Der Mandant hat ein Problem mit seinem Wintergarten; er ist nicht dicht (der Wintergarten, nicht der Mandant), und bei Regen läuft das Wasser an der Hauswand herunter direkt ans Fundament. Die Firma hat ohne Erfolg Nachbesserungsversuche unternommen. Man könnte jetzt die Kosten des Abdichtens vorlegen, eine andere Firma beauftragen und dann das Geld von der ersten Firma verlangen. Wir reden hier über knapp 500 €, mehr nicht, aber erhebliche Folgeschäden am Haus, wenn das nicht gemacht wird. Der Mandant hat die Kohle nicht, also fordere ich die Gegenseite eher fatalistisch auf, die Kosten auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages zu zahlen, damit der Mandant eine andere Firma mit dem Abdichten beauftragen kann. Die reagieren natürlich nicht.
Jetzt fragt der Mandant nach Wochen an, was die Sache macht. Ich sage nichts, wir müßten dann halt klagen. Er fragt mich, wie er denn die Kosten eines Rechsstreits stemmen solle.
Das Haus, in dem er mit seiner Familie wohnt, ist voll finanziert. Er und sie sind im öffentlichen Dienst, jeder andere hätte Riesenprobleme gehabt, 400 Große ohne jegliches Eigenkapital finanziert zu bekommen. Seine Frau hat Brustkrebs, gerade erst wurden ihr beide mammae entfernt. Die daraus resultierende Schwerbehinderung wurde kurzerhand genutzt, um unter Ausreizung aller möglichen Rabatte und Vergünstigungen einen neuen A6 zu kaufen zum Schnäppchenpreis von 45.000 € (Liste irgendwas deutlich über 60.000), voll finanziert, versteht sich, abzüglich vielleicht 5.000 €, die sie für ihr altes Auto bekommen haben. Zwischendrin - man gönnt sich ja sonst nix - einen neuen Fernseher in einem Format, das so manchens Dorfkino neidisch machen würde, ebenfalls finanziert.
Aber keine 500 Ocken vorlegen können, um eine kleine Reparatur am Wintergarten vornehmen lassen zu können...
Ich hab übrigens auch noch keinen Cent gesehen, aber das war ja wohl klar, oder?