Autor Thema: Cybermobbing als Straftatbestand?  (Gelesen 17358 mal)

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Offline ganter

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #75 am: 04. Juli 2014, 16:08:14 »
Ähm, ich hab ja keine Ahnung von Whatsapp, aber wenn sie in einer Gruppe ist, kann sie doch mit einer Nachricht immer zich Leute gleichzeitig verständigen, oder? Sagen wir mal, sie hat da 5 Leute, dann kommst du "nur" auf ca. 6000 Nachrichten im Halbjahr.
kenau! Teilweise haben da 10 Leute gleichzeitig gechattet.
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
"Im Vergleich zur bricom dürfte jede Wand einer öffentlichen Bedürfnissanstalt ein Quell unendlicher Weisheit sein...."
Bodo

Offline ganter

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #76 am: 04. Juli 2014, 16:10:04 »
Wirklich kostenlos ist es ja nicht, es kostet viel Lebenszeit.
...
auch wahr. Zum Glück nicht meine. Und so ist sie beschäftigt und lungert nicht auf der Straße herum und macht Blözinn. So wir wir damals, als die Telefone noch Wählscheiben hatten.
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Offline Tillmann

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #77 am: 04. Juli 2014, 16:17:22 »
Wirklich kostenlos ist es ja nicht, es kostet viel Lebenszeit. Und Qualiät in der Kommunikation. Als die SMS noch 39 Cent gekostet hat, haben die Leute wenigstens noch etwas überlegt, ob sie was zu schreiben haben oder nicht. Auf Umsonstbasis gibts jetzt ständig Nachrichten nur mit smiley oder lol xd. Hauptsache viel XD.

Und man hatte da auch nur 160 Zeichen zur Verfügung. SMS muss ich bei meinen Vertrag bezahlen, deswegen muss ich dort immer aufpassen, dass ich nicht nach jedem Satz aus Versehen schon abschicke und die Hälfte noch fehlt. Bei whatsapp schick ich immer jeden Satz einzeln, damit das Gegenüber direkt mitlesen kann.

marple

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #78 am: 04. Juli 2014, 16:24:09 »
auch wahr. Zum Glück nicht meine. Und so ist sie beschäftigt und lungert nicht auf der Straße herum und macht Blözinn. So wir wir damals, als die Telefone noch Wählscheiben hatten.

Damals gabs auch noch die Strafe "Hausarrest". Heute heisst die Strafe wahrscheinlich "Geh raus und lass das Handy hier".

Offline Nikibo

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #79 am: 04. Juli 2014, 17:12:38 »
Damals gabs auch noch die Strafe "Hausarrest". Heute heisst die Strafe wahrscheinlich "Geh raus und lass das Handy hier".
Stromverbot  :evil
War so ziemlich das Grausamste, was ich ihnen antun konnte.
Tiere sind die besseren Menschen.

Offline phoenix

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #80 am: 05. Juli 2014, 01:17:49 »
Stromverbot  :evil
War so ziemlich das Grausamste, was ich ihnen antun konnte.

Interessanter Ansatz.
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

Offline simplemachine

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #81 am: 08. Juli 2014, 20:50:09 »
Bei whatsapp schick ich immer jeden Satz einzeln, damit das Gegenüber direkt mitlesen kann.

Wer will denn das, dann vibriert das Smartphone ja zigmal, obwohl es vom Sinnzusammenhang eigentlich nur eine Nachricht ist. Und während man eine Antwort schreiben will, kommen dann noch weitere Sätze nach. Klingt für mich ziemlich lästig.

Offline phoenix

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #82 am: 09. Juli 2014, 01:46:37 »
Wer will denn das, dann vibriert das Smartphone ja zigmal, obwohl es vom Sinnzusammenhang eigentlich nur eine Nachricht ist. Und während man eine Antwort schreiben will, kommen dann noch weitere Sätze nach. Klingt für mich ziemlich lästig.

Es ist recht nervig.
« Letzte Änderung: 09. Juli 2014, 02:17:38 von phoenix »
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

Offline Tillmann

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #83 am: 09. Juli 2014, 10:13:03 »
Es ist recht nervig.

Man sieht ja wenn der andere auch online ist. Ich schreibe nur so während einem Gespräch, wenn der andere auch direkt so antwortet. Wenn ich jemanden nur eine Nachricht schicke auf die ich erst viel später eine Antwort erwarte, pack ich auch alles in eine Nachricht.

Offline klaus

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #84 am: 23. Juli 2014, 12:46:28 »
Es macht schon Sinn die Sachen einzeln zu schicken, aber eben auch nur, wenn der anderen auch online ist. Es gibt aber auch Whatsapp Gruppen, da musste immer online sein, egal was ist.

Halbe Stunde nicht geschaut, weißte gar nicht mehr worum es geht.

Offline krishnagole

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #85 am: 29. Juli 2014, 11:24:45 »
Hallo

ich denke die Ursachen liegen wo anders, man sollte sich mal fragen warum machen die Menschen das, warum erscheint es ihnen attraktiv, andere Menschen im Internet anzupöbeln, zu Beleidigen und zu mobben. Das Mobben im Internet ist ja nur ein Symptom das in der Gesellschaft an sich was nicht stimmt und weil man im Internet so schon anonym ist, kann man es machen.
Man sollte also nicht fragen kann und sollte man es verbieten, sondern was sind die Ursachen und ich denke es ist die Langeweile, die Ziellosigkeit von vielen Menschen. Denn wer ein volles und sinnreiches Leben hat, hat gar keinen Kopf dazu andere zu mobben.

Gruß