Dürfen die B Polizei Beamten eigentlich ohne richterliche Genehmigung mein Händi überprüfen? Oder lesen die das online aus?
Naja, ein Blick aufs Handy genügt ja, um zu sehen, was alles an Apps installiert ist. Wenn ein konkreter Verdacht ist, eine illegale App zu benutzen, darf die Polizei das Handy erst mal sicherstellen, was ja schon genügt. Über eine Beschlagnahme muß ein Richter entscheiden. Wenn man doof genug ist, sein Hand mit offener Blitzer-App im Halter auf dem Armaturenbrett zu präsentieren, kann das schon mal passieren.
Natürlich darf die Rennleitung nicht ohne jeden konkreten Anlaß ein Handy durchfilzen, möglichst noch Mails und andere Nachrichten lesen. Außer in Bayern vielleicht, nach dem dortigen neuen Polizeigesetz.