Autor Thema: From the News...  (Gelesen 644339 mal)

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Offline Yossarian

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Re: From the News...
« Antwort #3300 am: 25. April 2022, 09:57:07 »
Okay. Die Franzosen haben noch einmal Glück gehabt. Und wir auch.

Trotzdem: 42 % der Franzosen haben für die Nazitante gestimmt, und von den anderen 58 % haben viele nur für Macron gestimmt, weil sie eben diese verhindern wollten.

42 %! Das macht einem schon Angst. Was läuft da schief in Frankreich?
"I came to a point where I needed solitude and just stop the machine of thinking and enjoying what they call living, I just wanted to lie in the grass and look at the clouds."

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Offline nigel48

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Re: From the News...
« Antwort #3301 am: 25. April 2022, 13:59:48 »
absout auf 100 % wähler 42 : 30

70% haben nicht le pen gewählt...
Man fährt an den See, um zu schwimmen - nicht wegen der Mücken, oder? - Lemmy Kilminster

Offline Yossarian

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Re: From the News...
« Antwort #3302 am: 25. April 2022, 14:15:07 »
72 % Wahlbeteiligung?
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Offline Yossarian

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Re: From the News...
« Antwort #3303 am: 25. April 2022, 15:11:47 »
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Offline Yossarian

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Re: From the News...
« Antwort #3304 am: 26. April 2022, 09:06:12 »
Kann mir jemand erklären, warum so ein Bohei darum gemacht wird, daß Musk Twitter gekauft hat?
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Offline DieFrau

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Re: From the News...
« Antwort #3305 am: 26. April 2022, 14:27:45 »
Kann mir jemand erklären, warum so ein Bohei darum gemacht wird, daß Musk Twitter gekauft hat?

Nicht anderes als Werbung für die/eine  Alternative, die nur finanziert/ bestehen werden darf, wenn sie ausreichend genutzt wird und damit rentabel is und das Geschäft läuft.
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Wir haben eine Gesellschaft erschaffen, die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat!...Einstein

Offline schnorchel

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Re: From the News...
« Antwort #3306 am: 26. April 2022, 15:58:33 »
Kann mir jemand erklären, warum so ein Bohei darum gemacht wird, daß Musk Twitter gekauft hat?

Zum einen, daß jemand alleine so viel Kohle hat, um mal eben so ein Unternehmen zu kaufen.

Zum anderen, weil Twitter Trump gesperrt hat, während Musk den nicht nur wieder reinlassen, sondern jeden Content von dessen Qualität und darüberhinaus (oder sollte man sagen darunter) zulassen will.
« Letzte Änderung: 26. April 2022, 17:30:30 von schnorchel »

Offline Kulle

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Re: From the News...
« Antwort #3307 am: 26. April 2022, 20:10:40 »
Zum einen, daß jemand alleine so viel Kohle hat, um mal eben so ein Unternehmen zu kaufen....
Wo/ bei wen  landet eigentlich das Geld für den Kauf?

Offline Yossarian

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Re: From the News...
« Antwort #3308 am: 26. April 2022, 20:24:26 »
Bei den bisherigen Aktionären, die Musk ihre Anteile verkauft haben.

Zum einen, daß jemand alleine so viel Kohle hat, um mal eben so ein Unternehmen zu kaufen.

Er kann ja seine Kohle nicht komplett für Weltraumflüge, Koks und Nutten ausgeben.  8)

Zitat
Zum anderen, weil Twitter Trump gesperrt hat, während Musk den nicht nur wieder reinlassen, sondern jeden Content von dessen Qualität und darüberhinaus (oder sollte man sagen darunter) zulassen will.

Solche Dinge sind ein grundsätzliches Problem von sozialen Medien.
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Offline Yossarian

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Verfassungsschutz verfassungswidrig, jedenfalls in Bayern
« Antwort #3309 am: 28. April 2022, 08:48:27 »
Vor lauter Krieg ist das vielleicht ein bißchen untergegangen.

Das Bundesverfassungsgericht hat weite Teile des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes gekippt:

Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 33/2022 vom 26. April 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil die dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz darin eingeräumten Befugnisse teilweise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung, teilweise in seiner Ausprägung als Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, teilweise gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und teilweise gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) verstoßen:

a)      Art. 9 Abs. 1 Satz 1 BayVSG („Wohnraumüberwachung“) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis zwar im Grunde hinreichende Eingriffsvoraussetzungen bestimmt („dringende Gefahr“), jedoch nicht auf das Ziel der „Abwehr“ einer Gefahr ausgerichtet ist und weil die erforderliche Regelung zur Subsidiarität gegenüber Gefahrenabwehrmaßnahmen der Gefahrenabwehrbehörden fehlt. Außerdem sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Kernbereichsschutz bei Wohnraumüberwachungen weder für die Erhebungsebene noch für die Auswertungsebene vollständig erfüllt.

b)      Art. 10 Abs. 1 BayVSG („Online-Durchsuchung“) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis durch den Verweis auf Art. 9 Abs. 1 BayVSG dessen Mängel weitgehend teilt. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Kernbereichsschutz sind zwar für die Erhebungsebene erfüllt, nicht aber für die Auswertungsebene.

c)      Art. 12 Abs. 1 BayVSG („Ortung von Mobilfunkendgeräten“) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis so weit gefasst ist, dass sie auch eine langandauernde Überwachung der Bewegungen der Betroffenen erlaubt („Bewegungsprofil“), ohne den dafür geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Die Regelung sieht insoweit keine hinreichend bestimmten Eingriffsvoraussetzungen vor, und es fehlt die erforderliche unabhängige Vorabkontrolle.

d)      Art. 15 Abs. 3 BayVSG(„Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung“) verstößt gegen das Gebot der Normenklarheit.

e)      Art. 18 Abs. 1 BayVSG („Verdeckte Mitarbeiter“) und Art. 19 Abs. 1 BayVSG („Vertrauensleute“) sind verfassungswidrig, weil keine hinreichenden Eingriffsschwellen geregelt sind und eine Bestimmung fehlt, die den Kreis zulässiger Überwachungsadressaten begrenzend regelt, sofern der Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern oder Vertrauensleuten gezielt gegen bestimmte Personen gerichtet ist. Außerdem fehlt es an der erforderlichen unabhängigen Vorabkontrolle.

f)       Art. 19a Abs. 1 BayVSG („Observation außerhalb der Wohnung“) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis für den Fall besonders eingriffsintensiver Observationen nicht hinreichend bestimmt auf Bestrebungen oder Tätigkeiten von besonders gesteigerter Überwachungsbedürftigkeit beschränkt ist und es auch hier an einer unabhängigen Vorabkontrolle fehlt.

g)      Soweit die Übermittlungsbestimmungen des Art. 25 BayVSG („Informationsübermittlung durch das Landesamt“) zulässig angegriffen sind, genügen sie nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Zum Teil zielt die Übermittlung nicht auf den Schutz hinreichend gewichtiger Rechtsgüter, zum Teil sind keine hinreichenden Übermittlungsschwellen vorgesehen. Die Weiterverarbeitungs- und Übermittlungsbefugnis des Art. 8b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayVSG („Daten aus Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung“) ist wegen einer unzulässigen dynamischen Verweisung auf Bundesrecht verfassungswidrig. Das gilt auch für Art. 8b Abs. 3 BayVSG („Daten aus Auskunftsersuchen“); außerdem verstoßen dessen vielgliedrige Verweisungsketten gegen das Gebot der Normenklarheit.

Art. 15 Abs. 3 BayVSG ist nichtig. Im Übrigen sind die beanstandeten Vorschriften lediglich mit der Verfassung unvereinbar und gelten vorübergehend - mit Blick auf die betroffenen Grundrechte jedoch nach einschränkenden Maßgaben - bis zum Ablauf des 31. Juli 2023 fort.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-033.html
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Re: From the News...
« Antwort #3311 am: 04. Mai 2022, 09:18:22 »
https://ogy.de/jv60

BREAKING: Foreign Minister Lavrov says.....
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Offline Yossarian

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Krieg und Empörung
« Antwort #3312 am: 09. Mai 2022, 09:02:29 »
Hat vielleicht jemand den gleichnamigen Artikel von Habermas in der Süddeutschen und kann ihn mir zukommen lassen? Online ist der leider hinter einer Bezahlschranke.
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Re: From the News...
« Antwort #3313 am: 06. Juli 2022, 13:03:58 »
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Re: From the News...
« Antwort #3314 am: 06. Juli 2022, 14:23:43 »
Und schon können "Biowaffen" in einem ganz anderen Licht erscheinen  8)

Es ist nur noch traurig....
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