Autor Thema: Weird Scenes Inside a Law Firm  (Gelesen 555399 mal)

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Conte Palmieri

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #255 am: 08. Mai 2013, 09:42:52 »
Aber wenn jemand die StPVO in Frage stellt, geht Ihr ab wie ein Zäpfchen.

Übrigens kennst Du die Huren schlecht.

Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #256 am: 08. Mai 2013, 09:59:44 »
StPVO

Wen?

Zitat
Übrigens kennst Du die Huren schlecht.

Besser als Du denkst, ohne jemals eine in Anspruch genommen zu haben. Ich hatte einige in meiner Klientel und habe mit einer davon, die ausgebildete Sozialarbeiterin war und je halbtags bei einer Sozialberatungsstelle und in einem Bordell im Frankfurter Bahnhofsviertel arbeitete, oft lange und fast schon philosophische Gespräche geführt. Manchmal wüßte ich gerne, was aus der geworden ist.

Conte Palmieri

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #257 am: 08. Mai 2013, 10:02:33 »
Strafprozessordung  ???

Hast Du sie geküsst?

Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #258 am: 08. Mai 2013, 10:05:41 »
Strafprozessordung  ???

StPO. Und das "V"?

Zitat
Hast Du sie geküsst?

Ich habe ihre Dienste nie in Anspruch genommen. Wir haben bei unseren Kontakten immer nur mein Geschäft betrieben, nicht ihres.

Conte Palmieri

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #259 am: 08. Mai 2013, 10:21:22 »
StPO. Und das "V"?
Breite Finger. Vergiss es.
Zitat
Ich habe ihre Dienste nie in Anspruch genommen. Wir haben bei unseren Kontakten immer nur mein Geschäft betrieben, nicht ihres.
Um es kurz zu machen: Dass Küssen ist heute im Grundpreis meistens inbegriffen. Die enstsprechende Mundhygienie beim Kunden vorausgesetzt.

Offline Iphigenie

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #260 am: 08. Mai 2013, 10:31:51 »
Die enstsprechende Mundhygienie beim Kunden vorausgesetzt.

Nur die des Kunden???!!! :o

Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #261 am: 08. Mai 2013, 11:07:50 »
Dass Küssen ist heute im Grundpreis meistens inbegriffen.

Wahrscheinlich ist der Grundpreis damals gleichzeitig angehoben worden.

Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #262 am: 22. Mai 2013, 10:04:17 »
Heute Mittag ab 13 Uhr eine absolute Sternstunde der Jurisprudenz am Landgericht Frankfurt.

Ich verteidige einen nachgewiesenermaßen Debilen aus Südostasien, der in eine Schlägerei unter Landsleuten involviert war. In der ersten Instanz hatten wir nach Abschluß der Verhandlung schon mehr Tatbestandsversionen im Protokoll als es Verfahrensbeteiligte gab. Der in der Berufung endlich eingeschaltete Psychologe hält ihn leider für nicht ganz so schuldunfähig, wie ich das gehofft hatte. Jetzt, anderthalb Jahre später in der Berufung sollen alle Zeugen noch einmal gehört werden; die werden sich an noch weniger erinnern und noch tollere Geschichten erzählen.

Ich sollte mein Plädoyer ungefähr so beginnen: Frau Vorsitzende, suchen Sie sich unter den vielen Sachverhaltsschilderungen einfach die aus, die meinem Mandanten am meisten nützt und sprechen Sie frei.

Conte Palmieri

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #263 am: 22. Mai 2013, 10:30:52 »
Ich sollte mein Plädoyer ungefähr so beginnen: Frau Vorsitzende, suchen Sie sich unter den vielen Sachverhaltsschilderungen einfach die aus, die meinem Mandanten am meisten nützt und sprechen Sie frei.
Das ist doch nichts weiter als "im Zweifel für den Angeklagten".

Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #264 am: 22. Mai 2013, 11:08:05 »
"im Zweifel für den Angeklagten".

Das hat bis jetzt noch keinen Richter vom Verurteilen abgehalten.

Offline Stachelhaut

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #265 am: 22. Mai 2013, 12:26:04 »
Das ist doch nichts weiter als "im Zweifel für den Angeklagten".

Der Satz bedeutet etwas anderes, als gemeinhin angenommen wird. Die Zweifel müssen nämlich nicht bei objektiver Betrachtung naheliegend sein, vielmehr müssen Sie beim Richter bestehen. Ist der Richter zweifelsfrei von der Richtigkeit eines bestimmten Sachverhalts überzeugt, kann und muß er auf der Grundlage dieses Sachverhalts sein Urteil sprechen. Die vom Richter gezogenen Schlüsse müssen nur logisch möglich sein, aber keinesfalls zwingend oder auch nur überwiegend wahrscheinlich. Erforderlich ist ferner eine hinreichende Tatsachengrundlage, die bereits dann gegeben ist, wenn überhaupt Umstände vorliegen, die den vom Richter angenommenen Sachverhalt stützen. Warum der Richter einem Zeugen glaubt und einem anderen nicht, muß er begründen. Dafür genügen aber bloße Floskeln.

All das kann man der Vorschrift des § 261 StPO entnehmen. Diese lautet wörtlich: Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

 :.)  :kotz
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Conte Palmieri

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #266 am: 22. Mai 2013, 12:28:42 »
Hm.

Das ist eigentlich ein Argument für die Einsetzung von Geschworenen.

Offline Stachelhaut

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #267 am: 22. Mai 2013, 12:35:45 »
Hm.

Das ist eigentlich ein Argument für die Einsetzung von Geschworenen.

Die gibt es. Als ehrenamtliche Richter / Schöffen, die in größeren Strafsachen neben dem Berufsrichter oder den Berufsrichtern sitzen und gleichberechtigt mit abstimmen. Wobei Beratung und Abstimmung geheim sind und die Mehrheitsverhältnisse unterschiedlich. Amtsgericht/Schöffengericht 1 BR, 2 ER; beim Landgericht geht alles von 1:2 bis 3:2.
« Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 12:43:17 von Stachelhaut »
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Offline Stachelhaut

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #268 am: 22. Mai 2013, 12:38:43 »
Richtig fies ist, daß die richterliche ÜBerzeugungsbildung praktisch keiner Kontrolle unterliegt. Der Richter muß sein Urteil schriftlich begründen. Diese schriftliche Begründung muß inhaltlich einigen Mindestanforderungen genügen, s.o. Sie muß aber nicht wiedergeben, was tatsächlich Gegenstand der Hauptverhandlung war, was die Zeugen tatsächlich ausgesagt haben usw. Dies wird im Regelfall nicht protokolliert, und selbst wenn es protokolliert wird, gibt es kein Rechtsmittel, mit dem man Abweichungen zwischen Inhaltsprotokoll und Urteilsbegründung beanstanden kann. Die daraus resultierende Maxht mißbrauchen manche Richter durchaus.

Lies mal das hier: http://www.amazon.de/Halbg%C3%B6tter-Schwarz-Deutschlands-Justiz-Pranger/dp/3821856092

EDIT: Das Buch ist nun 8 Jahre alt. Weder die eine noch die andere seitdem im Amt gewesen bzw. befindliche Justizministerin ist das Problem angegangen.
« Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 12:42:30 von Stachelhaut »
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Conte Palmieri

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #269 am: 22. Mai 2013, 13:21:35 »
Der Einfall, dass sich 12 Geschworene einig sein müssen, erscheint vor diesem Hintergrund nicht so abwegig.

Wobei mir weitere Probleme im Zusammenhang damit durchaus nicht entgangen sind.