Autor Thema: Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.  (Gelesen 18870 mal)

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Offline grashopper

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #15 am: 23. Februar 2012, 22:09:15 »
Äh..........ja, also..........Korrektur :.)
Die "Rechnung" liegt wohl drin im Paket und auf dem Begleitzettel ist alles Mögliche angegeben; nur kein Warenwert bzw. Rechnungsbetrag.

Ich habe nämlich heute Post vom Zollamt erhalten :)

Morgen düse ich dorthin und muss es dann vor Ort öffnen etc. pp.

Bericht folgt.

Maaaaaaaaahaaaaaaaaaaaann, bin ich gespannt :D

"draußen nur Kännchen" - Bodo

Nikibo

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #16 am: 23. Februar 2012, 22:50:11 »
Dann drücke ich mal die Daumen. Sollte alles funktionieren, will möchte ich ein Foto von dem sagenhaften Kasten und auch eins davon, was dabei rauskommt, wenn man sie einsetzt  ;)

Offline grashopper

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #17 am: 24. Februar 2012, 06:16:51 »
Wird gemacht  :)
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline grashopper

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #18 am: 24. Februar 2012, 10:27:11 »
Geschafft  ;D
Die Rechnung war doch außen angebracht.
Aber beim Öffnen des Pakets wurde wohl schon am Frankfurter Flughafen angezweifelt, dass der Inhalt einen Wert von nur 100 USD hat. Bei ihrer Recherche konnten aber seitens des Zollamtes keine Euro-Preise ermittelt werden. Klar, gibt es ja noch nicht auf dem europäischen Markt (außer Schweiz und Ungarn)
Und wahrscheinlich lag es an meinen leuchteten Augen (oder so...) beim Betrachten des Inhalts :D, dass ich alles gegen eine Zollgebühr von 6,5 % und einer Umsatzsteuer von 19 % (insgesamt 14,81 Euro) mitnehmen durfte. :musik

Bilder folgen :)
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline ElTorro

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #19 am: 24. Februar 2012, 10:33:03 »
Das ist bei DHL (also der deutschen Schneckenpost) der normale Weg. Anstatt es Dir zu liefern, geben sie es bei dem für Dich zuständigen Zollamt ab, dann erhältst Du per Post so einen grünen Zettel mit dem Vermerk, dass Du es dort abholen kannst. Hat ja jeder Zeit und Muße zu  :.)
Jeder andere Versanddienstleister versteht seinen Job und kümmert sich selbst um die Zollabwicklung (ggf. durch Nachfrage per modernem Kommunikationsmittel) und stellt Dir das Paket dann zu. Wie es sich gehört.

Nikibo

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #20 am: 24. Februar 2012, 11:02:32 »
Glückwunsch, Grashopper. Dann frohes Schaffen  ;)

ElTorro:
Uns ruft die Zolldienststelle immer an und fragt, ob sie die Koffer öffnen dürfen. Es ist uns ein stetes Vergnügen, die Zustimmung zum Durchwühlen der Schmutzwäsche zu geben. Danach erfolgt aber problemlos die Zustellung, abholen mussten wir noch nie.
« Letzte Änderung: 24. Februar 2012, 21:15:00 von Murks »

Offline grashopper

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #21 am: 29. April 2012, 16:56:01 »
Für Murks :)
An das Fotografieren des Farbkastens habe ich leider noch nicht gedacht :.) Mittlerweile sieht er auch schon sehr "bunt" aus ;D Bei nächster Gelegenheit...

Aber das Bild hier (40 x 60 cm) ist mittlerweile in Seoul gelandet und wird im Juni in einer Galerie neben vielen anderen Aquarellarbeiten aus Korea, aber auch aus Europa (3 Arbeiten insgesamt aus Deutschland)  ausgestellt.  Danach verbleibt es als Geschenk bei der Firma, die mir die Farben und Paletten geschickt hat. War wirklich eine tolle Sache und zumindest ein deutscher Großhändler hat schon mal angebissen, so dass es auch bald in diesem unseren Lande die Farben zu kaufen gibt :)



Christuskirche Mainz

"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline ganter

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #22 am: 30. April 2012, 00:29:59 »
boah ey, bist du gut.
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
"Im Vergleich zur bricom dürfte jede Wand einer öffentlichen Bedürfnissanstalt ein Quell unendlicher Weisheit sein...."
Bodo

Offline grashopper

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #23 am: 30. April 2012, 07:45:09 »
Danke, Ganter :)
"draußen nur Kännchen" - Bodo

marple

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #24 am: 30. April 2012, 10:48:22 »
Glückwunsch Hopper.

Gras Hopper.  ;D

Offline Druide

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #25 am: 30. April 2012, 20:25:03 »
@grashopper: Gratulation, meinerseits -super Bild !!!  :)

Ich wünsch' Dir weiterhin frohes Schaffen  ;D

LG v. Druiden


Offline grashopper

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #26 am: 30. April 2012, 20:39:32 »

Danke, Marple und Druide  :) Aber übertreibe jetzt mal nicht, Marple  :D  Über das Stadium eines Hobbymalers komme ich in diesem Leben nicht mehr hinaus. Macht aber nix. Hauptsache, es macht Spaß  ;D

Jetzt hätte ich noch einen passenden Avatar für den Teppischporsche gehabt  ;D, aber leider lässt sich momentan nix verlinken  :.).

"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline Unikum

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #27 am: 30. April 2012, 21:10:57 »
Ich finde es auch sehr gelungen, Glückwunsch.

Aber mal ne Frage dazu: liegt das Recht am Bild jetzt bei Dir? beim Eigner des Forums? beim Besitzer des Domes? beim Materialhersteller deines Handwerkzeuges? bei der Upload Seite?
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Offline grashopper

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #28 am: 30. April 2012, 21:51:51 »
Ich finde es auch sehr gelungen, Glückwunsch.

Aber mal ne Frage dazu: liegt das Recht am Bild jetzt bei Dir? beim Eigner des Forums? beim Besitzer des Domes? beim Materialhersteller deines Handwerkzeuges? bei der Upload Seite?

Danke Unikum :)
Die Frage werden Dir wohl am ehesten Yossi oder Stachelhaut beantworten können.

Ich habe das Bild jetzt vorsätzlich nicht mit einem Wasserzeichen oder so versehen. Außerdem bin ich hier nur mit meinem Nicknamen drinne. Es könnte also jeder wieder verwenden. Auch zum ungefähren Nachmalen (bei Aquarell s...schwer) oder sogar zum anschließenden Verkaufen. Nur ist mir das persönlich wurscht ;)

Die Unterhalter der Kirche werden wohl keine Rechte daran haben, denke ich mal. Da stand nirgendswo was vom Verbot des Fotografierens bzw. Nachmalens, zumal die Anlage in meinem Aquarell auch nicht detailgetreu nachempfunden wurde.

Der Materialhersteller hat mein Original-Bild mit Signatur. Ob er im Falle eines Falles (Kopieren) Rechte geltend machen könnte, weiß ich auch nicht. Ich musste auch keine Rechte am Bild an ihn abtreten und mir wurde das Veröffentlichen auch nicht untersagt. Im Gegentum soll es ja auch zur Werbung seiner Farben dienen. Ob nun über die Ausstellung oder über mich als Werbung für die verwendeten Farben.

Düdo könnte ggf. wie BF wohl Rechte geltend machen (gibt es hier irgendwo AGB's darüber ???), aber das wäre mir auch egal ;D

Auf der Upload-Seite ist es jetzt nun auch mal "veröffentlicht" (kann sich also jeder ansehen; aber wer tut das schon, wenn er nicht konkret nach Malerei und hier spezifischen Techniken bzw. Motiven sucht).

Und ...ich habe es selbst dort eingestellt; somit auch die AGBs akzeptiert, obwohl vorher nicht gelesen (musste man aber auch nicht irgendwo anklicken). Darüber war ich mir jedoch klar.
Eben ohne den Firlefanz der absichtlichen Abgabe des Urheberrechts, der mit meiner eigenen Aktivität des Hochladens wohl wahrscheinlich flöten gegangen ist.

Aber wie gesagt, mir ist es wurscht ;)  Natürlich ist das Urheber- und Nutzungsrecht inzwischen ein beliebtes Feld in der WWW-Landschaft geworden.
Ich habe mich ....oder muss mich sogar auch mal das eine oder andere Mal beruflich (z.B. Einstellen von Straßenkarten auf Projektseiten und anschließenden Beschwerden) damit beschäftigen.

Solange ich selbst aber die Regeln einhalte, ist mir die Berufung bzw. die  Recherche anderer zu Verstößen im U-Recht eher schnurz.



"draußen nur Kännchen" - Bodo

marple

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Re:Einfuhrbestimmungen Südkorea-Deutschland - Zoll und Co.
« Antwort #29 am: 01. Mai 2012, 14:31:26 »
Also als Künstler hast du immer und ganz automatisch die Rechte an deinem Werk.