Mein Sohn wollte bekanntlich jetzt mit dem Abendgymnasium anfangen und das Abitur nachmachen. Offensichtlich waren wir da ein bißchen blauäugig.
Zugangsvoraussetzung für die sogenannte Schule für Erwachsene ist ein Mindestalter von 19 Jahren, Realschulabschluß und eine mindestens 18monatige Berufstätigkeit.
Im Sekretariat der Schule hat man ihm gestern gesagt, er könne die erforderliche Berufstätigeit nicht vorweisen, da er ja nur einen 400-€-Job hätte. Im Hessischen Schulgesetz steht nur "Berufstätigkeit", nicht aber, wie dieser Begriff denn nun zu interpretieren ist.
Ach ja, und Zeiten der Arbeitslosigkeit werden mit bis zu 12 Monaten auf diese Berufstätigkeit angerechnet. Da werden also die, die sich irgendwie nützlich machen und Kohle beischaffen bestraft und die, die gemütlich von Arbeitsamtstermin zu Arbeitsamtstermin dümpeln belohnt.
Scheißland, in dem wir hier leben!