In der Kindschaftssache
betreffend die elterliche Sorge für Y, M, O u. S T
Gesch.Nr.: xxx F xxx/18 SO
sind hier heute zugegangen:
Schreiben des Jugendamts vom 08.06.2018 mit gerichtlicher Verfügung, hierzu bis zum Termin, d.h. bis übermorgen Stellung zu nehmen.
Außerdem ging mir heute ein Berichtigungsbeschluß vom 29.06.2018 zu, mit dem der Beschluß vom 23.05.2018 berichtigt wird.
Hier ist kein Beschluß vom 23.05.2018 zugegangen oder sonstwie bekannt geworden!
In der gesamten Angelegenheit sind dem Antragsgegner bis heute nur das Schreiben des Jugendamts vom 08.06.2018 und der Berichtigungsbeschluß vom 29.06.2018 bekannt geworden.
Der Antragsgegner hat durch die Terminladung vom 29.06.2018 – am selben Tag per Fax hier zugegangen - erstmalig überhaupt von der Existenz des vorliegenden Verfahrens Kenntnis erhalten!
Dem Fax vom 29.06.2018 war nichts weiter beigefügt.
Auf mein Fax vom selben Tag hin wurde mir vom Gericht gestern, am 03.07.2018, eine Hälfte des Schreibens des Jugendamts vom 08.06.2018, nämlich die Seiten 1 und 3 zugefaxt. Über das Jugendamt direkt konnte ich gestern Nachmittag endlich dessen Schreiben zur Gänze zur Kenntnis erhalten, da die Geschäftsstelle des Familiengerichts nicht besetzt war.
Bis heute fehlen dem Antragsgegner und mir jegliche weitere Information über das Verfahren: Keine Antragsschrift, keine prozeßleitende Verfügung – nichts!
Es ist weder dem Antragsgegner noch dem Unterzeichneten unter diesen Umständen möglich und zumutbar, bis zum Termin am 06.07.2018 irgendeine Stellungnahme abzugeben.
Stattdessen rüge ich bereits jetzt ausdrücklich die Verletzung des rechtlichen Gehörs.
Außerdem bitte ich um schnellstmögliche kurzfristige Hereingabe der Gerichtsakte zur Einsichtnahme, unverzügliche Rückgabe wird zugesichert.
Ich frage mich manchmal, wie ich es schaffe, nicht Amok zu laufen.
Es geht hier mal eben um schwere Kindesmißhandlung durch die Mutter, die dem Mandanten zuvor monatelang die Kinder entzogen hat.