Ein junger Mann, nach strafrechtlichr Definition Heranwachsender, fängt sich ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen Diebstahls.
Es ist nicht das erste Verfahren, zwei wurden bereits im Ermittlungsstadium eingestellt, aus einem weiteren habe ich ihn herausgepaukt, wobei der größte Akt war, über die Beschwerde beim Landgericht das Gericht zu bewegen, mich als Pflichtverteidiger beizuordnen.
Nun also gemeinschaftlicher Diebstahl. Ein paar Smartphones, ein Tablet - was halt so rumliegt, wenn man irgendwo zu Besuch ist.
Nach Aktenlage wird das diesmal nix mit der Pflichtverteidigung. Das teile ich mit, schriftlich, denn der Junge meldet sich nicht bei mir.
Ich schreibe ihm, daß ich nichts für ihn tun kann und will, wenn er nicht kooperiert, und daß ich ohne Kohle schon gar nichts mehr täte.
Jetzt kommt die Anklageschrift und siehe da, der Knabe kann mich auf einmal anrufen.
Er fragt mich, wo er die Kohle hernehmen soll. Das weiß ich doch nicht, es ist mir auch egal.
Dann fällt ihm ein, daß sein Vater ja eine Rechtsschutzversicherung hat.
Hallo? Deckung für eine vorsätzliche Straftat? Und die Versicherung zahlt womöglich noch die / eine Geldstrafe? Was für eine Vollkaskomentalität haben diese Kiddies eigentlich? Irgendein Arsch wird seinen selbigen schon hinhalten für deren Unfug?
Was mich am meisten ärgert ist, daß ich die ganze Familie schon seit Jahren kenne und vertrete. Die Alten rackern sich ab und die beiden Blagen machen mit zunehmendem Alter immer mehr Scheiß.
Bin mal gespannt, ob der Junge Kohle auftreibt. Ich glaub´s nicht. Wahrscheinlich muß er es auf die harte Tour lernen. Und höchstwahrscheinlich wird sein Alter sich nächste Woche vor meinem Schreibtisch auf dem Boden wälzen und bitten und betteln, daß ich seinem Sohn helfen soll.
Manchmal isses zum Kotzen.