ich dachte immer die Beweise werden schon am Anfang vom Staatsanwalt bzw. vom Verteidiger vorgelegt und gut ist es?
Du vergißt - wie fast alle Laien -, daß Zivilrecht und Strafrecht zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind.
Im Zivilverfahren werden Beweise i.d.R. nur angeboten, d.h. das Gericht entscheidet, ob es eine Beweisaufnahme für seine Entscheidung erforderlich ist.
In Strafsache sollte der Sachverhalt idealerweise ausermittelt sein und dem Gericht vom Staatsanwalt zusammen mit der Anklageschrift mundgerecht serviert werden.
Dann werden die Ermittlungsergebnisse noch einmal genüßlich zelebriert, d.h. die Zeugen sagen dem Gericht idealerweise noch einmal, was sie der Polizei schon gesagt haben. Hier fängt dann der Spaß für den Verteidiger erst an.