Es ist so konkret, ein Behinderter 50%(Psychiatr. Erkrankung) hat einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, als Altenpfleger, hat im September mit der Ausbildung angefangen.wurde vorher vom Betriebsarzt untersucht und als ausbildungsfähig beurteilt,Hat auch eine Bescheinigung seiner behandelnden Ärztin, dass er diese Ausbildung machen kann.Der Vater von diesem jungen Mann hat sich erkundigt und gemeint die Behinderung muß nicht angegeben werden.Der rechtl. Betreuer sagt nun, das hätte angegeben werden müssen.Eine Freundin, die sich mit Arbeitsrecht ein bißchen auskennt meinte gestern, das kann große Probleme geben, der Vertrag kann unwirksam und Ausbildungsvergütungen könnten zurückgefordert werden.