Darf man denn in einer Behörde Flugblätter verteilen oder im Bundestag?
Nein. Eine Behörde und der Bundestag sind auch nicht öffentlicher Raum.
Was wurde denn sonst so privatisiert?
Jede Menge Verkehrsbetriebe, in denen seither z.B. Fotografierverbote eingeführt wurden.
Man muß auch Eintritt für den Kreidefelsen auf Rügen zahlen und der ist auch nicht privatisiert worden.
Auf dem darf aber z.B. fotografiert werden.
Den hat man einfach abgesperrt. Das könnte man auch mit jedem Bahnhof machen. Ganz ohne Privatisierung.
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Und was ist mit dem hier??
"Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung."
Also ist die Rechtsform doch egal. Solange die Bahn dem Staat gehört, sind Bahnhöfe öffentlicher Raum.
Schön wär´s.
An dem Urteil sind zwei Dinge bemerkenswert: Erstens, daß es das Urteil überhaupt gibt, und daß es für diese banale Feststellung bis zum Bundesverfassungsgericht ging, obwohl jeder verständige Richter am Amtsgericht das theoretisch nicht anders hätte entscheiden dürfen. Es ist der Beweis dafür, wie hartnäckig und gern sich die öffentliche Hand den Grundrechten verweigert, sobald sie sich hinter einer privaten Rechtsform verschanzen kann.
Zweitens ist das Urteil gefühlt einer der am meisten ignorierten Entscheidungen des BVerfG. Wenn die öffentliche Hand / Verwaltung / Politik diesen Richterspruch verinnerlicht hätten, würde es nicht so viele Verstöße dagegen und entsprechend viele Rechtsstreite um dieses Problem geben.
Welche Foto-Verbote durch welche Privatisierungen?
Alle. Z.B., das Verbot in einigen Kommunen, auf einem U-Bahnsteig zu fotografieren.
Du meinst solche Dinge wie Rechte an Fotos von Gebäuden?
Dafür haben wir zum Glück immer noch die Panoramafreiheit, auch wenn es ständig Bestrebungen gibt, die zu beschneiden oder abzuschaffen.
Und in Museen muß man seit jeher eine Fotoerlaubnis kaufen, selbst wenn die nicht privat sind.
*In* Museen kann es viele Gründe für ein Fotografierverbot geben, angefangen damit, daß alte Bilder unter Blitzlicht Schaden nehmen können. Aber Du hast Recht und es stößt mir auf, daß in immer mehr Museen Fotografieren nicht mehr erlaubt ist.
Es wäre ein Leichtes für die Kommune, dieses Geschäft einfach nicht zu machen. Dann muß sie das Geld eben bei den Ausgaben kürzen. Da schreit dann aber auch wieder irgendwer.
Macht macht korrupt, so einfach ist das.
Ud was hat das alles mit TTIP zu tun?
Ich glaube, es ging um staatliche Regulierungsmechanismen versus private Regulierungsmechanismen.