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Alltagsfragen => Familie => Thema gestartet von: Yossarian am 28. Oktober 2010, 15:16:09

Titel: Legal Issues
Beitrag von: Yossarian am 28. Oktober 2010, 15:16:09
auch der unterhaltspflichtige Vater kann ein Kind betreuen, um der Mutter dadurch das Arbeiten gehen zu ermöglichen (http://fokus-familienrecht.blogspot.com/2010/10/bgh-zum-betreuungsunterhalt-auch-der.html)

Volltext (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=86aa7ef08ba2370ec83ce5558ebc74da&nr=53655&pos=0&anz=1)
Titel: Re:Legal Issues
Beitrag von: Lars1971 am 28. Oktober 2010, 22:52:33
Jaja, die armen Mütter.
Erst müssen sie ganz allein das Kind betreuen und wenn das auf Dauer ermüdent ist, geht man halt doch lieber arbeiten. Blöd, daß jeden Monat der Gehaltsscheck kommt.
Der böse Vater kann dann nicht nur einen Tag in der Woche, sondern 5 Tage lang das Kind beeinflussen mit Sätzen wie: Deine Mutter ist sogar zu blöd,
- dich im Hort zu parken oder
- sich einen guten Anwalt zu nehmen oder
- sich um Dein Wohl zu kümmern
- logisch zu denken ...

Titel: Re:Legal Issues
Beitrag von: fortune cookie am 29. Oktober 2010, 06:44:26
Das ist eine perfekte Anleitung zum Züchten von Psychopathen.
Titel: Re:Legal Issues
Beitrag von: Unikum am 29. Oktober 2010, 08:17:35
Das ist eine perfekte Anleitung zum Züchten von Psychopathen.
Gottseidank, endlich normale Menschen...
Titel: Re:Legal Issues
Beitrag von: Teppichporsche am 29. Oktober 2010, 08:47:40
"Die Mutter hatte eingewandt, dass eine ständige Betreuung durch den Vater das Kind einem Loyalitätskonflikte aussetzen würde."

Loyalität ihr gegenüber ... nee versteh ich nicht.

"Loyalitätskonflikte entstehen, wenn das eigene Liebes-Gefühl bzw. die Beziehung zu einer Person von dem sonstigen sozialen Umfeld nicht getragen bzw. akzeptiert wird. Sie entstehen innerhalb der Familienstörung Perverses Dreieck und kann zu schweren sozialen Störungen bei den beteiligten [Kind]ern führen. " (aus http://wissenswiki.erziehungspflicht.de/index.php/Loyalit%C3%A4tskonflikt )

Nice! "Du darfst Pappi nicht mögen, weil ich Pappi nicht mag!" Ist es so gemeint?
Titel: Re:Legal Issues
Beitrag von: Teppichporsche am 29. Oktober 2010, 08:51:17
"Trennung bzw. Scheidung führt oftmals zu Umgangs- und Sorgerechts- Streitigkeiten um die Kinder. Die Kinder werden hier als Waffe auf der Paar-Ebene gebraucht, um den Ex-Partner zu treffen. Manche Eltern sind hierbei nicht immer in der Lage, zwischen Ihren Gefühlen und der Gefühlswelt Ihrer Kinder zu unterscheiden. Als Auslöser des Loyalitätskonflikts kann hierbei dauerhaft die Eltern-Kind-Beziehung zum angefeindeten Elternteil beinträchtigt oder sogar zerstört werden. "

Ich habe den Eindruck, dass die Dame diesen Loyalitätskonflikt gerade durch ihre Haltung hervorruft...

Wenn ich Frauen nicht schon sehr kritisch gegenüberstehen würde, wäre jetzt der passende Moment, damit anzufangen.
Titel: Re:Legal Issues
Beitrag von: tanja am 02. November 2010, 10:57:18
"Die Mutter hatte eingewandt, dass eine ständige Betreuung durch den Vater das Kind einem Loyalitätskonflikte aussetzen würde."

Loyalität ihr gegenüber ... nee versteh ich nicht.

"Loyalitätskonflikte entstehen, wenn das eigene Liebes-Gefühl bzw. die Beziehung zu einer Person von dem sonstigen sozialen Umfeld nicht getragen bzw. akzeptiert wird. Sie entstehen innerhalb der Familienstörung Perverses Dreieck und kann zu schweren sozialen Störungen bei den beteiligten [Kind]ern führen. " (aus http://wissenswiki.erziehungspflicht.de/index.php/Loyalit%C3%A4tskonflikt )

Nice! "Du darfst Pappi nicht mögen, weil ich Pappi nicht mag!" Ist es so gemeint?

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Ich finde das Gesetzt kann gut gemeint sein, aber das Problem werden sicherlich wie auch immer die Menschen und seine verletze Gefühle sein.
Titel: Re:Legal Issues
Beitrag von: Yossarian am 04. November 2010, 11:56:45
Verwirkung des Ehegattenunterhalts wegen verschwiegener Einkünfte (http://www.arbeit-familie.de/2010/11/04/verwirkung-des-ehegattenunterhalts-wegen-verschwiegener-eink%C3%BCnfte-auch-wenn-diese-gering-waren/)
Titel: Re:Legal Issues
Beitrag von: Yossarian am 18. November 2010, 09:24:10
OLG Hamm: Übertragung der ehelichen Sorge auf den nichtehelichen Vater (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2010/II_2_WF_211_10beschluss20101007.html)

AG Düsseldorf: Erste (veröffentlichte) Entscheidung, die die gemeinsame Sorge anordnet (http://blog.beck.de/2010/11/18/erste-veroeffentlichte-entscheidung-die-die-gemeinsame-sorge-anordnet)
Titel: Re:Legal Issues
Beitrag von: Conte Palmieri am 18. November 2010, 10:20:40
Na also, es geht doch. Soll Medusa-Alice an ihrer Wut ersticken  O0
Titel: Re:Legal Issues
Beitrag von: Yossarian am 01. Dezember 2010, 12:15:40
Die neue Düsseldorfer Tabelle:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf
Titel: Re:Legal Issues
Beitrag von: Yossarian am 14. Januar 2011, 11:00:49
So kann es gehen, so wird es gehen?

http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2011/01/14/cave-canem-zur-gerichtlichen-praxis-zum-antrag-des-vaters-auf-gemeinsame-elterliche-sorge-nach-%c2%a7-1626-a-bgb/