IfSG (Infektionsschutzgesetz) Monate dauern werden, obwohl klar bestimmt ist, dass diese jeweils zum Ersten eines Monats für den abgelaufenen Monat zu gewähren sind (§ 56 Abs. 6  IfSG). Nach dem Infektionsschutzgesetz hat auf Antrag die zuständige Behörde einen Vorschuss in der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsbetrages zu erbringen (§ 56 Abs. 12  IfSG). Zur Entschädigung gehören nicht nur Entschädigungszahlungen zum Lebensunterhalt, sondern auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- sowie der sozialen Pflegeversicherung (§ 58 IfSG) und entstehende Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang (§ 56 Abs. 4  IfSG).

Wenn die Entschädigungszahlungen entgegen der Rechtsvorschrift doch nicht kurzfristig als Vorschuss erbracht werden (§ 56 Abs. 12  IfSG), werden erstmal die  Jobcenter einspringen müssen. Liegt eine Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 30 IfSG) besteht kein SGB II Anspruch, da diese einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung nach § 7 Abs. 4 SGB II gleichgestellt ist (FH 7.96).  In diesen Fällen wären die örtlichen Sozialämter zuständig.

Es ist zu erwarten, dass die Jobcenter und Sozialämter in Akutfällen unverzüglich nach § 42 Abs. 1 S. 2 SGB I / § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II bzw. § 42 Abs. 1 S. 2 SGB I / § 44a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB XII Leistungen, notfalls in einem vereinfachten Antragsverfahren, erbringen.
Es ist ferner zu erwarten, dass wegen Infektionsrisikos auf die persönliche Vorsprache im Rahmen der Grenzen der Mitwirkung nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I verzichtet wird und die Jobcenter/Sozialämter alles tun, in dieser Krisensituation nicht auch noch massive Probleme zu schaffen. Ebenso dürfen die Mitwirkungspflichten nicht überzogen  werden, das es aus einer  Quarantäne heraus schwer möglich sein wird, ohne die Umgebung zu gefährden, Kontoauszüge  oder weitere Beweisurkunden  zu beschaffen.   
Auch wird von Seiten der Jobcenter zu berücksichtigen sein, dass bei der Beschaffung von Lebensmitteln möglicherweise die Preise steigen und diese dann über eine großzügigere Gewährung des Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II aufzufangen sind. Gleiches kann für die Beschaffung von Medikamenten zum Tragen kommen, die nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sind und entgegen der Weisung der BA durchaus auch zum Anspruchsumfang des Härtefallmehrbedarfes gehören können.   

Abschließend noch zu den Möglichkeiten des stattlichen Eingriffshandeln durch das IfSG in der Taz ein sehr guter Artikel: https://taz.de/Rechtslage-beim-Coronavirus/!5663975/

Dazu auch: Behördenmaßnahmen, Pflichten und Sanktionen in Haufe de: https://t1p.de/741i


Fundstelle: Thomé Newsletter 08/2020 vom 02.03.2020
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maxim

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Re: From the News...
« Antwort #2466 am: 03. März 2020, 17:31:45 »
Mal wieder ein bißchen Sachlichkeit reinbringen.

Ich glaube, mit juristischen Mitteln ist dieser Epidemie schwer beizukommen.
« Letzte Änderung: 03. März 2020, 17:33:16 von maxim »

maxim

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Re: From the News...
« Antwort #2467 am: 03. März 2020, 18:06:08 »
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/pressefinanzierung-durch-rundfunkgebuehr-so-wird-die-zeitung-oeffentlich-rechtlich-12158423.html

Die Regierungspartei SPD möchte die Presse enger an die Regierung binden. Am besten alles gleich fusionieren (Spiegel, Süddeutsche, FAZ, etc.) und in "Neues Deutschland" umbenennen ?  Die SPD im postdemokratischen Zeitalter.

Offline Yossarian

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Re: From the News...
« Antwort #2468 am: 03. März 2020, 18:32:29 »
Ich glaube, mit juristischen Mitteln ist dieser Epidemie schwer beizukommen.

Der Epidemie nicht, aber der Hysterie.
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Re: From the News...
« Antwort #2469 am: 04. März 2020, 12:12:11 »
Interview mit einem Virologen im Focus

"In den sozialen Medien wird hierzu viel Drama gemacht. Und es gibt auch viele Bestrebungen, Drama zu machen." So gebe es inzwischen auch Unternehmen, die Profit aus den Zahlen schlagen wollten und gezielt hohe Sterblichkeitsraten streuen würden, so Drosten.
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Offline Korinthenkackerin

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Re: From the News...
« Antwort #2470 am: 04. März 2020, 13:02:05 »
Interview mit einem Virologen im Focus
"In den sozialen Medien wird hierzu viel Drama gemacht. Und es gibt auch viele Bestrebungen, Drama zu machen." So gebe es inzwischen auch Unternehmen, die Profit aus den Zahlen schlagen wollten und gezielt hohe Sterblichkeitsraten streuen würden, so Drosten.

Interviews mit Herrn Drosten gibt's als Podcast beim NDR, sehr sachlich, informativ und empfehlenswert!
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Re: From the News...
« Antwort #2471 am: 04. März 2020, 14:00:00 »
Ich kannte den bis jetzt noch nicht. Scheint aber beim Fachpublikum durchaus bekannt zu sein.
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Offline Korinthenkackerin

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Re: From the News...
« Antwort #2472 am: 04. März 2020, 18:00:14 »
Ich kannte den bis jetzt noch nicht. Scheint aber beim Fachpublikum durchaus bekannt zu sein.


Ich dachte gestern noch kurz daran, den Podcast zu verlinken, bin dann aber nicht dazu gekommen.

Besonderes gut fand ich den Beitrag vom 28.02.20.
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Re: From the News...
« Antwort #2473 am: 04. März 2020, 18:21:53 »
Deutscheste Frage ever, heute beim Stöbern gefunden:

"Kann das Corona-Virus auch durch die Nutzung eines Laubbläsers aufgewirbelt und weiterübertragen werden?"  O0
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Re: From the News...
« Antwort #2474 am: 05. März 2020, 13:49:52 »
Meine Freundin berichtet. Vorsicht, völlig bescheuert.

wie ihr wißt, tat mir seit 2 Tagen das Ohr weh und ich habe einen Schnupfen mit mir rumgeschleppt,

der weder richtig werden wollte, noch wegging.

Da auch mich manchmal Vernunftsanfälle überfallen, hatte ich bereits gestern gesagt, dass wohl nun

das Ende der Fahnenstange erreicht ist und ich am Donnerstag, also heute zum Arzt gehe. Gesagt,

getan....aber so einfach war es dann doch nicht.

Ich weiß auch nicht, ob das wirklich so eine gute Idee war.....

Anruf in meiner Hausarztpraxis: "Ich hätte gerne einen Termin in der Akutsprechstunde, ich habe Schnupfen

und wahrscheinlich eine Mittelohrentzündung. Ich war in keinem Risikogebiet, kenne keinen identifizierten,

infizierten Patienten und Fieber hab ich auch nicht"

- "Da muss ich Sie in die Fieberambulanz schicken"

- "Äh, ich habe kein Fieber"

- "Ich muss Sie trotzdem in die Fieberambulanz schicken. Kommen Sie um 11:00 Uhr"

- "Heute?"

- HEUTE!!!!! (die hab ich gehört, die !!!!)

- "In den Räumen der Akutpraxis?"

- "Nein, im Krankenhaus, der Weg ist ausgeschildert"

OHA!!!!

Nachdem ich mittels meiner Kinder auch schon mal Mumps von XXX nach XXX eingeschleppt
hatte, weiß ich um Infektionswege und habe klein beigegeben.

Mir der medial aufgewirbelten Panik bewußt, habe ich messerscharf daraus geschlossen: lange Schlangen,
elende Wartezeiten...erst mal üppig frühstücken, frau muss ja gewappnet sein. Lesebrille und dickes Buch
einpacken. Sicher ist sicher.

10 vor 11 bin ich den Steilhang-Hügel zum Krankenhaus hoch geschnauft und tatsächlich, ziemlich viele Schilder
wiesen den Weg links am Krankenhaus vorbei. Keine Schlangen, einsam und alleine stand ich dort vor der
verschlossenen Tür. Ein weiteres Schild informierte mich: "Sie werden abgeholt!"

Eine freundliche Mitarbeiterin meiner Hausarztpraxis, die ich lediglich an der Brille erkannte, nahm mich in
Empfang und ließ mich ein. Die nette Mitarbeiterin hatte etwas von einem Marsmännchen, wie man sich das so

früher vorgestellt hat: Grünes Ganzkörperkondom, Überschuhe und Handschuhe ebenfalls in entzückend frühlings-
haftem grün, Infektionsmundschutz und Schutzbrille. Klare Ansage!

Für die nächste Halloweenparty oder zum Karneval...sehr empfehlenswert.

Vor der Treppe Händedesinfektion und, man soll es nicht für möglich halten, Mundschutz. Also Hände desinfizieren,
Mundschutz an-, Brille ablegen,Treppe rauf, Kärtchen im verlassenen Flur bei der einsamen Arzthelferin abgeben und
da öffnete sich bereits eine Tür und ein, diesmal blondschopfiges Marsmännchen, bat mich herein.

Ich habe mein Sprüchlein aufgesagt: Schnupfen, kein Kontakt, keine Reise, kein Fieber.

Die junge Ärztin, als Frau identifiziert, weil blonde halblange Haare, klein und fast mädchenhafte Stimme, lachte und
meinte nur, dass die meisten "Besucher" nur grippale Infekte hätten, aber so sei es nun mal zur Zeit: ein schlechter
Moment um einen banalen Schnupfen zu haben.

Sie guckt ins Ohr, darin brodelt es etwas, Hals gerötet, Lunge frei....grippaler Infekt zu 99.8 %

Trotzdem blieb mir der Abstrich nicht erspart.....und die Krönung: Hausarrest mindestens bis einschließlich Montag.

Montag Abend wären die Ergebnisse da, trotzdem schreibt sie mich mindestens bis Mittwoch krank.

Also wegen 0,2% Restrisiko Quarantäne....ja, meinte die Ärztin fröhlich, das wäre zur Zeit im XXX-Kreis so,
sicher ist sicher. Nein, ich habe nicht nach der juristischen Grundlage gefragt, mit ausführenden Organen führt man
keine Grundsatzdiskussionen.

Sollte ich im Büro jemanden mit meinem Schnupfen angesteckt haben, bitte ich jetzt schon um Entschuldigung.

Es ist wirklich ein schlechter Zeitpunkt Schnupfen zu haben.

Also schlucke ich jetzt brav meine Medis, schlürfe heißen Tee und erstelle einen Speiseplan mit dem Vorhandenen.


Fragen:

Darf ich sie am Wochenende besuchen?

Werde ich vielleicht schon beim Versuch, die Ortsgrenze von E. zu passieren, prophylaktisch erschossen?

Sollte ich sicherheitshalber Klamotten und Lebensmittel für 14 Tage mitnehmen?

Ziehen ihre Arbeitskollegen, mit denen sie Kontakt hatte, sicherheitshalber auch bei ihr ein?

Müssen wir jetzt Sterben?
« Letzte Änderung: 05. März 2020, 13:55:16 von Yossarian »
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