Nein. Alle Rechnungen aus dem Jahre 2016 bzw. die das Jahr 2016 betreffen müssen von unserer Abteilung bis morgen 09.30 Uhr erledigt sein von der Leitung überprüft und genehmigt sein und bei der Buchhaltung bis 12.00 zwecks Begleichung einlangen. Alles, was danach noch bei uns einlangt, fällt dann ins Budgetjahr 2017. Rechnungen ins andere Budgetjahr "mitzunehmen" ist bei uns ein wenig sehr kompliziert; und muss entsprechend nachvollziehbar/transparent begründet werden. Ein Plus aus 2016 wird nicht ins 2017er Jahr "mitgenommen" einerseits, andererseits ist das Budget für 2017 um etliche Mio. geringer veranschlagt worden, was nicht gerade "angenehm" ist, da unsere Kosten stets steigen, doch wir zu massiven Einsparungen "gezwungen" werden,... .
LG v. Druiden