endlich wurde der Handtuchstreit gerichtlich geklärt.
Ich darf das Handtuch des Penners, der seit 5 Uhr in der Früh eine Liege blockiert und sich wieder pennen gelegt hat, nicht entfernen (wobei: das gehört ihm doch gar nicht), aber wenn er mir dann was aufs Maul haut, muss er zahlen. Hoffentlich hat er genug Geld inne Täsch.
Wichtig: das Besetzen der Liegen durch den Beklagten war nicht erlaubt.