Das Männerforum
Alltagsfragen => Familie => Thema gestartet von: Yossarian am 28. Oktober 2010, 15:16:09
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auch der unterhaltspflichtige Vater kann ein Kind betreuen, um der Mutter dadurch das Arbeiten gehen zu ermöglichen (http://fokus-familienrecht.blogspot.com/2010/10/bgh-zum-betreuungsunterhalt-auch-der.html)
Volltext (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=86aa7ef08ba2370ec83ce5558ebc74da&nr=53655&pos=0&anz=1)
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Jaja, die armen Mütter.
Erst müssen sie ganz allein das Kind betreuen und wenn das auf Dauer ermüdent ist, geht man halt doch lieber arbeiten. Blöd, daß jeden Monat der Gehaltsscheck kommt.
Der böse Vater kann dann nicht nur einen Tag in der Woche, sondern 5 Tage lang das Kind beeinflussen mit Sätzen wie: Deine Mutter ist sogar zu blöd,
- dich im Hort zu parken oder
- sich einen guten Anwalt zu nehmen oder
- sich um Dein Wohl zu kümmern
- logisch zu denken ...
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Das ist eine perfekte Anleitung zum Züchten von Psychopathen.
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Das ist eine perfekte Anleitung zum Züchten von Psychopathen.
Gottseidank, endlich normale Menschen...
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"Die Mutter hatte eingewandt, dass eine ständige Betreuung durch den Vater das Kind einem Loyalitätskonflikte aussetzen würde."
Loyalität ihr gegenüber ... nee versteh ich nicht.
"Loyalitätskonflikte entstehen, wenn das eigene Liebes-Gefühl bzw. die Beziehung zu einer Person von dem sonstigen sozialen Umfeld nicht getragen bzw. akzeptiert wird. Sie entstehen innerhalb der Familienstörung Perverses Dreieck und kann zu schweren sozialen Störungen bei den beteiligten [Kind]ern führen. " (aus http://wissenswiki.erziehungspflicht.de/index.php/Loyalit%C3%A4tskonflikt )
Nice! "Du darfst Pappi nicht mögen, weil ich Pappi nicht mag!" Ist es so gemeint?
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"Trennung bzw. Scheidung führt oftmals zu Umgangs- und Sorgerechts- Streitigkeiten um die Kinder. Die Kinder werden hier als Waffe auf der Paar-Ebene gebraucht, um den Ex-Partner zu treffen. Manche Eltern sind hierbei nicht immer in der Lage, zwischen Ihren Gefühlen und der Gefühlswelt Ihrer Kinder zu unterscheiden. Als Auslöser des Loyalitätskonflikts kann hierbei dauerhaft die Eltern-Kind-Beziehung zum angefeindeten Elternteil beinträchtigt oder sogar zerstört werden. "
Ich habe den Eindruck, dass die Dame diesen Loyalitätskonflikt gerade durch ihre Haltung hervorruft...
Wenn ich Frauen nicht schon sehr kritisch gegenüberstehen würde, wäre jetzt der passende Moment, damit anzufangen.
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"Die Mutter hatte eingewandt, dass eine ständige Betreuung durch den Vater das Kind einem Loyalitätskonflikte aussetzen würde."
Loyalität ihr gegenüber ... nee versteh ich nicht.
"Loyalitätskonflikte entstehen, wenn das eigene Liebes-Gefühl bzw. die Beziehung zu einer Person von dem sonstigen sozialen Umfeld nicht getragen bzw. akzeptiert wird. Sie entstehen innerhalb der Familienstörung Perverses Dreieck und kann zu schweren sozialen Störungen bei den beteiligten [Kind]ern führen. " (aus http://wissenswiki.erziehungspflicht.de/index.php/Loyalit%C3%A4tskonflikt )
Nice! "Du darfst Pappi nicht mögen, weil ich Pappi nicht mag!" Ist es so gemeint?
x 2
Ich finde das Gesetzt kann gut gemeint sein, aber das Problem werden sicherlich wie auch immer die Menschen und seine verletze Gefühle sein.
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Verwirkung des Ehegattenunterhalts wegen verschwiegener Einkünfte (http://www.arbeit-familie.de/2010/11/04/verwirkung-des-ehegattenunterhalts-wegen-verschwiegener-eink%C3%BCnfte-auch-wenn-diese-gering-waren/)
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OLG Hamm: Übertragung der ehelichen Sorge auf den nichtehelichen Vater (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2010/II_2_WF_211_10beschluss20101007.html)
AG Düsseldorf: Erste (veröffentlichte) Entscheidung, die die gemeinsame Sorge anordnet (http://blog.beck.de/2010/11/18/erste-veroeffentlichte-entscheidung-die-die-gemeinsame-sorge-anordnet)
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Na also, es geht doch. Soll Medusa-Alice an ihrer Wut ersticken O0
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Die neue Düsseldorfer Tabelle:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf
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So kann es gehen, so wird es gehen?
http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2011/01/14/cave-canem-zur-gerichtlichen-praxis-zum-antrag-des-vaters-auf-gemeinsame-elterliche-sorge-nach-%c2%a7-1626-a-bgb/