Gerade hab ich mich mit einem schwachsinnigen Mandanten am Telefon total in der Wolle gehabt, der mir nicht einfach Unterlagen zukommen lassen will, die das Sozialamt angefordert hat.
Klar kann und soll man die Sinnhaftigkeit von Behördenanforderungen anzweifeln. Aber wenn man eine Räumungsklage wegen rückständiger Mieten am Bein hat und einem die Frist davonrennt, innerhalb derer das Sozialamt die Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Vermieter so abgeben kann, daß die Kündigung wirkungslos wird, dann sollte man mit dem Amt nicht anfangen zu diskutieren, ob man seine Kontoazszüge tagesaktuell volegt oder nur bis zum letzten Quartasende.
Auf die Frage, wie es denn zu den Mietrückständen gekommen sei, erzählte er irgendwas von "vielen Versicherungen, die er bezahlen muß" und "meine Frau raucht". Soll ich so einen Scheiß vielleicht an das Sozialamt weiterleiten?