Das Sozialgericht Frankfurt/M. und ich werden immer größere Freunde.
Fax von heute früh: Ich möge bitte das Empfangsbekenntis für ein mir zugefaxtes Schreiben vollzogen retournieren.
Ja habt Ihr denn kein Faxprotokoll, Männer und Frauen?
Fax von vor einer Stunde: "wollen Sie sich darum kümmern, daß die Schweigepflichtsentbindungserklärung (des Klägers) lesbar ist und wir einen Befundbericht bei der Hausärztin anfordern können".
Das besagte Formular (S 17c, als PDF zum Download auf der Website des Sozialgerichts Ihres Vertrauens) ist vom Mandanten handschriftlich ausgefüllt worden. Ich kann es lesen, mein Kollege kann es lesen, noch ein paar Leute hier im Bürto können es lesen...
Antwort an das Gericht: "ist das Formular S 17c hier bestens lesbar; auch andere in meiner Kanzlei befindliche Kollegen hatten keine Umstände damit; ein dunkler kopiertes Exemplar liegt vorsorglich an.
Name und Anschrift der Hausärztin habe ich nach der handschriftlichen Eintragung des Klägers im Formular ohne große Mühe wie folgt gelesen:
Name, Anschrift
Ein Blick in das örtliche Telefonbuch bestätigte die diesseitige Interpretation des Gelesenen."
Das gibt bestimmt wieder Ärger mit der Anwaltskammer.