Ganz formal betrachtet sind im öffentlichen Recht die Begründung einer Klage oder eines Widerspruchs reine Gesten der Höflichkeit, mehr nicht. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, und wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, muß die Behörde von sich aus die Akte umkrempeln und schauen, ob sie was fasch gemacht hat.
Das ist die Theorie.
Tatsächlich kann es nicht schaden, wenn man der Behörde in drei dürren Sätzen einen Tip gibt, weshalb man deren Entscheidung für falsch hält. Hat die Behörde ihre Entscheidung nicht begründet, kann man erst mal nachfragen, wie die auf ihre Entscheidung gekommen sind.