Hallo Forum,
Sie verlangt im Grundbuch zu stehen.
Mit welcher Begründung?
Im Falle einer Scheidung ist eine Erbschaft bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs aussen vor, sie wird ihr Geld also auf jeden Fall immer behalten.
Ich würde das Verlangen nach Eintragung im Grundbuch als Alarmzeichen sehen. Hier ist dringend anzuraten, sich von einem Notar oder einem Anwalt beraten zu lassen. Man kann sich über gewisse Konstrukte absichern, z.B. er nimmt die Hypothek auf, sie bürgt für die Darlehen. Wenn sie sich trennt, stellt er die Zahlungen ein. Oder man überträgt das Eigentum gleich aufs Kind und sichert sich ein Nießbrauchsrecht, das im Falle einer Trennung gegen die Zahlung eines Betrages X wieder zurück gegeben werden kann. Aber hier ist enorm viel Spezialwissen gefragt, und das wiederum findet man bei Notaren oder auf Erbrecht spezialisierten Anwälten. Natürlich kostet eine Beratung was (in meinem Fall waren das 200.- € pro Stunde), aber das ist gut angelegtes Geld!
Good luck.