Die Deutsche Rentenversicherung Bund teilt mir mit, daß ich einen Widerspruch einen Tag zu spät - mithin verfristet - eingelegt hätte. In epischer Breite werden die rechtlichen Grundlagen dargelegt, und daß die Rechtsbehelfsfrist etwas ganz und gar unumstößliches sei, einem Gottesurteil gleich, und man mir da leider nicht helfen könne. Perfiderweise ist das Schreiben an meine Mandantin direkt adressiert, d.h. es wird dort ausgeführt, was ihr Anwalt (ich) für einen Riesenbock geschossen hat.
Ich bedanke mich artig für die Rechtsausführungen der Behörde, räume ein, daß diese die Frist richtig berechnet habe, der Tag des Fristablaufs aber ein Sonntag gewesen sei, weshalb diese besagte Frist erst am Montag endete, also dem Tag, als mein Widerspruch dort zuging. Nett wie ich bin, hänge ich die Vorschriften noch hintendran, aus denen sich das ergibt.
Kuckt bei denen eigentlich keinen in den Kalender, bevor er sich so weit aus dem Fenster lehnt?