Autor Thema: Weird Scenes Inside a Law Firm  (Gelesen 555806 mal)

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Offline simplemachine

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2250 am: 13. November 2019, 09:42:17 »
Dann würde die Branche aber den Einzigen verlieren, der Bafög-Probleme mit dem Amtsermittlungsgrundsatz löst... ???.

Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2251 am: 13. November 2019, 09:47:27 »
Jedenfalls einen der wenigen, der einer Behörde mit dem Hinweis auf eine ihr bestens bekannte (und ständig ignorierte) Vorschrift in den Hintern tritt und sie auffordert, ihre Arbeit gefälligst ordentlich und insbesondere selbst  zu machen.
« Letzte Änderung: 13. November 2019, 12:03:01 von Yossarian »
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Offline Nikibo

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2252 am: 13. November 2019, 09:48:22 »
Du bist so eine selten dämliche Nervbratze, Simpel. Was bringt Dir eigentlich dieses ständige Geläster? Hast Du sonst nix zu tun?
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Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2253 am: 13. November 2019, 09:57:03 »
Hast Du sonst nix zu tun?

Nö.  :evil
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Offline DieFrau

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2254 am: 13. November 2019, 11:21:15 »
Was bringt Dir eigentlich dieses ständige Geläster?

Scheinbar viel.


Zitat
Hast Du sonst nix zu tun?

Scheinbar nicht viel  :evil
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Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2255 am: 13. November 2019, 13:56:02 »
Die Leiden der jungen Anwälte

Von meiner Anwaltsmailingliste:

ich war gestern in einem Termin und anschließend mit der gegnerischen
Kollegin in einem Café einen Kaffee trinken, um einen Vergleich in einer
anderen laufenden Sache zu besprechen. Sie hatte kein Bargeld dabei und
es kam eine Diskussion auf, wie sie auch nur unter Anwälten auftreten kann:

Darf ich der Kollegin einen Kaffee ausgeben bzw: darf sie den von mir
annehmen? Schlussendlich haben wir uns darauf geeinigt, dass ich ihr 2 €
für ihren Kaffee borge.

Aber mal so generell und abgesehen von den 2 €: Wenn ich beim
Gegenanwalt im Büro bin, darf ich doch auch einen mir angebotenen Kaffee
bzw. Wasser trinken oder nicht?


Die diskutieren da gerade ernsthaft drüber; solche Probleme möchte ich haben.

Und ich Idiot rege mich mal wieder über solche Banalitäten auf wie Pleite gegangene Mandanten, die mir noch erhebliche Summen schulden...  :.)
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Offline simplemachine

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2256 am: 13. November 2019, 23:51:32 »
Jedenfalls einen der wenigen, der einer Behörde mit dem Hinweis auf eine ihr bestens bekannte (und ständig ignorierte) Vorschrift in den Hintern tritt und sie auffordert, ihre Arbeit gefälligst ordentlich und insbesondere selbst  zu machen.

Warum wohl "einer der wenigen". Weil die Idee, der Behörde, statt Gründe zu liefern, einfach nur zu sagen, finde doch mal deinen Fehler selbst, einfach eine dumme wenig zielführende Strategie ist. Den Amtsermittlungsgrundsatz gibt es zwar, aber jeder Rechtsbehelf lebt letztlich von seiner möglichst überzeugenden Begründung.

Wir hatten hier einen jungen Studenten, der auf Bafög angewiesen ist und bereits auf einem Ablehnungsbescheid sitzt. Demjenigen zu raten, nichts als Widerspruchsbegründung zu schreiben, weil ja der Amtsermittlungsgrundsatz gilt oder allenfalls der "Behörde in drei dürren Sätzen einen Tip" zu geben, "weshalb man deren Entscheidung für falsch hält" ist einfach ein grottenschlechter Rat, der einem, der darauf hört, die ganze akademische Zukunft kosten kann.

Den "wichtigen Grund" für den Studienplatzwechsel muss der Student liefern, je umfangreicher und plausibler dargelegt, desto besser. Und das sollte eben gerade jetzt im Widerspruchsverfahren geschehen, denn danach bleibt nur noch das Klageverfahren vorm Verwaltungsgericht, was locker ein Jahr oder länger dauern kann, von den Kosten und der ungewissen Erfolgsaussicht ganz zu schweigen. Den "wichtigen Grund" kann die Behörde übrigens auch gar nicht "von Amts wegen ermitteln", weil es üblicher Weise Gründe  im ganz persönlichen Empfindungsbereich des Studenten in Form von Neigungen und Interessen im Hinblick auf die eigene Berufswahl sind. Da die Behörde keinen Gedankenleseapparat hat, ist hier eine umfangreiche Darlegung der Gründe besonders empfehlenswert und auch sachdienlich.

Wer das alles für Quatsch hält, kann von mir aus ja immer noch den Rat vom Amtsermittlungsgrundsatz annehmen und seine Zukunft verzocken.

 

Offline DieFrau

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2257 am: 14. November 2019, 05:26:02 »
Warum wohl "einer der wenigen". Weil die Idee, der Behörde, statt Gründe zu liefern, einfach nur zu sagen, finde doch mal deinen Fehler selbst, einfach eine dumme wenig zielführende Strategie ist. Den Amtsermittlungsgrundsatz gibt es zwar, aber jeder Rechtsbehelf lebt letztlich von seiner möglichst überzeugenden Begründung.

Man Simple, du kannst wirklich nicht lesen  :.)
Wo hat er denn damit geraten?


Ganz formal betrachtet sind im öffentlichen Recht die Begründung einer Klage oder eines Widerspruchs reine Gesten der Höflichkeit, mehr nicht. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, und wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, muß die Behörde von sich aus die Akte umkrempeln und schauen, ob sie was fasch gemacht hat.

Das ist die Theorie.

Tatsächlich kann es nicht schaden, wenn man der Behörde in drei dürren Sätzen einen Tip gibt, weshalb man deren Entscheidung für falsch hält. Hat die Behörde ihre Entscheidung nicht begründet, kann man erst mal nachfragen, wie die auf ihre Entscheidung gekommen sind.


Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass "ein Simple" hinter dem Ablehnungsbescheid steckt  :.)
« Letzte Änderung: 14. November 2019, 06:41:25 von DieFrau »
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Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2258 am: 14. November 2019, 09:20:30 »
Ich weiß, daß ich jetzt wieder mal Perlen vor eine einzelne Sau werfe, aber sei´s drum. Ich versuche, es einfach zu machen.

Ausgangssituation: Student will Fach wechseln und weiter BAföG beziehen. Er hat keine Ahnung, welche Gründe durchgehen und hat sich auch nicht vorher darüber informiert (BAföG-Beratung des lokalen AStA etc.)

System Simple:

1. Student stellt Antrag bei BAföG-Amt und begründet seine ganz persönlichen, subjektiven Gründe hierfür herzzerreißend (Habe im neuen Fach mehr Zeit, meiner kranken Großmutter Wein und Kuchen zu bringen u.ä.).

2. Antrag wird abgelehnt.

3. Student legt Widerspruch ein und trägt die selben Gründe noch inniger und ausführlicher und mit richtig viel Herzblut vor. Umfang ist wichtig, er sollte die Seitenzahl von "Krieg und Frieden" möglichst nicht unterschreiten (vulgo: Sich um Kopf und Kragen reden). Bedienstete im BAföG-Amt haben allesamt Langeweile und freuen sich über jede Lektüre, die sie kriegen können, um die Zeit totzuschlagen.

4. Widerspruch wird zurückgewiesen. Das gelangweilte BAföG-Amt wiederholt die Begründung aus dem Ausgangsbescheid, weil im Widerspruchsbescheid ja nicht wirklich Neues / Wichtiges / Richtiges vorgetragen wurde.

System Yossie:

1 und 2 wie gehabt

3. Widerspruch ohne Begründung und Anforderung der Akte des BAföG-Amtes.

3a. Sichten der Akte in der Kanzlei mit besonderem Augenmerk auf interne Vermerke, Entscheidungsvorlagen / -rückfragen beim Vorgesetzten, Suchen nach Formfehlern (z.B. Fehler bei Ermessensausübungen).

3b. Rücksprache mit dem Mandanten. In der Zwischenzeit abklären, ob die (dummerweise) bereits vorgetragenen Gründe überhaupt geeignet sind, das Begehren des Studenten zu tragen, oder ob diese nicht vielleicht sogar kontraproduktiv sind.

3c. Den Studenten nötigenfalls fragen, ob es denn nicht noch andere Gründe gibt, die er einfach nur vergessen hat, vorzutragen. Eine kleine Liste, welche Gründe von den Verwaltungsgerichten anerkannt werden und welche unter dem Titel "Dumm gelaufen / allgemeines Lebensrisiko" abgehakt werden, ist der Gewissensforschung des Studenten, ob er vielleicht Gründe vergessen hat, anzuführen, möglicherweise dienlich.

3d. Kurzes Schreiben (vulgo: Widerspruchsbegründung) an das BAföG-Amt, Hinweise auf Blatt soundsoviel der Akten, wo Formalkram zu bekritteln ist, dabei die üblichen Zauberworte fallen lassen (nein, nicht "Bitte" und "Danke"; eher so was wie "fehlende Ermessensausübung" und ähnliches dummes, juristisches Zeug, das man vor 40 Jahren auf der Uni mitbekommen hat). Unterfüttern des bisherigen Vortrags des Studenten mit Berichtigungen (klassisch: "der rechtunkundige Widerspruchsführer hat das nicht soundso, sondern soundso gemeint") und gegebenenfalls Nachschieben neuer, "vergessener" Gründe. Wichtig ist, nicht Masse zu produzieren, sondern kurz, knapp und präzise zu sein (eher hemingway´sche Short Story als Tolstoi) und - superwichtig! - Belege beifügen.

3e. Weicht die Rechtsauffassung des BAföG-Amtes erkennbar und bekanntermaßen von der Rechtsprechung des örtlichen Verwaltungsgerichts ab, Punkt 3d weglassen und dem BAföG-Amt mitteilen, daß es schnellstmöglich über den Widerspruch nach Aktenlage entscheiden soll, damit man schneller beim Verwaltungsgericht ist (das kann man ruhig wörtlich so reinschreiben; manchmal setzt das Erkenntnisprozesse beim Amt in Gang), und das Gericht die Watschen schneller verteilen kann.

4. Widerspruch erfolgreich oder auch nicht (siehe 3e.) Klage beim Verwaltungsgericht - die ist gerichtskostenfrei.

Den Amtsermittlungsgrundsatz gibt es zwar, aber jeder Rechtsbehelf lebt letztlich von seiner möglichst überzeugenden Begründung.

Ach, ist das so?

Zitat
Wir hatten hier einen jungen Studenten

Darf ich in dem Zusammenhang mal fragen, wer "wir" ist?

Zitat
die ganze akademische Zukunft kosten kann.

Oder auch nicht.

Zitat
Den "wichtigen Grund" für den Studienplatzwechsel muss der Student liefern, je umfangreicher und plausibler dargelegt, desto besser.

Na das hatte bei "Deinem" Studenten wohl nicht so geklappt, was?

Zitat
Und das sollte eben gerade jetzt im Widerspruchsverfahren geschehen, denn danach bleibt nur noch das Klageverfahren vorm Verwaltungsgericht, was locker ein Jahr oder länger dauern kann, von den Kosten und der ungewissen Erfolgsaussicht ganz zu schweigen.

Zu Kosten und Erfolgsaussicht siehe oben.  :.)

Zitat
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So wie damals die Gewissensprüfung bei der Kriegsdienstverweigerung?  :evil

Zitat
seine Zukunft verzocken.

...oder auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden.  8)
« Letzte Änderung: 14. November 2019, 09:39:08 von Yossarian »
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Offline DieFrau

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2259 am: 14. November 2019, 10:21:12 »
Ausgangssituation: Student will Fach wechseln und weiter BAföG beziehen. Er hat keine Ahnung, welche Gründe durchgehen und hat sich auch nicht vorher darüber informiert (BAföG-Beratung des lokalen AStA etc.)

So ist die Annahme Simples!..... nicht die Ausgangssituation.

Nochmal, es handelt sich um ein Erstantrag.

Er hat das Staatsgeld noch nie bekommen. Das ist sein erster Antrag, den er erst gestellt hat, als er von der Studiumwahl sicher war.
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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2260 am: 14. November 2019, 10:30:12 »
So ist die Annahme Simples!..... nicht die Ausgangssituation.

Nicht Deine Ausgangssituation, schon klar.
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Offline Nikibo

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2261 am: 14. November 2019, 10:43:01 »
Das einzig Positive an dem Geseier von Simple ist, dass man in den Genuss Deiner Antworten kommt. Insofern schmeiße ruhig weiter Perlen, ich genieße deine Sprachkunst sehr.
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Offline DieFrau

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2262 am: 14. November 2019, 11:01:38 »
 ;D ;D ;D
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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2263 am: 14. November 2019, 12:22:10 »
Was mich immer wieder nervt, ist die nicht auszurottende Meinung der Kundschaft, ein Anwalt sei besser, je mehr (unnützes) Papier er produziert.

Tatsächlich macht es mehr Arbeit, wie oben beschrieben vorzugehen, als nach dem Willen des Mandanten in epischer Breite darzulegen, welcher subjektive Furz ihm quer im Arsch steckt. Laien wissen in aller Regel nicht, worauf es ankommt und beharren deshalb oft darauf, daß man irgendwelchen Quatsch vorträgt, der ihnen wichtig erscheint. Man muß dann immer darauf achten, daß man nicht vergißt, auch die wirklich relevanten Sachen reinzuschreiben und die so zu positionieren, daß sie im allgemeinen Geschwurbel auch beachtet werden und der damit befaßte Behördenmensch nicht schon drei Seiten vorher in einen komatösen Zustand verfallen ist und nicht mehr mitbekommt, was er da liest.

Man kann einen Schriftsatz durchaus so formulieren, daß der Empfänger merkt, was man tatsächlich vorzubringen hat, und was das Gesabbel für die Galerie ist, auf welchem der Mandant besteht. So verhindert man wenigstens, daß man selbst für den Vollpfosten gehalten wird, der der Mandant ist.

Witzigerweise ist es dann meistens so, daß die Mandanten ein verlorenes Verfahren leichter verkraften, wenn man nur genug von dem Müll vorgetragen hat, den sie für wichtig halten.

Hat man aber mit drei knappen Sätzen Erfolg, gibt es ein großes Gejammer um die Kostennote. Weil, man hat ja nur einen ganz kurzen Brief geschrieben, und das hätte man ja auch selber gekonnt und keinen Anwalt dafür gebraucht...  :lala

Wie ein alter, leider verstorbener Kollege immer sagte: Wird der Mensch erst zum Mandant, verliert er völlig den Verstand.  :evil
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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2264 am: 14. November 2019, 15:32:58 »
Eine Mandantin kommt unangemeldet vorbei, drückt mir einen Adventskalender in die Hand und eine Karte, nach der ich wohl mindestens ihr Leben gerettet haben muß.  ;) Kommt gleich in den großen Ordner mit Dankesbriefen aus dem In- und Ausland. Klar, meine Kosten in dem Fall muß die Gegenseite bezahlen; sonst wäre das Dankeschön kleiner gewesen. Ich hätte statt der Karte und des Kalenders aber auch eine Erfolgsprämie genommen; ich bin da pragmatisch.  ;D

Eine andere Mandantin, von der ich zum Glück seit Jahren nichts mehr gehört habe, ruft mich nach eigenem Bekunden aus dem Gefängnis in Berlin an. Nach dem wirren Vorbringen kam der Anruf aber eher aus der geschlossenen Psychiatrie. Zum Glück bin ich völlig überlastet und kann nichts für die Frau tun.  8)

Einem Knallkopp, der mir, als es bei ihm brannte, buchstäblich ständig bei WhatsApp auf dem Schoß gesessen hat, und der sich tot stellt, seit dem ich ihm eine Rechnung geschrieben habe, schicke ich per WhatsApp ein PDF des bereits fertig ausgefüllten Antrags auf Erlaß eines Mahnbescheides mit der Frage, ob das denn wegen der paar Ocken wirklich sein muß. Wenn bis Montags nichts von ihm kommt, geht der Mahnbescheid raus.

Mein Kollege hat jetzt auch mal Glück und sich eine Irre eingefangen. Sie behauptet, daß er sich 2.000 € von ihrem Konto auf seines überwiesen hätte. Auf die Frage, wie er denn über ihr Konto hätte verfügen sollen, meinte sie, Anwälte könnten das. Ach, wenn es doch nur so wäre...  :.)

Ein wirklich bunter Tag heute.  :)
« Letzte Änderung: 14. November 2019, 15:41:17 von Yossarian »
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