Plaudereien > Auto, Sport und Heimwerken

Seltsames Verkäuferverhalten - Betrugsversuch?

<< < (2/2)

Yossarian:
Noch mal: Du hast das Teil inzwischen, aber bis jetzt noch nichts dafür bezahlt, weil der Händler Dir den Kaufpreis erstattet hat, richtig?

Dann warte ab, bis er sich meldet, und überweise ihm den ursprünglichen Kaufpreis noch einmal.

Was er darüber hinaus will, kann Dir egal sein.

schnorchel:
Mein Auto hatte Anfang des Monats einen Motorschaden, dessen Reparatur den Zeitwert überstiegen hätte, und ohne abschätzen zu können, ob damit die Ursache behoben worden wäre. Sprich, drohende Neverending Story ab mindestens 1500-2000 € und die Kasse rattert und rattert...

Davon hat selbst der Werkstatmensch abgeraten und so habe ich das Geld in ein adäquates intaktes Auto investiert, das ich auf autoscout24 fand. Heißt, bin mit dem Zug zum betreffenden Gebrauchtwagenhändler gefahren, hab das Fahrzeug ausführlich in Augenschein genommen, Mängel angemerkt, Probefahrt gemacht, bin mit dem Händler schließlich für 1600 einig geworden und hab 500,- angezahlt (mehr weigerte der Geldautomat sich, herauszurücken).

Wieder zuhause wollte ich den Restbetrag überweisen, aber mußte feststellen, daß vom Händler nicht nur keine Bankverbindung zu finden ist, sondern auf seiner Händlerseite bei autoscout24 auch kein richtiges Impressum:

--- Zitat ---Impressum/Datenschutz

TOP CLEAN CAR 1
Inh.:  A:K
DUISBURGERSTR:188
46049 OBERHAUSEN
DEUTSCHLAND
USt.-IdNr. DEXXXXXXXXXXX
topcleancar1@outlook.de
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

top clean car1
duisbergerstr.188
46049 Oberhausen
DEUTSCHLAND
toplcleancar1@outlook.de
Ansprechpartner für den Datenschutz:. A;A
--- Ende Zitat ---
An anderer Stelle ist immerhin noch eine Handynummer angegeben.

Aber etwas, das man als echte Homepage bezeichnen könnte, habe ich nicht gefunden. Jetzt muß man als ordentlicher Geschäftsmann sicherlich keine Homepage haben. Aber gibt es nicht dennoch eine Impressumspflicht für - wenn, denn - vollständige Angaben?

Heute ist eigentlich vorgesehen, mit Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug abzuholen und ihm den Restbetrag zu zahlen. Aber nun frage ich mich, ob ich da möglicherweise einem Windigen aufgesessen bin. Zumal ich lieber überweisen, er aber lieber Barzahlung wollte. Kam mir ein bißchen seltsam vor, aber konnte letztlich nichts Unseriöses daran entdecken, und beließ es dabei.


Liege richtig mit meinem unklaren dummen Gefühl? Und falls ja, ist es dennoch zu spät, weil ich den Kaufvertrag unterschrieben habe?
Oder was wäre andernfalls empfohlen, zu tun ?​

Yossarian:
Dein Bauchgefühl ist erst einmal absolut richtig, hier aber eher irrelevant, da Du einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht hast.

Wer da als Verkäufer drinsteht, ist im Zweifelsfall dran. Obacht aber bei Klauseln wie "im Kundenauftrag" etc. Der Verkäufer im Kaufvertrag ist möglicherweise nicht der Händler, der Dir das Auto verkauft. Das kann u.U. später zu (lösbaren) Komplikationen führen, muß aber nicht. Viele Händler versuchen - meistens ohne Erfolg -, sich so aus der Gewährleistung rauszumogeln.

Hast Du Dir den Fahrzeugbrief (neudeutsch: Zulassungsbescheingung Teil 2) angesehen?

Prinzipiell spricht nichts dagegen, das Auto bar zu bezahlen. Du mußt Dir den Empfang des Geldes halt quittieren lassen, sinnigerweise mit einem Stempel des Händlers.

Gute Fahrt mit dem neuen Schätzchen!  :)

schnorchel:

--- Zitat von: Yossarian am 19. Juli 2023, 09:03:11 ---Wer da als Verkäufer drinsteht, ist im Zweifelsfall dran. Obacht aber bei Klauseln wie "im Kundenauftrag" etc. Der Verkäufer im Kaufvertrag ist möglicherweise nicht der Händler, der Dir das Auto verkauft. Das kann u.U. später zu (lösbaren) Komplikationen führen, muß aber nicht. Viele Händler versuchen - meistens ohne Erfolg -, sich so aus der Gewährleistung rauszumogeln.
--- Ende Zitat ---

Ist alles soweit gutgegangen. Der Kaufvertrag ist ein Vordruck, der das eine Jahr Gewährleistung ausdrücklich enthält. Die Einschränkung, daß dafür von Firma an Privat verkauft sein muß, ist erfüllt, da er die Firma als Verkäufer eingesetzt hat.

Den Vertrag habe ich in Kopie. Da bin ich mir unschlüssig, ob den nicht eigentlich der Kunde bekommt. Jedenfalls, weil der Stempel unleserlich war, habe ich den nochmal zusätzlich sauber aufsetzen lassen, und er hats original unterschrieben.
Außerdem für eventuelle Rückfragen seinen vollen Namen erfragt.


--- Zitat von: Yossarian am 19. Juli 2023, 09:03:11 ---Hast Du Dir den Fahrzeugbrief (neudeutsch: Zulassungsbescheingung Teil 2) angesehen?
--- Ende Zitat ---

Nicht nur angesehen. Nach der Anzahlung hat er mir Brief und Schein im Original überlassen.


--- Zitat von: Yossarian am 19. Juli 2023, 09:03:11 ---Prinzipiell spricht nichts dagegen, das Auto bar zu bezahlen. Du mußt Dir den Empfang des Geldes halt quittieren lassen, sinnigerweise mit einem Stempel des Händlers.
--- Ende Zitat ---

Im Vertrag sind Endsumme und der Anzahlungsbetrag eingesetzt.

Vor Abholung des Wagens bat ich telefonisch um seine Bankverbindung, die er mir dann simste.
Die Überweisung habe ich ihm und mir ausgedruckt. Ich gehe davon aus, daß das als Quittung taugt.


--- Zitat von: Yossarian am 19. Juli 2023, 09:03:11 ---Gute Fahrt mit dem neuen Schätzchen!  :)

--- Ende Zitat ---

Merci! Es ist dasselbe Kangoo-Modell, nur mit Hecktüren statt -klappe.

Kleine Notiz am Rande: Bei der Zulassungsstelle konnte ich das Kennzeichen des Familienautos aus meiner Kindheit ergattern. Seit ich meinen Führerschein habe, hab ich bei jeder Autoanmeldung zum Spaß danach gefragt. Immer wars vergeben, sodaß ich schon nicht mehr zu hoffen wagte. Kennzeichen's coming home  ;D

--
Edit: Formulierungen

Yossarian:
Die alten Kangoos waren wirklich tolle Autos. Inzwischen kann man die Dinger nicht mehr bezahlen. Dokker gibt´s auch nicht mehr, der wirklich sehr nett gemachte Jogger hat nur noch teilamputierte Benzinmotoren.

Man kann eigentlich wirklich nur noch alte Autos kaufen.

Witzigerweise gibt es den Clio wieder mit Dieselmotor.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln