Na endlich:
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Publikationen
Grütters: Bundesregierung stärkt Vielfalt der Presse- und Verlagslandschaft
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Er enthält zahlreiche
Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird mit diesem Gesetz der ermäßigte
Mehrwertsteuersatz auf digitale Zeitungen, Periodika und E-Books eingeführt.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärt hierzu: „Die Bundesregierung hat heute
endlich beschlossen, was ich seit langem gefordert habe: Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind auch
steuerlich gleich zu behandeln – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen.
Mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books und digitale Zeitungen haben wir so ein weiteres wichtiges
kultur- und medienpolitisches Vorhaben umgesetzt. Denn es kommt eben nicht auf die Form an, sondern auf den
Inhalt. Eine vielfältige Presselandschaft ist für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar –
ganz gleich, ob die Inhalte online oder gedruckt vermittelt werden. Und auch der kulturelle Wert eines Buches
erschöpft sich nicht in seiner gedruckten Form.“
In Deutschland gilt für Print- und (gedruckte) Presseerzeugnisse der reduzierte Mehrwertsteuersatz von
sieben Prozent, für digitale Ausgaben hingegen galt bislang der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
Diese Ungleichbehandlung war europarechtlich vorgegeben. Deutschland hatte eine Änderung dieser Rechtslage
schon seit langem gefordert. Der Rat der Europäischen Union hatte Ende des vergangenen Jahres den Weg für die
Angleichung frei gemacht.