Autor Thema: Der Rote Faden  (Gelesen 171924 mal)

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Unikum

  • Supermann
  • Held Mitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.696
  • Geschlecht: Männlich
Re:späte Gerechtigkeit
« Antwort #210 am: 12. Dezember 2010, 11:50:24 »
http://www.tagesschau.de/ausland/morrison112.html
Frag ich mich nur, wann kommt die Schlagzeile:

Politiker fickt Leiche für die Quote ! ???
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Yossarian

  • Gast

Yossarian

  • Gast
Entenquak
« Antwort #212 am: 07. Januar 2011, 09:52:41 »
Huck Finn und das "N"-Wort

Es gibt ein Wort in der Neusprache", sagte Syme, "ich weiß nicht, ob du es kennst:  Entenquak.  Es ist eines von den interessanten Wörtern, die zwei gegensätzliche Bedeutungen haben. Einem Gegner gegenüber angewandt, ist eine Beschimpfung; gebraucht man es von jemandem, mit dem man einer Meinung ist, dann ist es ein Lob."
George Orwell, 1984

marple

  • Gast
Re:Der Rote Faden
« Antwort #213 am: 07. Januar 2011, 10:52:03 »
"... in einer Kinderausgabe aus den Siebzigern werden seitenlang Zäune gestrichen..."

Ähm, DIESE Ausgabe muss ich gelesen haben. Was wird denn im Original gestrichen?

Yossarian

  • Gast
"ranzig und verblödet"
« Antwort #214 am: 12. Januar 2011, 12:53:41 »
Rainer Langhans will nicht als "ranzig und verblödet" dargestellt werden.

Also klagt er - offensichtlich hat er es nicht mit der Spaßgerilja seines kürzlich leider verstorbenen Kumpels Fritz Teufel - völlig humorlos gegen den Zalando-Werbespot. Und einigt sich mit dem Schuhladen außergerichtlich. Die Zahlen wird wohl nur sein Hartz-IV-Sachbearbeiter kennen, denn "Einer geregelten Arbeit ist Langhans nie dauerhaft nachgegangen",aber es geht pekuniär aufwärts mit dem Altlinken.

Nachdem er vor ein paar Monaten eine peinliche Show beim Promi-Dinner abgeliefert hatte (er hatte nicht mal Besteck und Teller für seine Gäste, was bei dem angeboteten fraß auch nicht wirklich schlimm war), die er wohl nicht allein für sein Karma abgezogen hat, bekommt er 50.000 Ocken Vorschuß für die nächsten Peinlichkeiten im Dschungelcamp und darf jetzt sogar im nächsten Zalando-Werbespot mitspielen.

Wie war das mit den Gutmenschen gleich noch mal?  :.)

Edit: Einer der Kommentatoren unter einem der verlinkten Artikeln schreibt:

Langhans hat noch nie Hartz4 bezogen, er lebte immer auf Kosten von Frauen oder Gleichgesinnten!

Sollte es so sein, entschuldige ich mich bei Rainer Langhans, daß ich ihm den bezug von Sozialleistungen unterstellt habe. Man wird ihn dafür aber wohl zutreffend als einen Schmarotzer bezeichnen dürfen (vgl. auch: Lukian, der Parasit oder Beweis, daß Schmarotzen eine Kunst sei).
« Letzte Änderung: 12. Januar 2011, 13:06:56 von Yossarian »

Mockingbird

  • Gast
Re:Der Rote Faden
« Antwort #215 am: 12. Januar 2011, 13:08:51 »
Ich hatte ja schon bei dem Promi-Dinner den Verdacht, dass der Herr Langhans nicht einfach nur seinen Lebensstil mitsamt kosmischem Staub mit der breiten Öffentlichkeit teilen will.

Und das Essen war wirklich eine einzige Katastrophe, und dass obwohl davon so gut wie nichts selbst gekocht, sondern selbst gekauft war ...

Offline Mattieu

  • Supermann
  • Held Mitglied
  • *****
  • Beiträge: 5.118
  • Geschlecht: Männlich
Der Dschungelcampkandidat
« Antwort #216 am: 12. Januar 2011, 13:11:40 »
9. Teil: Rainer Langhans, die Urform des Laberers

Zitat: "Ich persönlich arbeite gerne mit den Medien."

Werdegang: Abitur, Grundwehrdienst, Offiziersausbildung - Langhans, 70, hätte so ein braver Bürger werden können. Wurde dann aber 1967 doch "Kommunarde" von Beruf und ist es bis heute geblieben, was wohl auch daran liegen mag, dass er auf dem berühmten Foto der barbusigen Kommunardin Uschi Obermaier zu sehen ist, das in keiner Berichterstattung über die Studentenbewegung fehlen darf. Später auch als Autor und Filmemacher aktiv. Lebt mit insgesamt fünf Frauen zusammen, die aber alle eine eigene Wohnung haben.

Laber-Faktor: Grenzenlos! Wenn das Dschungelcamp "die Urszene der Kommune" ist, wie Langhans sagt, dann ist Langhans selbst die Urform des Laberers an sich. Ob er tatsächlich zu jedem Thema eine Theorie hat, ob es ihm tatsächlich gelingt, seine antikapitalistischen Anliegen gegen alle RTL-Manipulation und Dirk-Bach-Sprüche zum Ausdruck zu bringen, wird die spannende Frage des diesjährigen Dschungelcamps sein.

Fun Fact: Hat 2008 die damalige Fürther Landrätin Gabriele Pauli öffentlich dazu eingeladen, seinem Harem beizutreten.

Ekel-Potential: Langhans ist der einzige Dschungelcamper, von dem bekannt ist, dass er im australischen Busch keine Tiere quälen, töten oder essen müssen wird - das war Bedingung seiner Zusage. Also keine Maden für Rainer Langhans. Welche speziellen Widerwärtigkeiten sich die Dschungelcamp-Macher stattdessen für ihn ausgedacht haben, wird sich zeigen. Möglicherweise muss er Guido Westerwelles Dreikönigsrede auswendig lernen und vortragen.

Chancen: Langhans wird großes Unterhaltungspotential zugetraut: Wird er die Mitkandidaten dazu überreden, für immer im Dschungel zu bleiben? Oder wenigstens mit einer der anwesenden Damen anbandeln? Kaum anzunehmen, dass RTL früh auf die Mitwirkung des Kommunarden verzichten wird.

Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,738953-9,00.html
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Yossarian

  • Gast
Re:Der Rote Faden
« Antwort #217 am: 12. Januar 2011, 13:28:37 »

Yossarian

  • Gast
der Jurist und das Irrationale
« Antwort #218 am: 13. Januar 2011, 10:16:50 »
Bundesgerichtshof zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Vergütung für eine Leistung, die unter Einsatz übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten erbracht werden soll (hier: Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen), besteht.

Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin ist als Selbständige mit Gewerbeanmeldung tätig und bietet Lebensberatung ("life coaching"), wobei sie ihre Ratschläge anhand der durch Kartenlegen gewonnenen Erkenntnisse erteilt. In einer durch Beziehungsprobleme ausgelösten Lebenskrise stieß der Beklagte im September 2007 auf die Klägerin. In der Folgezeit legte sie ihm am Telefon in vielen Fällen zu verschiedenen - privaten und beruflichen - Lebensfragen die Karten und gab Ratschläge. Hierfür zahlte der Beklagte im Jahr 2008 mehr als 35.000 €. Für im Januar 2009 erbrachte Leistungen verlangt die Klägerin mit ihrer Klage 6.723,50 €. Die Klage ist in beiden Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Landgericht und Oberlandesgericht haben den geltend gemachten Vergütungsanspruch mit der Begründung verneint, dass die von der Klägerin versprochene Leistung auf den Gebrauch übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten gerichtet und damit objektiv unmöglich sei, so dass der Anspruch die Gegenleistung (Entgelt) gemäß § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB*, § 275 Abs. 1 BGB** entfalle.

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zunächst die Annahme der Vorinstanzen gebilligt, dass die von der Klägerin versprochene Leistung objektiv unmöglich ist. Eine Leistung ist objektiv unmöglich, wenn sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Erkenntnis von Wissenschaft und Technik schlechthin nicht erbracht werden kann. So liegt es beim Versprechen des Einsatzes übernatürlicher, "magischer" oder parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten.

Allerdings folgt aus der objektiven Unmöglichkeit der versprochenen Leistung nicht zwingend, dass der Vergütungsanspruch der Klägerin nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB* entfällt. Die Vertragsparteien können im Rahmen der Vertragsfreiheit und in Anerkennung ihrer Selbstverantwortung wirksam vereinbaren, dass eine Seite sich - gegen Entgelt - dazu verpflichtet, Leistungen zu erbringen, deren Grundlagen und Wirkungen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik nicht erweislich sind, sondern nur einer inneren Überzeugung, einem dahingehenden Glauben oder einer irrationalen, für Dritte nicht nachvollziehbaren Haltung entsprechen. "Erkauft" sich jemand derartige Leistungen im Bewusstsein darüber, dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist, so würde es Inhalt und Zweck des Vertrags sowie den Motiven und Vorstellungen der Parteien widersprechen, den Vergütungsanspruch des Dienstverpflichteten zu verneinen. Nach den Umständen des Falles liegt die Annahme nicht fern, dass die Klägerin nach dem Willen der Parteien die vereinbarte Vergütung ungeachtet des Umstands beanspruchen konnte, dass die "Tauglichkeit" der erbrachten Leistung rational nicht nachweisbar ist.

Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, um zu klären, ob ein solcher Willen der Parteien bestand, aber auch, um die bislang offen gelassene Frage zu beantworten, ob die Vereinbarung der Parteien nach § 138 BGB*** wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. In diesem Zusammenhang darf nicht verkannt werden, dass sich viele Personen, die derartige Verträge schließen, in einer schwierigen Lebenssituation befinden oder es sich bei ihnen um leichtgläubige, unerfahrene oder psychisch labile Menschen handelt. Daher dürfen in solchen Fällen keine allzu hohen Anforderungen an einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB gestellt werden.

Urteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 87/10

Landgericht Stuttgart - Urteil vom 9. Oktober 2009 – 19 O 101/09

Oberlandesgericht Stuttgart - Urteil vom 8. April 2010 – 7 U 191/09

Karlsruhe, den 13. Januar 2011

* § 326 Abs. 1 Satz 1 (Halbsatz 1) BGB:

Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung; (…).

** § 275 Abs. 1 BGB:

Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

*** § 138 BGB:

Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für die Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Hervorhebung von mir

Offline Mattieu

  • Supermann
  • Held Mitglied
  • *****
  • Beiträge: 5.118
  • Geschlecht: Männlich
Re:Der Rote Faden
« Antwort #219 am: 13. Januar 2011, 10:26:21 »
Eine gute Nachricht für alle Homöopathen.
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Yossarian

  • Gast
Re:Der Rote Faden
« Antwort #220 am: 13. Januar 2011, 10:30:22 »
Und für alle Psychopathen.

Mockingbird

  • Gast
Re:Der Rote Faden
« Antwort #221 am: 13. Januar 2011, 10:37:51 »
Nicht für die Psychopathen, die solche Beratung in Anspruch nehmen ...

Btw: wäre DAS nicht eine geeignete berufliche Neuorientierung für dich? Ich meine - Lebensberatung betreibst du hier doch auch, und das auch noch kostenlos ...

Offline Mattieu

  • Supermann
  • Held Mitglied
  • *****
  • Beiträge: 5.118
  • Geschlecht: Männlich
Re:Der Rote Faden
« Antwort #222 am: 13. Januar 2011, 10:39:11 »
Soll er Psychpathen aus dem Bratensud lesen?
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Mockingbird

  • Gast
Re:Der Rote Faden
« Antwort #223 am: 13. Januar 2011, 10:44:41 »
Kaffeesatz - Bratensatz  - Wo ist der große Unterschied? Obwohl man für Bratensatz-Leserei sicherlich mehr berechnen kann ...

Offline ElTorro

  • Supermann
  • Held Mitglied
  • *****
  • Beiträge: 1.112
  • Geschlecht: Männlich
Re:Der Rote Faden
« Antwort #224 am: 13. Januar 2011, 10:51:48 »
Wie lässt sich auf der genannten Rechtsgrundlage eigentlich die Erhebung und Einziehung von Kirchensteuer rechtfertigen?