Da könnte der formale Knackpunkt liegen. Gibt es irgendwo schon das Urteil im Volltext?
Mit der Anmeldung wollte sie vielleicht die Kontrolle darüber behalten, an wen die Infos rausgegeben werden. Und ist eine Information, die man aktiv anfordern muss, noch Werbung? Werbung ist ja doch eher, wenn man einen Flyer in die Hand gedrückt kriegt und nicht, wenn man ihn sich selber abholt.
Jedenfalls wäre es jetzt nur konsequent, wenn jemand, der kein Mediziner ist, diese Broschüre zum Download anbietet. Was wäre dann noch die Handhabe dagegen? Ein eigenes wirtschaftliches Interesse wäre dann nicht gegeben.
Und wäre das nicht eine viel empfindlichere Niederlage für die Gegner, wenn das Wissen sich am Ende nur noch schneller verbreitet?
Würde man das dann trotzdem verbieten und damit demonstrieren, dass man den Vorwurf der Werbung nur bemüht, um bestimmte Informationen zu unterdrücken?