Autor Thema: der datenschutz und ich  (Gelesen 16023 mal)

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Offline DüDo

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #15 am: 11. Juli 2010, 18:48:11 »
na, der blizzard-vorstand hat sich doch meines wissens sogar eingeschaltet und mitgeteilt, dass es nicht passiert. wobei... heute nicht, morgen vielleicht... wie bei facebook und co...

MCKeller

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #16 am: 27. Juli 2010, 14:25:45 »
Das Netz kriegt Dich. Ob Du nun willst oder nicht. 8)

Traurig, aber wahr ... spätestens seit Google braucht man sich da ja keine Illusionen mehr machen .

BlackHole

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #17 am: 04. August 2010, 15:29:26 »
Bin neu aber ich geb hier gleich mal meinen Senf dazu. Also ich war vor kurzem auf einer Sprachreise in England. Wenn man sich da mal umschaut wird einem ganz schnell beswusst wie gut wir/unsere Daten in Deutschland doch noch geschützt werden. Ich meine die haben drei Kameras an jeder Hausecke. Da wirst du immer gesehen. Das hat natürlich wenig mit dem Datenschutz im Internet zu tun, aber krass finde ich es trotzdem. Die Reise war übrigens echt gut. Richtig was für mein Englisch getan und gleichzeitig noch genug Zeit gehabt um London unsicher zu machen.

Zum Datenschutz im Internet....ich denke da ist jeder seines eigenen Glückes Schmied. Informationen darüber wo man vorsichtig sein muss, gibt es ja zu Hauf. Nur meistens sind die Leute zu faul.

Grüße BlackHole
« Letzte Änderung: 16. August 2010, 14:34:54 von sibbdipp »

Offline DüDo

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #18 am: 04. August 2010, 15:50:26 »
nun ja, schau dir mal die neue d-mail an... da ist nichts mehr mit datenschutz. wobei ich auch nicht weiss, was der scheiss soll... da gilt z.b. kein briefgeheimnis. schäuble wird strahlen.... wer braucht so einen scheiss... ich hoffe, die wissen, dass dann jeder(!) einen internetfähigen pc haben muss! also jeder! ich mit frau und 2 kindern: 4 pc´s...ansonstens verstößt es gegen die privatsphäre...

BlackHole

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #19 am: 05. August 2010, 10:42:34 »
Wissen muss man auch, dass eine De-Mail nach drei Tagen als zugestellt gilt. Dabei ist es völlig egal, ob der Empfänger vielleicht gerade gar nicht in sein Postfach schaut oder ob er vielleicht im Urlaub ist. Es wird auch nicht mehr zwischen Werktagen, Sonn- und Feiertagen unterschieden. Drei Tage und gut is...

Tage oder Werktage? 3 Werktage gilt rein rechtlich nämlich für alle Emails. Bei Geschäftleuten die an ihrem Arbeitsplatz über Internet verfügen gilt sogar der Sendetag, solange dieser ein Werktag ist, auch als Tag der Zustellung!!

Im übrigen werden alle Emails heutzutage gelesen. Zwar normalerweise von Robots wie sie auch in Suchmaschinen verwendet werden, aber rein theoretisch ist da nichts geheim. Was meint ihr warum eurer Emailprovider immer "zufällig" die passenden Anzeigen zum Inhalt eurer Email schaltet?  :schild

Offline DüDo

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #20 am: 05. August 2010, 15:14:30 »
Steht doch da: Es wird auch nicht mehr zwischen Werktagen, Sonn- und Feiertagen unterschieden.
gibt es bei der briefpost doch auch. schau mal in die ao, tag der bekanntgabe. und nein, das briefgeheimnis gilt nicht für d-mail.

Offline DüDo

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #21 am: 05. August 2010, 15:57:38 »
Wie auch immer. Es ist besser, daß sowas in Angriff genommen wird, als den ewigen Meckerern zu viel Gehör zu schenken, die sowieso immer gegen alles sind. Es wird sicher auch noch eine Weiterentwicklung geben.
ich dachte, du bist einer derjenigen, die nicht an das gute im menschen glauben? ich persönlich möchte nicht, dass bnd&co. ohne mein wissen meine briefe lesen...

zudem: wenn sämtliche behördenpost in bälde per email verteilt werden soll, bräuchte ich nen internet-anschluss. was, wenn ich keinen hätte? wer zahlt mir den? ich bin doch nicht gezwungen, montalich an teledoof&co. fürs internet zu zahlen, wenn ich´s nicht brauch oder mir einfach nicht leisten kann? und wieso soll so ne email genausoviel kosten wie ein brief, 55 cent?

Offline DüDo

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #22 am: 05. August 2010, 16:42:49 »
1 Wenn der BND deine Briefe lesen will, kann er das jetzt auch schon tun.

2 Dann wirst du dich wohl kaum dafür anmelden  :P Wäre ja ziemlich bekloppt.

3 Du verwechselst hier DE-Mail mit dem E-Postbrief.

http://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail

"Bislang unklar ist noch, wie der Betrieb des Dienstes langfristig finanziert werden wird.[33]  Der Gesetzentwurf weist für Unternehmen auf das Einsparpotential durch Wegfall des Briefportos hin und geht davon aus, dass der Versand von Nachrichten für den Bürger portofrei ist.[23] Möglicherweise wird der Dienst um eine elektronische Frankierung („e-Porto“) ergänzt werden.[39]  Auch eine Beteiligung der Unternehmen an den Kosteneinsparungen der Behörden wird geprüft. Durch eine Aufteilung in kostenlose Basis- und kostenpflichtige Mehrwertdienste könnten zusätzliche Einnahmen erzielt werden."

ad 1: wie das?
ad 2: es soll verpflichtend sein
ad 3: mit beiden soll gearbetet werden. und bislang kostet er 0,55 euro

Offline DüDo

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #23 am: 05. August 2010, 17:29:09 »
Wenn mir das Ämtergänge erspart, will ich es haben, BND hin oder her.
wenn ämtergänge durch mails erspart bleiben würden, würden es auch normale briefe tun. oder nicht?

Offline DüDo

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #24 am: 05. August 2010, 19:22:12 »
Nein, denn normale Briefe kann jeder auch unter Vorgabe falscher Daten abschicken. Der DE-Brief bestätigt die Authentizität des Absenders. Ich kann also beweisen, daß ich der bin, der ich vorgebe zu sein, was eine feine Sache ist, wenn ich z.B. eine Meldebescheinigung vom Bürgeramt haben will oder ähnliches.

Umgekehrt kann ich das von jemandem verlangen, der sich an mich wendet, z.B. für einen Vertragsabschluß oder Verkauf bei ebay.
hä? versteh ich jetzt nicht. meine unterschrift reicht eigentlich aus. mailserver können gehackt werden. das kann meine unterschrift nicht werden. und du bist in bringschuld. auch wenn eine mail nicht zu dir gelangt ist. wie willst du das bitte beweisen? und wie willst du beweisen, dass dein brief angekommen ist? da hilft nur einschreiben mit rückschein.
zu ebay: ich hatte bisher noch keine probleme mit ebay. ebay hat auch die daten aller kunden, wenn was betrügerisches abläuft. das ist kein gutes beispiel.

Offline DüDo

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #25 am: 05. August 2010, 21:07:24 »
oft eben nicht. Hast du schon mal ein Konto bei einer Online-Bank eröffnet => PostIdent-Verfahren. Persönliches Erscheinen und Vorlage des Ausweises.

Aber elektronische Signaturen kann man nicht fälschen. Lies mal unter PGP-Verfahren.

Dazu muß der Empfänger mindestens mal eine Unterschriftenprobe vorliegen haben und auch benutzen. Einer gefälschten Unterschrift Ähnlichkeit mit dem Original beizumessen passiert ziemlich schnell. Einen Key zu vergleichen erlaubt keinen Ermessensspielraum.

Man kann die Abholung quittieren lassen, z.B. mit genau dem gleichen Verfahren: durch Rücksendung einer authentifizierten Antwort.

So, wie ich das verstehe, gibt es gar kein "Ankommen", weil gar nichts verschickt wird, sondern es wird bei einem "Treuhänder" hinterlegt, von dem es sich der Empfänger abholt. Abholung nur gegen Quittung ist dann kein Problem.

Doch, das ist ein gutes Beispiel. Es gibt jede Menge Probleme mit eBay. Nur weil du keine hattest, heißt das nicht, daß es keine gibt. Übrigens: Woher kennt eBay den Kunden? Hast du dich bei eBay mit PostIdent angemeldet? Also ich nicht. Für sowas wäre die DE-Mail auch geeignet.

nö. aber da würd auch keine mail ausreichen.
du redest von pgp... genau das verfahren ist es eben nicht. meine post wird sogar noch auf dem weg entschlüsselt!
meine unterschrift ist einzigartig. wenn jemand anders was unter meinem namen geschrieben hat, kann ich leicht beweisen, dass es ein ander war. durch meine unterschrift.
ich redete vom empfang. wie willst du den quittieren, wenn nix ankommt? wie willst du beweisen, dass du keine post bekommen hast? erklär mal!
häh? treuhänder? du meinst die server, die deine mail entschlüsseln und neu verschlüsseln?  die nennst du treuhänder? ok... ich nenn sie eine gute schlüsselfunktion für bnd&co. wo gibts da ne rücksendung einer authentifizierten antwoer? wenn, dann genau so wie mal normalen emails...

ebay: hattest du schon probleme und kamst über ebay nicht zu deinem recht? ich denke nicht.

Offline DüDo

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #26 am: 05. August 2010, 23:45:12 »
nop. du bekommst eine mail. sagt deine stadtverwaltung. du hast sie nicht erhalten. beweise, dass du sie nicht bekommen hast.

Yossarian

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #27 am: 06. August 2010, 00:02:44 »
nop. du bekommst eine mail. sagt deine stadtverwaltung. du hast sie nicht erhalten. beweise, dass du sie nicht bekommen hast.

Das Problem haben wir jetzt schon, seitdem die Vorschriften für Postzustellungsurkunden gelockert werden und die Gerichte die Zustellungen privaten Zustelldiensten überlassen. Man muß jetzt den Zugang eines solchen Dokuments "qualifziert bestreiten". Ja wie denn?

Offline DüDo

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #28 am: 06. August 2010, 00:04:30 »
Das Problem haben wir jetzt schon, seitdem die Vorschriften für Postzustellungsurkunden gelockert werden und die Gerichte die Zustellungen privaten Zustelldiensten überlassen. Man muß jetzt den Zugang eines solchen Dokuments "qualifziert bestreiten". Ja wie denn?
müssen die nicht mehr unterschrieben werden vom empfänger???

Yossarian

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Re:der datenschutz und ich
« Antwort #29 am: 06. August 2010, 00:15:24 »
Eine PZU mußte noch nie unterschrieben werden, nur Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein.

Schon das Einwurfeinschreiben ist eigentlich Scheißdreck und das Porto nicht Wert. Postzustellungsurkunden durften früher nicht einfach in den Briefkasten geworfen werden, jetzt ist das möglich und wird auch so praktiziert.