In der Strafsache
gegen
Herrn C.
Gesch.Nr.: Ds – Js /09
nehme ich zur Kenntnis, daß auf meine Abrechnung vom 23.05.2013 nach immerhin fast drei Monaten zwar keine Zahlung, aber immerhin irgendeine Reaktion erfolgt und gebe der Hoffnung Ausdruck, daß die Frau Bezirksrevisorin Ihrer Besoldung nicht ebenso angestrengt hinterherlaufen muß.
Um der Angelegenheit überhaupt Fortgang zu geben bin ich wider besseres Wissen bereit, ein Kürzung der Terminsgebühr für die Hauptverhandlung vom 25.06.2012 um 70,- € hinzunehmen.
Auf die noch nicht erstattete Pflichtverteidigervergütung kann hier verzichtet werden, sofern seitens des Gerichts bzw. der Staatskasse auf die Aufrechnungen mit Forderungen gegen Herrn C. verzichtet wird.
Wo liegt eigentlich mein 9er Eisen rum, wenn ich es mal brauche?